Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter. Jan Schabacker

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter - Jan Schabacker страница 11

Автор:
Серия:
Издательство:
Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter - Jan Schabacker

Скачать книгу

sich wiederum Gefahrenmomente für die eingesetzten Kräfte und gegebenenfalls für Unbeteiligte, denen ebenfalls in diesem Moment geholfen werden müsste. Wenn Medienvertreter am Einsatzort die Diskussion suchen, ist vor allem eines wichtig: ruhig und besonnen zu handeln, soweit es die Einsatzlage zulässt. Das gilt für alle eingesetzten Kräfte. Erfragen Sie das Medium, für das gearbeitet wird, und sprechen Sie die Verwendung der Bilder oder Filmsequenzen ab. Bieten Sie Möglichkeiten an, Aufnahmen von exponierter Stelle zu machen, von denen gefahrlos gefilmt werden kann, aber die Arbeit nicht behindert wird. Besprechen Sie Ihre Maßnahmen mit den eingesetzten Kräften vor Ort. Richten Sie bei größeren Lagen und mehreren Kamerateams an der Einsatzörtlichkeit eine Medienanlaufstelle ein. Hierzu gibt es auch noch nähere Ausführungen im Kapitel 8.1.5.

      Nicht immer sind Kräfte der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unmittelbar vor Ort im Einsatzgeschehen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Expertise auch an die Kräfte weitergeben, die regelmäßig in solchen Einsatzsituationen als erste vor Ort sind. Geben Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer PR-Dienststelle Handlungsempfehlungen an die Kolleginnen und Kollegen, insbesondere des Streifendienstes und der Bereitschaftspolizei Ihrer Behörde. Machen Sie deutlich, dass Sie im Einsatz bei Konflikten mit Medienvertretern grundsätzlich als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, aber eben auch rechtlich sauber gehandelt werden muss, wenn sie (noch) nicht vor Ort sind. Erläutern Sie die Rechtsvorschriften in Dienstunterrichten. Das kostet zwar viel Zeit, kommt aber bei den Kolleginnen und Kollegen gut an und schafft zusätzlich eine engere Bindung zur PR-Dienststelle des Hauses. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten!

       4.2.5Der Presseausweis – rechtliche Legitimation oder gar zwingende Voraussetzung für die Pressearbeit?

      In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder in Kreisen der Einsatzkräfte diskutiert, wie sich Medienvertreter überhaupt gegenüber der Polizei legitimieren können. Hier spielt das Thema Presseausweis regelmäßig eine Rolle. Aber was ist das eigentlich? Wer stellt ihn aus und welche Berechtigungen gehen mit dem Besitz einher?

      Die enttäuschende Botschaft für alle Kolleginnen und Kollegen im Einsatz: Der Presseausweis ist nicht zwingende Voraussetzung, um sich als Journalist oder Journalistin zu legitimieren. Eine Entscheidung nach dem Vorgehen bei einer klassischen Ausweiskontrolle mit dem Ergebnis: Haben Sie keinen Presseausweis, können Sie hier auch nicht als Journalist arbeiten, funktioniert nicht. Der Grund dafür ist in den Rechtsgrundlagen verankert, die wir in diesem Kapitel bereits intensiv beleuchtet haben. Würde der Gesetzgeber den Presseausweis für die journalistische Tätigkeit vorschreiben, wäre das eine Einschränkung der grundrechtlich verbrieften Pressefreiheit. Deshalb hilft der Presseausweis den Kolleginnen und Kollegen im Einsatz nur insofern weiter, als der Inhaber des Ausweises hauptberuflich für ein Medium arbeitet. Wer also über einen Presseausweis wie in abgebildeter Form verfügt, ist auch Journalist. Ausgestellt wird der Presseausweis vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), der Gewerkschaft Dju in Ver.di, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) sowie vom Fotografenverband Freelens für hauptberuflich Tätige.

