"ERKENNE DICH SELBST" - HEGELS THEORIE DER PERSÖNLICHKEIT. Peter Schöber

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Freiheit hervortrete.131

      Hegel wendet sich dann den verschiedenen, in der Weltgeschichte aufgetretenen Religionen zu. So blieben die orientalischen Religionen, auch die jüdische Religion, noch beim abstrakten Begriff Gottes und des Geistes stehen, was sogar die Aufklärung täte, die auch von Gott dem Vater wissen wolle. Gott der Vater für sich sei das in sich Verschlossene, Abstrakte, also der noch nicht wahrhaftige Gott. In der griechischen Religion habe Gott allerdings angefangen, auf bestimmte Weise offenbar zu werden. Die Darstellung der griechischen Götter habe zum Gesetz die Schönheit, die zum Geistigen gesteigerte Natur, gehabt. Das Schöne bleibe nicht ein abstrakt Ideelles, sondern sei in seiner Idealität vollkommen bestimmt, individualisiert. Jedoch seien die griechischen Götter zunächst nur für die sinnliche Anschauung oder nur für die Vorstellung dargestellt und noch nicht in Gedanken gefasst. Das sinnliche Element könne aber die Totalität des Geistes nur als ein Außereinander, als einen Kreis individueller geistiger Gestalten darstellen. Die diese Gestalten zusammenfassende Einheit bleibe daher eine den Göttern gegenüberstehende, unbestimmte fremde Macht. Erst durch die christliche Religion sei die in sich selber unterschiedene eine Natur Gottes, die Totalität des göttlichen Geistes, in der Form der Einheit offenbart worden. Diesen zunächst nur in der Form der Vorstellungvorhandene Inhalt habe die Philosophie in die Form des Begriffs oder des absoluten Wissens zu erheben, das die höchste Form der Offenbarung jenes Inhalts sei. Das absolute Wissen ist nach Hegel ein Wissen, in dem jegliche Gegenständlichkeit (oder Dingheit) aufgehoben ist. Es sei das allgemeine Selbstbewusstsein des Geistes oder der Menschheit, das erst auftreten könne, wenn sich der Weltgeist vollendet hat.132

      3.2 Einteilung der Welt des Geistes133

      Nachdem Hegel den Begriff des Geistes bestimmt hat, schreitet er zur Einteilung seines Gegenstandes fort. Danach bestehe die Entwicklung des Geistes darin, erstens, dass er in der Form der Beziehung auf sich selbst ist und darin, dass innerhalb seiner die ideelle Totalität der Idee zur Entfaltung kommt; das besage, dass das, was seinen Begriff ausmacht, auch für ihn wird und ihm sein Sein eben dies ist, bei sich und damit frei zu sein. Das ist für Hegel der subjektive Geist.

      Die Entwicklung des Geistes bestehe zweitens darin, dass er in der Form der Realität134 eine Welt ist, die von ihm sowohl hervorzubringen als auch hervorgebracht ist und in der die Freiheit als eine vorhandene Notwendigkeit herrscht. Das ist für Hegel der objektive Geist.

      Die Entwicklung des Geistes bestehe drittens darin, dass er in an und für sich seiender und ewig sich hervorbringender Einheit der Objektivität des Geistes und seiner Idealität, seines Begriffs, also der Geist in seiner absoluten Wahrheit ist. Das ist nach Hegel der absolute Geist, und er denkt dabei u. a. offensichtlich an die Philosophie, die sich als begreifendes Erkennen der Idee des Geistes am Ende selbst reflektiert.

       Der subjektive Geist

      Der Geist ist, wie Hegel hierzu in einem Zusatz erläutert, immer Idee.135 Zunächst sei er aber lediglich der Begriff der Idee oder die Idee in ihrer Unbestimmtheit, in der abstraktesten Weise der Realität, d. h. nur in der Weise des bloßen Seins.136 Am Anfang hätten wir es nur mit der ganz allgemeinen, unentwickelten Bestimmung des Geistes und nicht schon mit dem Besonderen desselben zu tun. Dieses bekämen wir erst, wenn wir von einem zu einem anderen (z. B. von der Seele zum Bewusstsein, d. Verf.) übergehen; enthalte doch das Besondere Eines und ein Anderes, ein Übergang, den wir zu Anfang noch nicht vollzogen hätten. Die Realität des Geistes sei also zunächst noch eine ganz allgemeine, noch nicht eine besonderte (abgesonderte, d. Verf.) Realität. Die Entwicklung dieser Realität werde erst durch die ganze Philosophie des Geistes vollendet. 137 Die noch ganz abstrakte, unmittelbare Realität, sei aber die Natürlichkeit, das noch Un-(Vor-)geistige. So sei das Kind noch in seiner Natürlichkeit gefangen, habe nur natürliche Triebe, sei noch nicht der Wirklichkeit, sondern nur der Möglichkeit oder dem Begriff nach ein geistiger Mensch.

