DAS MEDIZIN-ESTABLISHMENT. H. T. Thielen
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Im Krankheitsfall hat jeder Mensch in Deutschland das Recht auf eine angemessene medizinische Behandlung. Diese ist – objektiv betrachtet – in der kurzen Zeitspanne von 7,6 Minuten nicht möglich. Wenn nun die Zahl der potenziellen Patienten anwächst, dann muss, um die notwendige Behandlung sicherzustellen, parallel dazu die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ärzte ansteigen.)
Es ist eine fundamentale und äußerst wichtige Aufgabe des Staates, dafür Vorsorge zu tragen, dass eine flächendeckende, medizinisch hochwertige Behandlung für alle Teile der Bevölkerung flächendeckend gegeben ist. Der Staat hat definitiv die verbindliche Schuldigkeit, vorausschauend und vorausplanend, die hierfür notwendigen Maßnahmen zu treffen. In der Bundesrepublik gibt es 16 Bildungsministerien, mehr als in allen anderen Staaten der Welt, um derartige, für die Bevölkerung essenziellen, Sachverhalte zu erkennen und auftretende Probleme zu lösen.
In den Arztpraxen reihen sich die potenziellen Interessenkonflikte nahtlos aneinander. Nach der Anamnese geht es für den Arzt darum, eine geeignete Heilbehandlung einzuleiten. In der Regel werden therapiespezifische Medikamente verordnet und die Patienten gehen anschließend mit einem Rezept zur nächsten Apotheke.
Die Auswahl der Arznei obliegt selbstverständlich der fachlichen Kompetenz des Arztes. In dieser Situation kann er indes erneut in einen großen Interessenkonflikt geraten. Welches Mittel verordnet er? Möglicherweise die beste Medizin für den Patienten oder doch die preiswertere Variante, vielleicht wählt er aber auch die einträglichste Option für ihn persönlich, denn: Kassenärzte dürfen von den Pharmaunternehmen Provisionen für verordnete Medikamente annehmen.
Der Bundesgerichtshof hat 2012 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Kassenärzte sich nicht wegen Bestechung strafbar machen, wenn sie von Pharmaunternehmen Gelder für die bevorzugte Verordnung von deren Medikamenten annehmen. Das Gericht sprach zwar von korruptem Verhalten, was nach geltendem Recht jedoch nicht strafbar ist; diese Gesetzeslage gilt im Umkehrschluss auch für die Pharmareferenten.90
Gleichwohl verschiedene Patientenschutzorganisationen, Krankenkassen und selbst einzelne Politiker nach einer Änderung der bestehenden Rechts- verordnung verlangten – die Bestechlichkeit von Ärzten ist kein Kavaliersdelikt – hat sich bis heute an der Gesetzeslage nichts verändert. Ein äußerst bedenklicher Zustand in einem Rechtsstaat! Wie können die Patienten ihren Ärzten vertrauen und daran glauben, dass ihr Wohl im Vordergrund steht, wenn Korruption in der medizinischen Praxis behördlicherseits erlaubt ist?)
Zumindest nicht durch eine Gesetzeslage, in der Bestechlichkeit legalisiert ist! Will man das Vertrauen der Patienten und damit das Ansehen sowie den gesellschaftlichen Status des Arztberufs erhalten, so sind schärfere gesetzliche Regelungen zwingend erforderlich. Die Medizin ist zwar ein Erwerbszweig, der Patient darf jedoch nicht als bloße Einnahmequelle betrachtet werden.
In den deutschen Arztpraxen ergeben sich, für charakterlich schwache Seelen, täglich weitere günstige Gelegenheiten, um Provisionen zu generieren, so z. B. durch Therapieempfehlungen.
Nicht wenige Patienten müssen zur erfolgreichen Weiterbehandlung beispielsweise an Fachärzte, Kliniken oder zur psychologischen bzw. physiotherapeutischen Behandlung überwiesen werden. Andere benötigen medizinische Geräte oder Hilfsmittel, über die der Hausarzt entscheidet. Blutbilder, MRTs, CTs, Screenings und viele andere Untersuchungen mehr werden täglich außerhalb der Hausarztpraxis durchgeführt und müssen aufgrund der Vorschriften in unserem Gesundheitssystem vom behandelnden Arzt verordnet werden. Die Überweisung zum Spezialisten ist aller Voraussicht nach für die Patienten die beste Lösung, doch leider gibt es nicht wenige Mediziner, die auch aus diesen Serviceleistungen noch Kapital schlagen.
