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und mehr Gewinn orientierte Kapital Gesellschaften. Wo die Geschäftsführer und maßgeblichen Personen dann Ergebnisorientiert, wie auf dem ganz normalen Finanzmarkt wie ein Erfolgsmanager die Projekte vorantreiben mussten und dafür auch so entlohnt wurden.

      Die dann aber ständig höhere Renditen erwirtschaften sollten, um den allerorten etwas später klammen Stadtkassen einen stets schon voraus eingeplanten und auch erwarteten kräftigen Zuschuss für die kommunalen Kassen erbringen sollten.

      Dass wiederum spiegelte sich dann in den ständig steigenden Mietpreisen wider, mittlerweile ist auf diesem Sektor kaum noch ein einziger Buchstabe von den ehemals so hoch gelobten „Sozialwohnungsbau“ für die finanzschwachen Personen übriggeblieben.

      Denn stellenweise liegen in Städten und Gemeinden hier die Mietpreise heute schon weit über einem sozialverträglichen Bereich.

      Im Umkehrschluss muss nun das Sozialamt hohe Mietzuschüsse an die jeweiligen Bedürftigen besser gesagt an die Eigentümer gewähren, dieser Aufwand wäre bei der alten Handhabung erst gar nicht in dieser Größenordnung nötig und eine Über oder Unterbelegung wäre auch nicht möglich.

      Es ist doch wohl eindeutig, dass hier die Verwaltungen schon seit vielen Jahren es sich zu leicht und einfach gemacht haben. Denn der Gedanke, dass ein Geschäftsmann mit seinen Investitionen auch noch soziales Verhalten zeigen sollte ist ja nun wirklich total abwegig.

      Die heutigen Stilblüten auf dem Wohnungsmarkt gehen sogar so weit, dass ein Mieter aus seiner drei Zimmerwohnung gekündigt wird, um diese Wohnung als ein gemeinsames Quartier, besser gesagt Wohngemeinschaft neu zu vermieten.

      Wobei der alte Mietpreis von rund fünfhundert Euro sich sofort verdreifacht, also ergibt diese Wohnung eine unsittliche, exorbitante Rendite, da jeder Raum einzeln vergeben und mit der gleichen Summe berechnet werden soll.

      Dieses, den sowieso engen Wohnungsmarkt stark torpedierendes Geschäftsmodell wird von dieser Unternehmensgruppe schon Vielerorts praktiziert. Doch von einer Behörde, ob nun Kommunal oder Landesamt, und erst recht von der übergeordneten Bundesamt ist anscheinend da noch kein deutliches Veto zu vernehmen gewesen.

      Doch wenn ein für den einfachen normalen Wohnraum Kommunalverantwortlicher zur gleichen Sache und Zeit außer einem wohlwollenden Statement nichts Weiteres unternimmt, dann müsste eigentlich die übergeordnete Stelle das Ruder übernehmen und für entsprechende Ordnung und sinngemäßen Ablauf sorgen.

      Hier wird doch wohl mit dem Begriff der freien Marktwirtschaft doch sehr lasch und seitenverkehrt, um nicht zu sagen Sittenwidrig argumentiert.

      Derartige Geschäftspraktiken sollten eigentlich ohne Hätte und Aber schon von dem Gesetzgeber unterbunden werden, doch dort gibt man sich lieber unschuldig oder sogar unwissend, da das ja Kommunale Angelegenheiten sind, die auch dort geregelt werden müssen.

      Doch Kommunaler Wohnungsbau und soziale Sorgfaltspflicht können und dürfen keine Sache einer Geld und Rendite orientierten Unternehmer Gesellschaft sein.

      Man kann nur konstatieren, dass Ihm im Grunde eigentlich nicht der schwarze Peter anzulasten ist, denn ein soziales Baugewissen ist selbst bei den Bundesämtern kaum noch vorzufinden.

      Apropos Verwaltung, hier muss man sich doch auch einmal ernsthaft fragen wieso muss eigentlich der Bundestag immer Größer werden, dem Autor ist wohl bekannt das sich dies durch die Überhangmandate aus den Kommunalen und Länderwahlen resultiert.

      In den Anfangszeiten in Bonn waren es schon knapp dreihundert Abgeordnete, doch mittlerweile sind es weit über sieben Hundert, wo wäre denn die denkbare Obergrenze, vielleicht schon bald über Eintausend?

