Pitaval des Kaiserreichs, 5. Band. Hugo Friedländer

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Pitaval des Kaiserreichs, 5. Band - Hugo Friedländer

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      Dienstmädchen Sgoff: Sie wisse bestimmt, daß sie selbst den Kaffee in das leere Fläschchen hineingeschüttet habe. Die Schwarz sei heraufgekommen und habe im Namen der Oberin den Kaffee gefordert, die Wagner habe ihn aber nicht hergegeben.

      Vors.: Wie lange waren Sie noch oben?

      Zeugin: Etwa eine Viertelstunde.

      Vors.: Ist in dieser Zeit die Angeklagte hinaufgekommen?

      Zeugin: Nein, in der Zeit nicht, das muß später gewesen sein.

      Als letzter Zeuge wurde Buchhalter Hofmeister, der beim Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz in Stellung war, vernommen. Er bekundete, daß die Angeklagte, nachdem sie aus dem Zuchthause entlassen sei, bei ihm wohne. Sie benehme sich durchaus ruhig, sei wahrheitsliebend und zuverlässig.

      Angeklagte v. Heusler (weinend): Durch die große Güte des Herrn ...

      Vert. R.-A. Dr. v. Pannwitz: Bitte, lassen Sie das, das gehört nicht hierher.

      Es wurde darauf zur Vernehmung der Sachverständigen geschritten. Landgerichtsarzt Medizinalrat Professor Dr. Hoffmann (München): Aus dem Umstande, daß die hintere Magenwand bei der Wagner keine Verätzung gezeigt habe, könne nicht der Schluß gezogen werden, daß sie keine Salzsäure geschluckt habe. Es sei auch Blut in dem Erbrochenen gewesen, das sei ein Charakteristikum der Salzsäurevergiftung. Im ganzen habe die Wagner 2 Gramm Salzsäure eingenommen, die in 20 Gramm Milchkaffee enthalten waren. Bei einem gesunden Menschen könnte das höchstens Leibschmerzen verursachen. Die Wagner habe die Wirkung aber schärfer verspürt, weil sie schon vorher magenkrank war.

      Dr. med. Decker (München): 2 Gramm Salzsäure sind verschwindend gegenüber den Speisemengen im Magen. Die Obduktion hat hierfür gar keinen Anhalt gegeben.

      Prof. Dr. Hoffmann bezeichnete es als möglich, daß bei der Operation Entzündungsstoffe in die Bauchhöhle gelangt seien.

      Sodann folgte das Gutachten des Sachverständigen Professors. Dr. Kraepelin, Direktors der psychiatrischen Universitätsklinik in München. Dieser betonte ganz besonders den Mangel an Wahrheitsliebe der Wagner. In Verbindung mit ihrer Unwahrhaftigkeit wird man auch eine Neigung zur Übertreibung ihrer Krankheitserscheinungen annehmen müssen. Die Wagner war nicht im gewöhnlichen Sinne des Wortes geisteskrank, sondern sie gehörte dem großen Zwischengebiet zwischen geistiger Gesundheit und geistiger Krankheit an, das unter den Begriff »Minderwertigkeit« fällt. Man kann bei Beantwortung der Frage, ob die Wagner fähig war, auch subjektiv Unwahres auszusagen, also einen wissentlichen Meineid zu leisten, zu einer Bejahung kommen, wenn man ihre psychopathische Minderwertigkeit in Betracht zieht, die ihr ein Zurück von dem einmal betretenen Wege wohl unmöglich machte.

      Professor Dr. Aschaffenburg (Köln) trat dem Gutachten des Professors Dr. Kraepelin vollständig bei.

      Professor Dr. Freiherr v. Schrenck-Notzing (München): Er könne die Frage, ob Hysterische die Neigung haben, aus Rachsucht sich selbst Schaden zuzufügen, um andere zu belasten, ebenfalls bejahen. Er könne eine ganze Reihe derartiger. Fälle aus seiner Praxis anführen.

      In ähnlicher Weise äußerte sich Professor Dr. Gudden (München).

      Professor Dr. Hoffmann suchte hierauf das Gutachten zu rechtfertigen, das die Ärzte in der ersten Verhandlung erstattet haben, auf Grund dessen die Wagner damals durchaus glaubwürdig befunden wurde. Ich und Dr. Holterbach haben die Wagner während der vorigen Schwurgerichtsverhandlung beobachtet und nach jeder Sitzung ihren Geisteszustand untersucht. Ich sagte, ich hätte nicht eine Spur von Geistesstörung gefunden. Auf Grund der Zeugenvernehmung, der Nachforschungen nach ihrem Vorleben, der Gutachten und des Fehlens erblicher Belastung habe ich das Vorliegen von Hysterie verneint. Ich schloß damals: Meiner Ansicht nach liege kein Grund vor, an der geistigen Integrität der Wagner zu zweifeln. Ich bemerke, daß ich heute mein früheres Gutachten nicht im vollen Umfange aufrechterhalten kann. Denn in dieser Verhandlung sind neue Tatsachen hervorgetreten, die mich nötigen, mein Gutachten an einzelnem Punkten zu ändern. Der Sachverständige ging alsdann auf die einzelnen Momente der Hysterie ein. Bezüglich des Erbrechens bestritt er, daß es simuliert oder hysterischen Ursprungs gewesen sei.