      Die erste Realität des Begriffs des Geistes müsse demnach, eben weil sie noch eine abstrakte, unmittelbare, der Natürlichkeit angehörende sei, als die dem Geiste noch am wenigsten angemessene Realität (gemeint ist offensichtlich die „natürliche Seele“, d. Verf.) bezeichnet werden. Die wahrhafte Realität aber müsse als die Totalität der entwickelten Momente des Begriffs des Geistes bestimmt werden, der die Seele, die Einheit dieser Momente, bleibe.138 Zu dieser Entwicklung seiner Realität schreite der Begriff des Geistes mit Notwendigkeit fort; habe doch die Form der Unmittelbarkeit, der Unbestimmtheit, die die Realität des Geistes zunächst ausmache, eine seinem Begriff widersprechende Realität. Das, was unmittelbar im Geist vorhanden zu sein scheint, sei nicht ein wahrhaft Unmittelbares, sondern an sich ein Gesetztes oder ein Vermitteltes.139 Dieser Widerspruch treibe den Geist, das Unmittelbare, das Andere, als das er sich selber voraussetzt, aufzuheben. Erst dadurch komme er zu sich selbst, trete er als Geist hervor. Man könne also nicht mit dem Geist als solchem, sondern müsse von seiner ihm am wenigsten angemessenen Realität anfangen.

      Der Geist sei zwar schon am Anfang der Geist, aber er wisse noch nicht, dass er das ist. Nicht er selberhabe zu Anfang schon seinen Begriff erfasst, sondern nur wir, die wir ihn betrachten, seien es, die seinen Begriff erkennen. Dass der Geist dazu kommt zu wissen, was er ist, eben diesmache seine Realisation aus. Der Geist sei im Wesentlichen nur das, was er von sich selber weiß. Zunächst sei er nur an sich Geist, und erst, indem er für sich wird, verwirkliche er sich. Für sich werde er aber nur dadurch, dass er sich besondert, sich bestimmt oder sich zu seiner Voraussetzung, zu dem Anderen (dem noch naturbehafteten Geist, der „natürlichen Seele“, d. Verf.) seiner selbst macht, sich zunächst auf dieses Andere (den “Naturgeist“, die Seele in ihm, d. Verf.) als auf seine Unmittelbarkeit bezieht, dasselbe aber als sein Anderes aufhebt.140 Solange der Geist in seiner Beziehung auf sich als auf ein Anderes dasteht, sei er nur der subjektive, der von der Natur her kommende Geist und zunächst selbst “Naturgeist“. Die ganze Tätigkeit des subjektiven Geistes laufe aber darauf hinaus, sich als sich selbst zu erfassen, sich als Idealität (als das Innerliche, d. Verf.) seiner unmittelbaren Realität zu erweisen. Wenn er sich zum Fürsichsein entwickelt hat, dann sei er nicht mehr bloß subjektiver, sondern objektiver Geist.141

       Der objektive Geist

      Sei der subjektive Geist wegen seiner Beziehung auf ein Anderes (also das Naturhafte, d. Verf.) noch unfrei oder nur an sich frei, so gelange im objektiven Geist die Freiheit, das Wissen des Geistes von sich, frei zu sein, zum Dasein. Im objektiven Geist sei der Einzelne Person und habe als solche im Eigentum die Realität seiner Freiheit. Denn im Eigentum werde die Sache (z. B. ein Grundstück, d. Verf.) als das, was sie ist, nämlich als ein Unselbständiges und als ein solches gesetzt, das wesentlich nur die Bedeutung habe, die Realität des freien Willens einer Person und darum für jede andere Person ein Unantastbares zu sein. Hier würden wir ein Subjektives sehen, das sich frei weiß, und zugleich eine äußerliche Realität dieser Freiheit142 hat. Der Geist komme daher hier zu seinem Fürsichsein (z. B. im allgemeinen Rechtsbewusstsein, d. Verf.), und die Objektivität des Geistes (in der Privatrechtsordnung, die sich z. B. im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch äußerlich darstellt, d. Verf.) komme zu ihrem Recht. Auf diese Weise sei der Geist aus der Form der bloßen Subjektivität (des „vernünftigen Willen des Einzelnen“ (Hegel), d. Verf.) herausgetreten. Die vollständige Verwirklichung jener im Eigentumsrecht noch unvollkommenen, noch formalen (abstrakten, d. Verf.) Freiheit, die Vollendung der Realisierung des Begriffs des objektiven Geistes, werde aber erst im Staat erreicht. In ihm entwickele der Geist seine Freiheit zu einer von ihm gesetzten, eben zu einer sittlichen Welt. Doch auch diese Stufe müsse der Geist überwinden; bestehe doch der Mangel dieser Objektivität des Geistes darin, dass

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