      Den Presseausweis bewegt eine lange Geschichte. Bereits 1950 hatte die Innenministerkonferenz gemeinsam mit den großen Journalistenverbänden und Gewerkschaften die Entscheidung getroffen, einen sogenannten bundeseinheitlichen Presseausweis zu schaffen, der die Zusammenarbeit mit allen Behörden erleichtern sollte. Nach einer Klage eines Verbandes freier Journalisten im Jahr 2004 erging die verwaltungsgerichtliche Entscheidung, dass auch dieser Verband einen Presseausweis ausstellen dürfe. Damit war es mit der „Bundeseinheitlichkeit“ vorbei, weitere Verbände stellten Ausweise aus, die Lage wurde immer unübersichtlicher.

image

       Bild: Presseausweis

      Erst 2016 einigten sich der Deutsche Presserat und die Innenministerkonferenz darauf, ab 2018 wieder bundeseinheitliche Presseausweise auszugeben. In der politischen Diskussion ging es vor allem um die Frage, ob eine Ausstellung des Ausweises an ausschließlich hauptberuflich Tätige eine Einschränkung der Pressefreiheit darstellt. Denn insbesondere im Bereich der Online-Berichterstattung betätigen sich viele nur nebenberuflich in einem journalistischen Arbeitsbereich. Im Ergebnis wird der Ausweis heute nur an hauptberuflich tätige Journalisten von den oben genannten Verbänden ausgegeben, ohne dass es dafür aus den beschriebenen Gründen eine rechtliche Regelung gibt.

      Fazit: Der Presseausweis dient der Legitimation eines hauptberuflich tätigen Journalisten. Bei Weitem nicht alle Journalistinnen und Journalisten verfügen aber über einen Presseausweis. Der Mehrwert für die polizeiliche Arbeit beschränkt sich also auf die Erkenntnis, dass es sich beim Ausweisinhaber um einen hauptberuflich tätigen Journalisten handeln dürfte.

      Schlussendlich ist also in der Frage der Bewertung, ob nun jemand einer journalistischen Tätigkeit nachgeht oder nicht, Fingerspitzengefühl gefragt. Aufgrund der hohen Stellung des Rechtsguts der Pressefreiheit ist das Risiko hoch, sich diese Fingerspitzen aber auch gehörig zu verbrennen, wenn man Medienvertretern, die sich nicht mit einem Presseausweis legitimieren können, ihre journalistische Tätigkeit abspricht und deren Arbeit einschränkt. Deshalb lautet der Grundsatz: Im Zweifel für die Pressefreiheit, mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und den Einschränkungen, die rechtlich tatsächlich möglich sind.

      image Merke:

      Eine generelles Film- oder Fotografierverbot ist grundsätzlich unzulässig. Medienvertreter müssen die Möglichkeit erhalten, das Einsatzgeschehen mit der Kamera zu dokumentieren.

       Einschränkungen möglich bei Behinderung der Rettungskräfte oder Eigengefährdung.

       Kooperation hilft: Gemeinsam Möglichkeiten finden, gute Bilder zu machen.

       Rechtskenntnisse sollten auch an Einsatzkräfte vermittelt werden.

      Der Presseausweis dient der Legitimation eines hauptberuflich tätigen Journalisten. Nicht alle Journalistinnen und Journalisten verfügen über einen Presseausweis.

       Mehrwert für die polizeiliche Arbeit: Ausweisinhaber ist hauptberuflich tätiger Journalist.

       5Die Zielgruppen – mit wem kommuniziere ich eigentlich?

      Moderne Public Relations finden in der Regel nicht allgemeingültig statt, sondern richten sich häufig an bestimmte Zielgruppen. Das ist auch bei Polizeithemen nicht anders. Vor zwanzig Jahren hatte sich wohl noch niemand in der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit ernsthaft gravierende Gedanken über Zielgruppenorientierung gemacht – obwohl bei bestimmten Kampagnen durchaus Ansätze genau in diese Richtung erkennbar waren. Die Zuständigkeit lag dann aber häufig noch nicht im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, sondern beispielsweise in der Kriminalprävention. Mit „Zoff dem Stoff“ initiierte die nordrhein-westfälische Polizei eine Jugendkampagne, die in ihrer Ausdrucksweise und Darstellung durchaus geeignet war, genau in dieser Zielgruppe Akzeptanz zu schaffen. Die Sprache orientierte sich stark am damals aktuellen „Jugendslang“ und auch das Logo passte in das seinerzeit angesagte junge Layout im Surferstyle. Die Kampagne konnte sich nur so darstellen, weil sich im Vorfeld Polizistinnen und Polizisten intensiv Gedanken darüber gemacht hatten, wer Zielgruppe der Kampagne sein sollte und wie man diese am besten erreichen

Скачать книгу