Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart. Polizeihistorische Sammlung

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Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart - Polizeihistorische Sammlung

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      Rückblickend war die Berufung zum Leiter der Abt. K – Kriminalpolizei – für Sangmeister und die Berliner Kriminalpolizei ein Glücksfall.

      Was war er für ein Mensch, von dem viele, die ihn kannten, immer noch mit Respekt und Achtung sprechen und ihn nicht vergessen?

      Er war mit Gewissheit kein einfacher Mensch, hatte jedoch seine Abteilung stets im Griff. In gewisser Weise war er sogar gefürchtet wegen seiner Art, die Abteilung nach Gutsherrenart zu leiten. Jedoch war er mit Talenten und Fähigkeiten ausgestattet, die für seine Tätigkeit notwendig waren. Er war streng, ein Pedant, mit der Gabe eines Schnelldenkers ausgestattet, nicht immer gerecht, befähigt zu abstraktem Denken, selbstbewusst bis hin zur Unangreifbarkeit. Für viele auch arrogant erscheinend. In Fachgesprächen übernahm er oft die Rolle des Fragenden, um seine eigene Position zu überprüfen. Seine Mitarbeiter wusste er gut einzuschätzen und ihren Fähigkeiten entsprechend zu positionieren. So war es für ihn selbstverständlich, den Nachwuchs der Kriminalpolizei selbst zu prüfen.

      Sein Blick für das Wesentliche war eine seiner Stärken. Seine Entschlusskraft und sein unbeirrtes Handeln verhalfen ihm zu Anerkennung in der Kollegenschaft und bei Fachleuten. Seine Fachkompetenz war unbestritten und überall hoch geachtet. Ein Vorteil für die Kriminalpolizei war, dass er politisch ungebunden und unbeugsam war und sich nicht in seine Arbeit hineinreden ließ. Parteien und die übergeordnete Verwaltung hatten es nicht leicht mit ihm. Eines ist bei vielen noch gut in Erinnerung: Er stand wie ein Mann vor seiner Kriminalpolizei und vermittelte so den Mitarbeitern Sicherheit und Rückhalt.

      Um die Kriminalpolizei noch schlagkräftiger zu machen, legte er besonderen Wert auf eine höhere berufliche Qualifikation und stellte in den Einstellungsprüfungen hohe Anforderungen.

      In einem Artikel der Zeitung „Der Tag“ vom 31. Mai 1961 wurden von ihm diese Ansichten als notwendig für die Polizeiarbeit zitiert:

      1 Hohe berufliche Qualifikation

      2 Hebung des Ansehens der Kriminalpolizei

      3 Personelle Verstärkung.

      Seine Artikel in den Fachzeitschriften waren darüber hinaus ein Spiegelbild seiner Fachkompetenz. In seinen Vorträgen verstand er es, die Zuhörer in seinen Bann zu ziehen. So zum Beispiel bei einem Vortrag im Polizeiinstitut Hiltrup, wo man die oft besagte „fallende Stecknadel“ hätte hören können.

      Darüber hinaus war es Wolfram Sangmeister besonders wichtig, der Jugend kriminalpolizeiliche Probleme nahe zu bringen. Bei seinen Vorträgen in Schulen war die Resonanz ebenfalls positiv.

      Aber auch dieser Mann hatte seine Schwächen, das ist eben menschlich!

      Der Erfolg, die Kriminalpolizei zu einer straff geführten Einheit geformt zu haben, gab ihm Recht.

      Fazit: Der richtige Mann zur richtigen Zeit am richtigen Platz.

      Weisungskompetenzen der Alliierten

      von Friedrich Sander

      Bereits vor dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Deutschen Reiches hatten die Alliierten eine Reihe von Konferenzen und Sitzungen abgehalten, um über die Zukunft Deutschlands zu beraten. Während sich die „Großen Drei“, der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt, der britische Premier Winston Churchill und der sowjetische Regierungschef Josef Stalin, Ende 1943 in Teheran und im Februar 1945 in Jalta auf der Krim trafen, erarbeitete in London die European Advisory Commission Grundzüge der künftigen Verwaltung des dann besiegten Deutschland. In dieser Kommission, in der Berufsdiplomaten saßen, war ab November 1944 auch Frankreich vertreten.

      Im Londoner Protokoll vom 12. September 1944 wurde vereinbart, Deutschland in drei Besatzungszonen aufzuteilen, in eine britische, eine amerikanische und eine sowjetische. Berlin als besonderes Territorium sollte ebenfalls gemeinsam verwaltet und in Besatzungssektoren geteilt werden. Auf der Konferenz von Jalta wurde Frankreich als vierte Macht an der alliierten Kontrolle Deutschlands beteiligt, wozu auch die Einräumung einer eigenen (der vierten) Besatzungszone gehörte.

