Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46. Rainer Huhle

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Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46 - Rainer Huhle

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vom Meilenstein durchzieht die Literatur zum Nürnberger Prozess bis heute, vgl. z.B. Tomuschat, Legacy.

      3 van Boven, Jeder Mensch, S. 116.

      4 Vgl. Kirchheimer, Politische Justiz, Kap- VIII, S. 447 ff.

      5 In diesem Band S. 61.

      6 Vgl. Kosfeld, Nürnberg.

      7 S. dazu die Beiträge zu Jackson und de Menthon.

      8 NP.

      9 NP Bd. 1: „Dieser Band ist gemäß den Weisungen des Internationalen Militärgerichtshofes vom Sekretariat des Gerichtshofes unter der Autorität des Obersten Kontrollrats für Deutschland veröffentlicht.“

      10 S. den Essay zu Jackson in diesem Band, S. 58, Fußnote 139.

      11 „Nachts mussten wir das Gestammel („gibberish“) korrigieren, das am Tag mitgeschrieben worden war.“ So formulierte es der IMT-Dolmetscher Peter Less (Gesse, Legend).

      12 Der gut englisch sprechende Angeklagte Rosenberg machte von solchen Einwänden besonders ausgiebig Gebrauch, s. Kalverkämper, Erstbewährung, S. 110ff.

      13 Die IMT-Dolmetscherin Marie-France Skuncke berichtet, dass z.B. die groben Beleidigungen Julius Streichers nicht ins Protokoll aufgenommen wurden (Skuncke, Tout a commencé). Oder auf Verlangen der sowjetischen Delegation wurden bestimmte Passagen gestrichen, s. dazu den Essay zu Rudenko in diesem Band.

      14 Ramler, Prozesse, S. 81f.

      15 So der Dolmetscher Peter Uiberall, zitiert in Baigorri-Jalón, From Paris, S. 226.

      16 Gaiba, Origins, S. 51f.

      17 Im Deckblatt des ersten Bandes der Protokolle heißt es: „Veröffentlicht in Nürnberg, Deutschland, 1947“. Der letzte Protokollband (Band 22) erschien im Jahr darauf, die restlichen 20 Bände mit Indices und Dokumenten dann 1949. Dies gilt für die deutsche und englische Ausgabe der Protokolle und Dokumente. Dieser enorme editorische Kraftakt zeugt von dem Wert, den die US-Militärregierung der Verbreitung des Prozesses im Kontext ihres Re-education-Programms zuschrieb. Zum Herausgeberstab gehörte auch Jacksons Sohn William.

      18 Auch die erste, inoffizielle deutsche Übersetzung von Shawcross’ Eröffnungsrede hat das richtig erfasst und „Crimes against Humanity“, anders als in den Protokollen, durchgängig mit „Verbrechen gegen die Menschheit“ übersetzt (Shawcross, Rede).

      19 S. den Beitrag zu Rudenko in diesem Band.

      20 Huhle, Umgang.

      21 NP Bd. 3, S. 108. In der englischen Fassung steht an dieser Stelle „shocking the sense of mankind“, eine weit klarere Formulierung als die gefühlige deutsche Übersetzung.

      22 Pella, Memorandum, S. 348.

      23 Donnedieu de Vabres, Modern Principles, S. 238, Fußnote 66.

      24 S. den Beitrag zu Shawcross in diesem Band.

      25 Vgl. Nürnberger Menschenrechtszentrum, Von Nürnberg nach Den Haag.

      Otto Böhm / Rainer Huhle

      „Die wahre Klägerin vor den Schranken dieses Gerichts ist die Zivilisation.“

      Zur Eröffnungsrede des amerikanischen Hauptanklägers Robert H. Jackson

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