      Es entspann sich eine längere Auseinandersetzung zwischen den Sachverständigen, in der die anderen Sachverständigen, entgegen dem Gutachten Dr. Hoffmanns, entschieden daran festhielten, daß die Wagner stark hysterisch gewesen sei.

      Nach Verlesung derselben Schuldfrage wie in voriger Verhandlung wurde noch die Unterfrage zugefügt, ob ein Versuch vorliegt.

      Es begannen darauf die Plädoyers. Staatsanwalt Dr. Held I gelangte zu dem Ergebnis, daß die Anklage nicht aufrechterhalten werden könne. Zwar habe sich ein Urteil als richtig erwiesen: die Angeklagte war jähzornig, rücksichtslos und gefühllos. Es lag also im Charakter der Angeklagten, ihr die Tat zuzutrauen. Indessen einige der gravierendsten Punkte des Indizienbeweises seien erschüttert. Namentlich sei erwiesen, daß die Wagner schwer hysterisch war. Wenn er (Staatsanwalt) nach alledem die Anklage auch nicht mehr aufrechterhalten könne, so sei er andererseits doch nicht gerade von der Unschuld der Angeklagten überzeugt. Er stelle die Entscheidung den Geschworenen anheim.

      Verteidiger Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz trat mit großer Entschiedenheit für die Freisprechung ein. Ganz besonders griff der Verteidiger die Gutachten an, die von den medizinischen Sachverständigen in der ersten Verhandlung erstattet worden seien. Diese haben in der Hauptsache die ungerechte Verurteilung der Angeklagten verursacht.

      Die Angeklagte beteuerte nochmals unter Tränen, daß sie vollständig unschuldig sei.

      Nach nur kurzer Beratung verneinten die Geschworenen die Schuldfragen. Der Vorsitzende verkündete darauf: Im Namen des Königs von Bayern hat der Gerichtshof, entsprechend dem Wahrspruch der Geschworenen, dahin erkannt, daß die Angeklagte, Stiftsoberin Elisc v. Heusler freizusprechen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen seien.

      Das Urteil wurde vom Publikum mit lautem Beifall aufgenommen. Die Angeklagte wurde von allen Seiten beglückwünscht und bei ihrem Austritt aus dem Justizpalast von der dort postierten zahlreichen Menschenmenge mit stürmischen Hochrufen empfangen.

      Den Fortschritten der medizinischen Wissenschaft im besonderen und den Fortschritten der Kultur im allgemeinen ist es zu danken, daß Irrsinnige als kranke Menschen und nicht mehr, wie in früherer Zeit, als vom Teufel Besessene behandelt werden. Ich nehme an, daß die mittelalterliche Anschauung, Irrsinnigen muß der böse Geist durch heftige Prügel ausgetrieben werden, nirgends mehr angewendet wird.

      Vor achtzehn Jahren, in dem Prozeß wider Mellage und Genossen, der vom 30. Mai bis 8. Juni 1895 die Strafkammer zu Aachen beschäftigte, wurde festgestellt, daß in dem Laien-Mönchskloster »Mariaberg« bei Aachen Irrsinnige, wenn auch nicht verbrannt, aber heftig geschlagen, zum Teil sogar totgeschlagen wurden, weil die Klosterbrüder, die sich »Alexianer« nannten, der Ansicht waren, die Kranken seien vom Teufel besessen. Der damalige Aachener Regierungspräsident hatte gegen die Kritiker dieser schauderhaften mittelalterlichen Vorkommnisse nichts Besseres zu tun, als den Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Die Humanität hat jetzt zweifellos auch in den Irrenanstalten eine Stätte gefunden. Ich nehme an, daß die vielfachen Klagen über schlechte Behandlung in den Irrenhäusern zumeist auf Einbildung der Kranken beruhen. Jedenfalls ist ein Reichsirrengesetz, das selbst von hervorragenden Psychiatern, wie von dem Oberarzt an der Irrenheilanstalt »Berolinum« in Steglitz bei Berlin, Herrn Dr. Otto Juliusburger u.a. gefordert wird, eine dringende Notwendigkeit. Wenn ich es auch für ausgeschlossen

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