      Nach der Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 war Berlin zunächst nur von sowjetischen Truppen besetzt, die die Stadt schon am 2. Mai 1945 eingenommen hatten. Bereits am 28. Mai 1945 war der sowjetische Generaloberst Nikolai Bersarin zum Stadtkommandanten von Berlin ernannt worden und hatte erste politische und administrative Anordnungen zur Normalisierung des Lebens erlassen.

      In den ersten Julitagen 1945 rückten dann, wie vereinbart, britische und amerikanische Truppen in die ihnen zugewiesenen Sektoren Berlins ein, die französischen folgten im August.

      Am 5. Juni 1945 übernahmen die vier Siegermächte die oberste Regierungsgewalt in ganz Deutschland. In einer gemeinsamen Erklärung wurde unter anderem festgelegt, als oberstes Regierungsorgan einen Kontrollrat mit Sitz in Berlin zu errichten. Ihm gehörten die vier alliierten Oberfehlshaber an. Jeder Oberbefehlshaber war für die Geschehnisse in seiner Besatzungszone allein verantwortlich; Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, mussten jedoch gemeinsam entschieden werden.

      Die Verwaltung von Berlin, das ebenfalls in vier Sektoren eingeteilt war, übernahm die Interalliierte Militärkommandatur (russisch: Kommandantura). Sie setzte sich aus den vier Stadtkommandanten zusammen und unterstand dem Kontrollrat für Deutschland. Ihre erste Sitzung hielt sie am 11. Juli 1945 ab.

      Die Arbeit sowohl des Kontrollrats wie auch der Interalliierten Militärkommandantur wurde von den unterschiedlichen politischen Auffassungen der UdSSR und der westlichen Siegermächte sowie ihrem gegenseitigen Misstrauen überschattet. Dies führte schließlich, nach dem sowjetischen Einspruch gegen die Wahl Ernst Reuters (SPD) zum Oberbürgermeister Berlins, dem Rückzug der UdSSR aus der Interalliierten Militärkommandantur am 16. Juni 1948 sowie der Währungsreform in den Westsektoren der Stadt am 23. Juni 1948 mit der unmittelbar folgenden Blockade Berlins, zur Teilung der Stadt in Ost- und Westberlin.

      Während die DDR – entgegen den Vereinbarungen für Berlin – Ostberlin zur Hauptstadt machte und den Ostteil der Stadt wie einen Bezirk der DDR behandelte, entwickelten sich zwischen Westberlin und der Bundesrepublik Deutschland immer engere Beziehungen. Allerdings hielten die westlichen Alliierten an der Viermächteverantwortung für Berlin fest, und Westberlin durfte nicht direkt vom Bund regiert werden. Die für die Berliner Verfassung von 1950 ursprünglich vorgesehenen Bestimmungen: „Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland“, „Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend“, wurden von den Westalliierten suspendiert. Zwei Jahre später bezog jedoch das Dritte Überleitungsgesetz Westberlin in das Rechts-, Wirtschafts- und Finanzsystem der Bundesrepublik Deutschland ein. Der besondere Status der Stadt brachte es unter anderem mit sich, dass Bundesgesetze in Westberlin erst Gültigkeit erlangten, wenn sie vom Abgeordnetenhaus übernommen worden waren.

      Die alliierten Vorbehalte galten bis zur Wiedervereinigung 1990.

      Zu den ersten Maßnahmen, die der sowjetische Stadtkommandant im Mai 1945 traf, gehörte auch die Reorganisation der Polizei. Am 19. Mai 1945 wurde Oberst Paul Markgraf, ein Mitglied des Nationalkomitees Freies Deutschland, als Polizeipräsident im neuen Polizeipräsidium in der Linienstraße im Ostteil der Stadt eingesetzt, am folgenden Tag die Stadtpolizei gebildet. Voraussetzung für den Neuaufbau war eine grundsätzliche Abkehr vom Polizeiapparat des NS-Regimes. Deshalb wurden unbelastete Kräfte gesucht, deshalb sollte die Schutzpolizei laut Befehl des sowjetischen Kommandanten vom 25. Mai 1945 die Uniform tragen, die bis 1933 in Dienstgebrauch gewesen war.

      Nach der Installierung der Viermächteverwaltung wurde innerhalb der Interalliierten Kommandantur ein Komitee

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