Pflegegrade und die neuen Begutachtungsrichtlinien. Nicole Franke
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überwiegend unselbständig (üu)
Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen. Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich beteiligen kann. Dies setzt ggf. ständige Anleitung oder aufwendige Motivation auch während der Aktivität voraus. Teilschritte der Handlung müssen übernommen werden. Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, Impulsgebung, wiederholte Aufforderungen oder punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus. Alle benannten Hilfeformen innerhalb des Abschnitts „überwiegend selbständig“, können auch hier von Bedeutung sein, reichen allerdings allein nicht aus.
Teilweise Übernahme zur Beschreibung der überwiegenden Unselbständigkeit:
Nur wenn die Übernahme eines erheblichen Teils der Handlungsschritte erforderlich ist
Relevante Art undIntensität: | ➤ es sind noch Ressourcen vorhanden, der Pflegebedürftige kann sich jedoch nur noch zu einem geringen Teil beteiligen➤ es erfolgen umfassende Übernahmen der Handlungsschritte |
Formulierungsbeispiele: | ➤ kann sich unter Abstützen der Arme und des Rückens im Wohnbereich fortbewegen➤ kann sich bei der Ganzkörperwäsche am Waschen und Trocknen des Gesichts und der Hände beteiligen, aufgrund erheblichen Bewegungseinschränkungen durch …, restliche Körperteile durch die Pflegeperson |
Anleitung zur Beschreibung der überwiegenden Unselbständigkeit:
Nur wenn diese umfassend erforderlich ist
Kann erfolgen:
⊠ verbal
⊠ nonverbal durch Demonstration und/oder Impulsgebung (z. B. ständiges Vormachen der Zahnputzbewegungen)
Schwerpunkt liegt auf:
⊠ umfassenden Aufforderungen im Sinne einer motivierenden Begleitung (z. B. bei psychischen Erkrankungen mit Antriebsminderung)
⊠ kleinschrittigen Anleitungen mit lenkenden Begleitungen
Die Pflegekraft ist umfassend bzw. komplett örtlich und zeitlich gebunden
Beispiele:
– der Pflegebedürftige kann zwar seine Mahlzeiten aufgrund der bestehenden manuellen/motorischen Fähigkeiten aufnehmen, muss jedoch zu jeder Handlungssequenz kleinschrittig angeleitet werden
– der Pflegebedürftige kann sich aufgrund seiner motorischen Fähigkeiten anziehen und beginnt ggf. auch damit, muss jedoch aufgrund erheblicher Antriebsminderung durchgängig aufgefordert werden, die Verrichtung zu vervollständigen
– der Pflegebedürftige kann sich nur unter ständiger Aufforderung und kleinschrittiger Anleitung an den Waschungen beteiligen
Relevante Art undIntensität: | ➤ eine Handlung muss komplett lenkend und/oder demonstrierend begleitet werden➤ Handlungen werden immer wieder unter- und/oder abgebrochen, so das umfassende motivierende Begleitung notwendig ist➤ trotz vorhandener manueller/motorischer Fähigkeiten, kann eine konkrete Handlung nicht in einem sinnvollen Ablauf durchgeführt werden |
Formulierungsbeispiele: | ➤ leidet unter einem geringen Hungergefühl; es besteht gemäß PEMU eine erhebliche Gefahr von Unterernährung; ständige Aufforderungen bis hin zur kleinschrittigsten Anleitung während der Nahrungsaufnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen Nahrungsmenge erforderlich➤ kann sich aufgrund der motorischen und manuellen Fähigkeiten ankleiden, durch die erheblichen Antriebsminderung wird die Verrichtung jedoch ständig unterbrochen, daher umfassender Aufforderungsbedarf im Sinne einer durchgängigen motivierenden Begleitung erforderlich➤ kann sich unter ständigen Aufforderungen und kleinschrittiger Anleitung Gesicht und Hände waschen und trocknen |
Beaufsichtigung zur Beschreibung der überwiegenden Unselbständigkeit:
„Ständige Beaufsichtigung und Kontrolle“ unterscheidet sich von der „partiellen Beaufsichtigung und Kontrolle“ nur durch das Ausmaß der erforderlichen Hilfen. Trifft nur zu, wenn diese ständig erforderlich wird, d. h. es muss ständige, unmittelbare Eingriffsbereitschaft notwendig sein
Mögliche Formen/Auslöser für Beaufsichtigung:
⊠ Durchgängige Beaufsichtigung zur Wahrung der Sicherheit
⊠ Durchgängige Beaufsichtigung in Form einer Erledigungskontrolle
⊠ Durchgängige Beaufsichtigung in Form einer Durchführungskontrolle
Es können alle Formen/Auslöser der Beaufsichtigung miteinander kombiniert sein, d. h. der Pflegebedürftige muss sowohl zur Wahrung der Sicherheit als auch im Sinne einer Durchführungs- und Erledigungskontrolle durchgängig beaufsichtigt werden
Die Pflegekraft ist umfassend bzw. komplett örtlich und zeitlich gebunden
Beispiele:
– der Pflegebedürftige kann zwar seine Mahlzeit aufgrund der manuellen/motorischen Fähigkeiten aufnehmen, muss jedoch zur Gewährleistung einer angemessenen Nahrungsmenge durchgängig beaufsichtigt werden (Beaufsichtigung im Sinne einer Erledigungskontrolle)
– der Pflegebedürftige kann sich aufgrund seiner motorischen Fähigkeiten anziehen und beginnt ggf. auch damit, muss jedoch aufgrund erheblicher Antriebsminderung durchgängig beaufsichtigt werden, um sicherzugehen, dass die Verrichtung auch vollendet wird (Beaufsichtigung in Form einer Erledigungskontrolle)
– der Pflegebedürftige schweift während des Waschens ständig ab, unterbricht die Verrichtung immer wieder und führt diese auch nicht in einer hygienisch anforderungsgerechten Reihenfolge durch, daher durchgängiger Beaufsichtigungsbedarf (Beaufsichtigung kombiniert in Form von Durchführungs- und Erledigungskontrollen)
Relevante Art undIntensität: | ➤ ständige Überprüfung, ob die Abfolge einer Handlung eingehalten wird➤ ständige Kontrolle der korrekten Durchführung einer Handlung/Verrichtung➤ eine Handlung kann durchgeführt werden, aufgrund erheblicher Sicherheitsrisiken ist die durchgängige Anwesenheit der Pflegeperson notwendig➤ ständige Eingriffsbereitschaft muss gewährleistet werden |
Formulierungsbeispiele: | ➤ kann seine Mahlzeiten
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