      So eine überdimensionierte Versammlung kann doch gar nicht produktiv tätig werden, denn irgend Jemand hat doch immer etwas einzuwenden, womit wieder ein sehr alter Spruch seine Urstände feiern kann, denn zu viele Köche haben noch nie ein besseres Essen zelebriert, zumeist wurde es nur mittlere Massenware aus einem wohlgemeinten Vorschlag.

      Eine deutliche Verringerung durch eine Begrenzung auf die Hälfte des jetzigen Bestandes wäre hier unbedingt wünschenswert, da bei den normalen Sitzungen ja sowieso gerademal die Hälfte der Abgeordneten anwesend sind, da sie anderen Ortes angeblich wichtigeres zu erledigen haben, wozu hat man sich eigentlich wählen lassen?

      So verkommt ein eigentlich ehrenvolles Bundestagsmandat doch tatsächlich genau genommen nur zu einer gut bezahlten Anstellung beim Bund ohne bedingte Anwesenheitspflicht.

      Das ständig angeführte Argument der Berechtigung durch das Überhangmandat muss zwingend dahingehend geändert werden, dass ein Berechtigter nur als Nachrücker bei einem Ausscheiden eines Ratsmitgliedes erst in den Bundestag einziehen kann.

      Genau so wäre der Verteilerschlüssel der Sitze zu klären, denn jedes Bundesland entsendet dann auch nur Prozentual entsprechend seiner Bevölkerungszahl gewählte Mandanten, ohne Überhangmandate.

      Aber nun nochmal zurück zum Thema Wohnungsmarkt, wo auch der Bundestag die Richtlinien für die Kommunen unbedingt straffer vorschreiben müsste, denn dieses zeigt sich dann doch recht deutlich, dass es eine hier drängende öffentliche Meinung und eine Stellungsname von ganz oben erforderlich macht, man produziert verbreitet nötigenfalls vielleicht ein wohlklingendes Statement aber gewiss keinen Meter neuen Wohnraum und auch keinerlei Sicherheit auf bestehende Wohnverhältnisse.

      Dann kann man aller Orten die fast schon stereotypen und ständig gleichen Reden und Meinungsäußerungen vernehmen, in denen dann aber auch gleich die wirkliche Zuständigkeit weit von sich gewiesen wird, da in den bestehenden Vorschriften und Unterlagen anscheinend und angeblich keine direkten Eingrenzungen oder Beschränkungen angegeben sind.

      Denn da sind andere Schuld daran denn man versucht doch selbst mühevoll nur die vorgegebenen Aufgaben so weit als möglich zu erfüllen, so wird die wirkliche Zuständigkeit deutlich verschleiert und Stufe für Stufe nach oben weitergegeben.

      Aber ändern wird sich an der eklatanten bekannten Misere gewiss nichts, denn ein Wohnungsamt, selbst diesen Begriff gibt es schon lange nicht mehr. Keiner, selbst die kommunale gemeinnützige Baugesellschaft ist da ja nicht direkt verantwortlich und zuständig, denn die muss ja in erster Linie ihre von der übergeordneten Verwaltung vorgegebenen Bilanzvorgaben und Ziele erfüllen.

      Es gleicht wie das Rufen im Walde, so können da auch ungestört die diversen Spekulanten, darunter auch die Supergroßen Wohnbau Gesellschaften munter ihr Miet-Unwesen weiter betreiben, ganz nach dem Motto es interessiert nicht das Problem der Leute sondern deren Anrecht auf Unterstützung und sonst nichts.

      Denn wenn der persönliche Geldbeutel von Mietern zu klein wird, hilft in den meisten Fällen dann das Sozialamt mit einer Mietbeihilfe aus, dass sich dann für den Betroffenen mit einem Berechtigung Zertifikat dann belegen lässt.

      Das sieht dann aber doch so aus, dass ein Amt mit der verbrieften Bezuschussung dem Spekulanten fast schon einen kalkulierbaren willkommenen Freibrief ausstellt, der sich munter bei den Finanzschwachen Leuten schamlos bedienen kann, denn über kurz oder lang erfolgt ja die Zahlung durch ein irgendwie und wo zuständiges Amt. Das mutet Einem ja buchstäblich auch wie das bekannte Rennen zwischen Hase und Igel an.

      Das durch solch ein Denken und Handeln aber eine breite Masse an Hilfebedürftigen auf der Strecke bleiben, interessiert genau genommen keinen von den Agierenden im Amt und noch weniger in Unternehmerkreisen.

      Denn das im Brustton der Überzeugung geäußerte Argument das jedem wo es nötig erscheint, geholfen wird mag wohl zutreffen, aber was nützt die Hilfe, wenn zugleich aber auf der anderen

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