Pflegegrade und die neuen Begutachtungsrichtlinien. Nicole Franke
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2.5.2 Zuordnung der Formen der Hilfe zu den Selbständigkeitsbeurteilungen
Ab dem Vorliegen der Beurteilung „überwiegend selbständig“ ordnen Sie nun die Formen der Hilfe wie nachfolgend zu:
überwiegend selbständig (üs)
Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen. Dementsprechend entsteht nur geringer/mäßiger Aufwand für die Pflegeperson, und zwar in Form von motivierenden Aufforderungen, Impulsgebung, Richten/Zurechtlegen von Gegenständen oder punktueller Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität.
V/N – Vor- und Nachbereitung zur Beschreibung der überwiegenden Selbständigkeit:
Es wird vorausgesetzt, dass die Umgebung des Pflegebedürftigen so eingerichtet ist, dass er so weit wie möglich selbständig an alle notwendigen Utensilien herankommt und diese nicht jedes Mal angereicht werden müssen. Nur wenn dies nicht ausreicht, greift die V/N.
Relevante Art undIntensität: | ➤ unmittelbares Zurechtlegen aller benötigten Gegenstände, die notwendig sind, damit der Pflegebedürftige die Verrichtung dann ohne weitere Hilfe durchführen kann➤ einzelne Handreichungen im Sinne einer Vor-/Nachbereitung (z. B. Waschlappen über die Hand stülpen; Besteck in die Hand geben) |
Formulierungsbeispiele: | ➤ kann sich nach Bereitstellen des Rollators sicher von … nach … fortbewegen➤ kann sich nach Vorbereitung der Waschutensilien Gesicht und vorderen Oberkörper waschen und trocknen➤ kann sich nach Vorbereitung und Anreichen der Kleidungsstücke in die Hand anziehen➤ kann nach Anreichen des Bestecks in die Hand sein Essen zu sich nehmen |
Teilweise Übernahme zur Beschreibung der überwiegenden Selbständigkeit:
Nur wenn diese ausschließlich an einzelnen Stellen des Handlungsablaufs erforderlich wird
Relevante Art undIntensität: | ➤ es erfolgen ausschließlich einzelne Handreichungen➤ es besteht ausschließlich punktueller Hilfebedarf, der lediglich an einzelnen Stellen des Handlungsablaufs erforderlich ist |
Formulierungsbeispiele: | ➤ kann nach Reichen der Hand die Lage im Bett verändern➤ kann sich im Wohnbereich fortbewegen, benötigt je nach Tagesform jedoch ein gelegentliches Abstützen/Unterhaken beim Gehen➤ kann sich kämmen, bezieht jedoch den Hinterkopf nicht angemessen ein, so dass eine Nachkorrektur erforderlich ist➤ kann sich überwiegend den Oberkörper ankleiden; aufgrund der Einschränkungen der manuellen Fähigkeiten, besteht ein Hilfebedarf beim Schließen von Verschlüssen |
Anleitung zur Beschreibung der überwiegenden Selbständigkeit:
Nur wenn diese partiell/punktuell an einzelnen Stellen des Handlungsablaufs erforderlich wird
Kann erfolgen:
⊠ verbal
⊠ nonverbal durch Gestik (z. B. Zuprosten), Demonstration (z. B. Vormachen Zahnputzbewegung)
⊠ nonverbale Impulsgebung (z. B. Richtung beim Gehen weisen durch Auflegen der Hand mit richtungsweisender Berührung)
Schwerpunkt liegt auf:
⊠ einfachen Aufforderungen
⊠ punktuellen Aufforderungen
⊠ punktuellen Anleitungen
Die Pflegekraft ist nicht örtlich und zeitlich gebunden
Beispiele:
– der Pflegebedürftige kann zwar seine Mahlzeit aufnehmen, tut dies jedoch nicht, wenn er dazu nicht aufgefordert und währenddessen punktuell daran erinnert wird
– der Pflegebedürftige kann sich aufgrund seiner motorischen Fähigkeiten anziehen, muss jedoch punktuell aufgefordert werden, die Verrichtung in der richtigen Reihenfolge durchzuführen
– der Pflegebedürftige sieht keinen Sinn in der Waschung, so dass er in Form von Anleitung punktuell davon überzeugt bzw. dazu überredet, d. h. motiviert, werden muss
Relevante Art undIntensität: | ➤ Unterstützung bei der Entscheidungsfindung; d. h. verschiedene Optionen werden zur Auswahl angeboten (z. B. Auswahl von Beschäftigungsangeboten)➤ einfache oder mehrfache Aufforderungen, die dem Pflegebedüftigen einen Anstoß geben, die Verrichtung durchzuführen➤ einzelne Hinweise zur Abfolge der Einzelschritte, d. h. es wird ein Anstoß gegeben, dass Teilverrichtungen dann selbst ausgeführt werden; punktueller Hilfebedarf, der an einzelnen Stellen der Teilverrichtung notwendig ist |
Formulierungsbeispiele: | ➤ kann sich nach einmaliger bis mehrmaliger Aufforderung Gesicht und vorderen Oberkörper waschen und trocknen➤ kann seine Bekleidung nach Aufforderungen und Vorschlagen verschiedener Möglichkeiten auswählen➤ beginnt nach Aufforderung mit dem Essen➤ nimmt nach Aufforderung Getränke zu sich, zeitweise wiederholte punktuelle Aufforderungen/Erinnerungen im Sinne von Motivation, damit sichergestellt ist, dass SollTrinkmenge erreicht wird➤ kann unter Aufforderung im Sinne von Orientierungshinweisen die Toilette aufsuchen |
Beaufsichtigung zur Beschreibung der überwiegenden Selbständigkeit:
Nur wenn diese partiell/punktuell an einzelnen Stellen des Handlungsablaufs erforderlich wird
Mögliche Formen/Auslöser für Beaufsichtigung:
⊠ Punktuelle Beaufsichtigung zur Wahrung der Sicherheit
⊠ Punktuelle Beaufsichtigung in Form einer Erledigungskontrolle
⊠ Punktuelle Beaufsichtigung in Form einer Durchführungskontrolle
Es können alle Formen/Auslöser der Beaufsichtigung miteinander kombiniert sein, d. h. der Pflegebedürftige muss sowohl zur Wahrung der Sicherheit als auch im Sinne einer Durchführungs- und Erledigungskontrolle vereinzelt/zeitweise beaufsichtigt werden
Die Pflegekraft ist nicht örtlich und zeitlich gebunden
Beispiele:
– der Pflegebedürftige ist sturzgefährdet und muss zur Wahrung der Sicherheit punktuell/zeitweise beaufsichtigt werden (Beaufsichtigung zur Wahrung der Sicherheit)
– der Pflegebedürftige schweift während des Waschens zeitweise ab und muss punktuell beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Verrichtung vollendet wird (Beaufsichtigung in Form einer Erledigungskontrolle)
– der Pflegebedürftige zieht sich zeitweise nicht in angemessener Reihenfolge an und muss punktuell beaufsichtigt werden (Beaufsichtigung in Form einer Durchführungskontrolle)
Relevante Art undIntensität: |
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