Handbuch Deutsche Kreditmarkt-Standards. Группа авторов
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Eng verbunden mit dem Thema technologische Innovationen ist der Bereich Daten und IT-Infrastruktur:
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Gem. EBA sind sowohl zum Zeitpunkt der Kreditvergabe als auch fortlaufend über den gesamten Kreditlebenszyklus stets korrekte und aktuelle Informationen zum Kreditengagement vorzuhalten. Die EBA macht dazu konkrete Vorgaben zur Auskunftstiefe der Daten und fordert, bei begründetem Anlass eine entsprechende Plausibilitätsprüfung durchzuführen sowie Informationen unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen somit zu verifizieren.18 Insbesondere bei der Finanzierung von kleinen Unternehmen und Start-ups/FinTechs kann dies zum Aufwandstreiber werden.
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Auch die Anforderungen an die technische Datenerhebung erfordern pragmatische Lösungen der Institute, denn neben der umfangreichen und granularen Datenerhebung an der Kundenschnittstelle sind damit auch die Integration der Daten über Systeme und Entitäten hinweg notwendig. Trotz der eingangs beschriebenen dreistufigen Umsetzungskaskade wird es sich für Institute als herausfordernd herausstellen, alle benötigten Daten stets aktuell, korrekt und jederzeit verfügbar vorzuhalten. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass IT-Bereiche derzeit bereits durch die zunehmende digitale Transformation und weitere regulatorische Projekte stark ausgelastet oder sogar überlastet sind.
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Im dritten großen Schwerpunktthema, den ESG-Faktoren, verankert die EBA zum ersten Mal Anforderungen zur Berücksichtigung von ESG-Faktoren im Kreditgeschäft und greift damit natürlich künftig anstehenden, themenspezifischen Leitlinien und Regularien vor. Die Institute sollten dies als Anlass nutzen, eine eigene Definition von ESG – auch vor dem Hintergrund bereits bestehender nationaler Initiativen – zu entwickeln und eine Berücksichtigung im Kreditrisikomanagement sicherzustellen.
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Exkurs: ESG-Faktoren und -Risiken
Dazu eine kleine Erläuterung: „Die aus dem Klimawandel herrührenden Risiken für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kreditnehmer treten vorwiegend in Form physischer Risiken auf, z.B. aufgrund der physischen Folgen des Klimawandels; hierzu zählen auch Haftungsrisiken in Bezug auf die Verursachung des Klimawandels oder Umstellungsrisiken [transitorische Risiken], z.B. Risiken, die dem Kreditnehmer aus der Umstellung auf eine CO2-emissionsarme und klimaresistente Wirtschaft entstehen können. Darüber hinaus können sich weitere Risiken realisieren, z.B. Veränderungen der Markt- oder Verbraucherpräferenzen und rechtliche Risiken, die sich auf die Werthaltigkeit der zugrunde liegenden Vermögenswerte auswirken können.“19
Was sind die möglichen Herausforderungen der Berücksichtigung von ESG-Faktoren im Kreditgeschäft?
– Überarbeitung (Kredit-)Risikostrategie
– Integration der ESG-Faktoren und der damit verbundenen Risiken in die Kreditrisikokultur, die Strategien (u.a. „Risikoappetit“), das Verfahren
– Evtl. Einrichtung ökologisch nachhaltiger Kreditfazilitäten
– Definition von Ausschlusskriterien/Limiten (Divestment), Positivlisten, etc.
– Überprüfung der gesamten Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsrisiken und „Übersetzung“ in bestehende Risikokategorien (einschl. Messung und Bewertung)
– Analyse des Portfolios auf Nachhaltigkeitsrisiken (Anteile der Unternehmen im Portfolio, die ihre CO2-Emissionen offenlegen, Summe oder Anteil CO2-exponierter Vermögenswerte, „Carbon Footprint“ des Portfolios, Sensitivitäts- und Szenarioanalysen, (Climate) VaR etc.)
– Implementierung angemessener Überwachung und Frühwarnindikatoren
– Definition von KPI bzw. Kriterien im Zusammenhang mit der Kreditvergabe zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken (auf Portfolioebene)
– Erhebung angemessener Informationen (insbes. Anbindung an externe Datenquellen)
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Aus der jederzeit erweiterbaren Liste von Herausforderungen wird ersichtlich, dass eine Vielzahl von Maßnahmen im Zusammenhang mit ESG erforderlich ist.
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Beim Thema Sicherheitenbewertung sollte nicht unerwähnt bleiben, dass für die Hereinnahme von Sicherheiten, die eigenkapitalmindernd angesetzt werden können, und solchen, die rein der Stärkung der Verhandlungsposition des Instituts im Falle eines Ausfalls dienen, die gleichen Anforderungen in Bezug auf die Prüfung der Werthaltigkeit zu erfüllen sind. Darüber hinaus ist ein geeignetes Rahmenwerk für die Rotation der Bewerter aufzustellen.20
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Dies kann, insbesondere bei kleineren Instituten, vor dem Hintergrund der ebenfalls geforderten spezifischen Qualifizierung der Bewerter zu Ressourcenengpässen führen.
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Eine weitere große Herausforderung stellen die Sensitivitätsanalysen dar. Die Leitlinie gibt vor, dass für die besicherten und unbesicherten Kreditvergaben an Konsumenten sowie mittlere und größere Unternehmen Sensitivitätsanalysen durchgeführt werden sollen (wie bereits bekannt aus der Wohnimmobilienkreditrichtlinie). Die Analysen müssen den Einfluss potenzieller negativer Einflüsse auf die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers aufzeigen.21 Bei Hereinnahme von Sicherheiten sind auch die Sicherheitenwerte in die Sensitivitätsanalyse miteinzubeziehen. Um die aufsichtlichen Vorgaben zu erfüllen, erscheinen schon Sensitivitätsanalysen basierend auf (einfachen) „Bilanz-/GuV-/Cashflow-/Haushaltsrechnungs-Simulationen“ ohne Verwendung sophistizierter, mathematischer Modelle als Ausgangspunkt ausreichend. Davon ausgehend muss in einem zweiten Schritt angepasst bzw. differenziert werden, bspw. nach Art und Umfang des Exposures, Branche, Kundengröße oder geografischer Lage.
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Herausforderungen hält schließlich auch das Pricing bereit. Die EBA-Leitlinien schreiben keine konkrete Preisstrategie vor, formulieren jedoch wesentlich konkretere Leitplanken zur Entwicklung eines risikobasierenden Preisrahmens als die bekannten Vorgaben in MaRisk.22 Die Institute sollen auch ihren Ansatz für die Preisgestaltung nach Kreditnehmertyp und Kreditqualität definieren und sich (im Falle einer individuellen Preisgestaltung) an der Risikobereitschaft des Kreditnehmers orientieren.
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Die Einführung von differenzierten Pricing-Frameworks für verschiedene Kreditprodukte, Kundengruppen und Kreditqualitäten kann insbesondere für kleinere Institute eine fundamentale Überarbeitung der Methoden zur Kapital- und Kostenallokation bedeuten. Auch die Sicherstellung von Transparenz über die Querverbindungen zwischen Krediten, Kreditnehmern und Geschäftseinheiten kann sich als komplex erweisen.
18 EBA/GL/2020/06, Tz. 249. 19 EBA/GL/2020/06, Tz. 57. 20 EBA/GL/2020/06, Kap. 7.3, Tz. 231ff. 21 EBA/GL/2020/06, Tz. 107. 22 MaRisk BTO 1.2 Tz. 7.
IV. Praktische Ansätze
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