Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Arztstrafrecht in der Praxis - Klaus Ulsenheimer страница 62

Arztstrafrecht in der Praxis - Klaus Ulsenheimer Praxis der Strafverteidigung

Скачать книгу

weiteres Beispiel:

      Wenn ein Arzt durch die unsachgemäße Behandlung von Blutkonserven deren bakterielle Verseuchung ermöglicht und dadurch die konkrete Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Patienten heraufbeschwört, ist er aufgrund dieses pflichtwidrigen Verhaltens zur Abwendung des drohenden Erfolges und zu entsprechenden Rettungsmaßnahmen verpflichtet.

      155

      156

      157

      158

      Innerhalb der ärztlichen Sorgfaltspflichtverstöße lassen sich drei typische Fehlerquellen unterscheiden. Diese liegen einmal bei der eigentlichen Krankenbehandlung selbst, also bei der Voruntersuchung, Anamnese, Diagnose, Indikationsstellung, Medikation, Wahl und Durchführung des ärztlichen Eingriffs sowie den postoperativen Maßnahmen. Eine zweite Fehlerquelle betrifft die Patientenaufklärung in ihren verschiedenen Ausformungen. Die dritte Fehlerquelle schließlich ist die Organisation des Behandlungsablaufs, d.h. die Regelung der personellen und sachlichen (strukturellen) Voraussetzungen für die Betreuung des Patienten, insbesondere im arbeitsteiligen Zusammenwirken mehrerer Ärzte oder von Ärzten mit nichtärztlichem Hilfspersonal.

      Die aus diesen Risikobereichen resultierenden Sorgfaltspflichtverstöße sind in einer groben Einteilung

1. Behandlungsfehler im engeren Sinne;
2.
3. Aufklärungsfehler.

      Anmerkungen

       [1]

      Wie hier etwa auch m.w.N. Schönke/Schröder/Eisele Vor §§ 13 ff. Rn. 71 f. 90 ff.: Kausalprinzip als notwendige Bedingung der objektiven Zurechnung.

       [2]

      BGHSt 49, 1 ff.; 39, 195, 197; 45, 270, 294 f.; BGH NJW 2010, 1087, 1090 f. m. Anm. Kühl.; zur allg. Anerkennung in der Praxis m.w.N. Matt/Renzikowski/Renzikowski Vor § 13 Rn. 75 f.

       [3]

      OLG Hamm ZMGR 2013, 97.

       [4]

      Hierfür verlangen die Gerichte nicht stets die konkrete Kenntnis des kausalitätsvermittelnden Naturgesetzes; sie halten ggf. bereits die volle Überzeugung für ausreichend, dass eine Folge nur auf einem

Скачать книгу