Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46. Rainer Huhle

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Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46 - Rainer Huhle

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sind nicht in allen Details identisch, wie schon ein Vergleich zwischen den erhaltenen Film- und Audiomitschnitten der Reden und den protokollierten Niederschriften ergibt, und wie es auch schon Zeitzeugen festgehalten haben. Diese in aller Regel nicht gravierenden Unterschiede erklären sich, wenn man sich die Produktionsbedingungen der Protokolle vergegenwärtigt.

      Eine Analyse vor allem der juristischen Fragestellungen und Ideen des Nürnberger Prozesses muss diese großen sprachlichen Varianten immer im Blick haben, die nicht nur auf Übersetzungsprobleme zurückzuführen sind, sondern auch die Tatsache spiegeln, dass das völkerrechtliche und völkerstrafrechtliche Vokabular, das im Nürnberger Prozess und den daraus sich entwickelnden Nürnberger Prinzipien gebraucht wurde, sich noch im Fluss befand. Das gilt für die englische und französische Ausgabe der Protokolle, für die deutsche Edition mussten die Übersetzerinnen und Übersetzer das völker- und menschenrechtliche Grundvokabular teils erst erfinden. Sie kamen dabei oft zu interessanten Lösungen, die auch heute noch zu denken geben. Eine Neuübersetzung würde heute dennoch in vielen Details anders aussehen.

      Für die vorliegende Ausgabe haben wir daher nicht nur aus pragmatischen Gründen die originale Ausgabe von 1947 zugrunde gelegt. Sie ist ein Zeitdokument, das uns auch und gerade durch gewisse sprachliche Unebenheiten darauf hinweist, dass sich darunter auch juristische Stolpersteine verbergen können. Die Sprache der vier hier neu gedruckten Reden in deutscher Übersetzung wurde also vollständig respektiert, auch die seinerzeitige Rechtschreibung wurde beibehalten, lediglich offensichtliche Druckfehler wurden bereinigt. Wo nötig und sinnvoll, wird in den einleitenden Essays auf die Originalsprache der jeweiligen Rede Bezug genommen, und es werden Übersetzungsvarianten mit einbezogen, die oft sehr aufschlussreich sein können. Konsequenterweise hat der Herausgeber auch nicht versucht, die terminologische Vielfalt der Originaltexte durch eine einheitliche Sprache in den vier einführenden Essays zu glätten. Alle Zitate aus fremdsprachigen Quellen wurden von den Verfassern ins Deutsche übersetzt, es sei denn es wird ausdrücklich auf eine andere Übersetzung verwiesen.

      So zeigt sich, dass eine gründliche und kritische Lektüre dieser historischen Texte nicht nur einen Einblick gewissermaßen in die Werkstatt dieses „Meilensteins“ des Völkerrechts geben kann, sondern auch zu Fragen führt, die bis heute kontrovers diskutiert werden. Der Blick zurück auf „Nürnberg“ bringt für diese Fragen keine Lösungen, aber er hilft, sie besser zu verstehen, und zu erkennen, dass auch die Fragen historisch geprägt sind und immer neu formuliert werden müssen.

      1 UN-Resolution 95 (I), 11. Dezember 1946.

      2 Schon der britische Ankläger Hartley Shawcross bezeichnete das IMT

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