Andere Ärzte versuchen, oft zum Leidwesen der Patienten, trotzdem ihr Glück und therapieren weiter, denn nur bei einer faktischen Behandlung verdienen sie Geld. Dass derartige Maßnahmen unverantwortlich, ja kriminell sind, muss nicht gesondert betont werden.
Eine Tatsache, die wenig kommuniziert wird, betrifft die überwiegende Mehrzahl der durchgeführten Therapiemaßnahmen: Medizin suggeriert Heilungserfolge, die aber in vielen Fällen wissenschaftlich nicht belegt sind.
Nach Informationen der Cochrane Stiftung91 haben von den ca. 600 üblichen medizinischen Behandlungsmaßnahmen (Medikamente/Therapien) nur lediglich 4 % den wissenschaftlichen Nachweis einer signifikanten Wirksamkeit erbracht; die anderen 96 % werden, da in der medizinischen Praxis geläufig, ohne nachweislichen Nutzen angewandt.92 Mit anderen Worten: Viele medizinische Maßnahmen stützen sich nicht, wie immer wieder versichert wird, auf evidenzbasierte Studien.
Trotzdem ist eine große Zahl der therapeutischen Maßnahmen erfolgreich, auch ohne wissenschaftliche Signifikanz. In jedem Menschen wirken fortwährend Selbstheilungskräfte und die Behandlungserfolge der Medizin sind daher – redliche Ärzte bestätigen dies – immer das Ergebnis der Selbstheilung, oftmals völlig unabhängig von der Therapie.
Medizinische Praxis bedeutet weitaus mehr als die Verordnung von Arzneien. Eine wichtige Aufgabe aller Heilberufler ist es daher, die inneren Ressourcen der Patienten zu fördern, sodass sie sich stärker fühlen, damit ihre Selbstheilungskräfte aktiviert und unterstützt werden. Somit erhält die vertrauensvolle Interaktion zwischen Patienten und Arzt eine tiefgreifende und entscheidende Bedeutung. Es geht nicht mehr primär um eine wissenschaftlich korrekte Anamnese und um evidenzbasierte Arzneien, sondern um Zuwendung und Förderung im ganzheitlichen Sinne, sodass Körper, Seele und Geist gleichzeitig angesprochen werden.
Auch in einer extrem wissenschaftlich-materialistischen Welt – alles muss scheinbar unwiderlegbar bewiesen sein93 – ist in vielen Fällen die Erfahrung des Therapeuten für die Genesung entscheidend. Manche Arzneien haben sich in der Praxis einfach bewährt, ohne Bestätigung einer evidenzbasierten Studie. Andere Mittel, insbesondere naturbelassene Substanzen, aktivieren erst die Selbstheilungskräfte. In der Konsequenz sind nicht alle Therapien als nutzlos zu bezeichnen, für die keine evidenzbasierten, randomisiert-kontrollierten und wissenschaftlich definierten Resultate vorliegen.
Das bedeutet aber auch, dass die Patienten den Ärzten vertrauen müssen. Bedauerlicherweise wird dieses Vertrauen durch die vielen potenziell möglichen Optionen therapeutisch unredlicher Schritte häufig wieder genommen.
Alle medizinischen Maßnahmen, wie Medikamentengabe oder Operationen, haben zu einem gewissen Prozentsatz immer schädliche Nebenwirkungen oder bewirken Komplikationen. Diese führen anschließend zu neuen Krankheitssymptomen, die wiederum behandelt werden müssen. Dieser Teufelskreis kann im Extremfall von einer recht harmlosen Krankheit zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen. Das Diabolische daran ist, dass dieser Prozess bewusst initiiert werden kann.
Das medizinische System nährt sich selbst, der Willkür sind Tür und Tor geöffnet!
So grausam das klingen mag: Die Geschichte zeigt immer wieder, wozu Menschen fähig sind. Eine Therapie wird eingeleitet, Medikamente werden verschrieben, die primären Beschwerden des Patienten klingen ab. Gleichzeitig werden aufgrund von Arzneiwirkungen neue, oft umfangreichere und schwerwiegendere Erkrankungen induziert. Der Arzt behält seinen „Kunden “, vielleicht sogar einen guten Kunden mit einer chronischen Erkrankung, der häufig wiederkommt.
Ich möchte an dieser Stelle ein weiteres Mal betonen, dass die meisten Ärzte, die ich kennenlernen konnte, ihre Tätigkeit bewundernswert und äußerst vertrauensvoll ausführten. Einige gingen bei ihrer Aufgabe zu heilen