Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart. Polizeihistorische Sammlung

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart - Polizeihistorische Sammlung страница 8

Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart - Polizeihistorische Sammlung

Скачать книгу

als Polizeieinheit aufgestellt. Das Preußische Polizeigesetz vom 11. März 1850 (Gesetzes-Sammlung GS, S. 265–268) ermöglichte die Errichtung von Spezialeinheiten, denen ausschließlich die Behandlung kriminalistischer Aufgaben oblag. Diese Richtlinien setzte in Berlin der umstrittene Polizeidirektor Wilhelm Stieber (Amtszeit 1850 bis 1860) um, der 1852 eine Revierkriminalpolizei schuf, die jedem der inzwischen 36 Polizeireviere einen geeigneten Schutzmann für die Bearbeitung kriminalpolizeilicher Fragen überwies. In Fachkursen wurden diese Schutzleute auf ihre kriminalistischen Aufgaben vorbereitet. 1854 wurde die Kripo als Abteilung VII aus der Sicherheitspolizei (Abteilung IV) ausgegliedert.

      Stieber hoffte, als Abteilungs-Dirigent die bisherige Trennung in Dezernats- und Exekutivarbeit aufzuheben. Ihm standen als Personal zwei Hilfsdezernenten, ein Sekretär, zwei Kriminalinspektoren, ein Leicheninspektor, zwölf Kriminalkommissare und 50 Kriminalschutzleute zur Verfügung.

      Für die Sicherstellung der Leichen von Selbstmördern und verunglückten Personen war bereits 1840 ein Kommissariat eingerichtet worden. Dem Beispiel des 1864 in Paris eröffneten Leichenschauhauses (morgue) folgend, zielten die Planungen in Berlin auf die Einrich-tung eines vergleichbaren Instituts, das als Abteilung der Staatsarzneikunde auf dem alten Charité-Kirchhof entstand und mit einem Kühlsystem des neuesten Standes ausgerüstet war. Im Dezember 1885 dem Polizeipräsidium unterstellt, wurde es als „fiskalisches Leichenschauhaus“ am 1. März 1886 eröffnet. Ein Kommissariat zur Sicherstellung von Leichen hatte hier später seine Amtsräume. 14

      Wesentliche Erfolge der Kripo-Arbeit sind den unter Stieber arbeitenden Kriminalkommissaren Bormann, Rockenstein und Pick zuzurechnen. Stieber fasste seine Erfahrungen im „Practischen Lehrbuch der Kriminal-Polizei“, Berlin 1860, zusammen.

      Die mit dem Gesetz vom 17. Juni 1846 (GS, S. 267, Neuregelung durch Verordnungen vom 2. und 3. Januar 1849; GS, S. 1 und S. 14) geschaffene Staatsanwaltschaft erhielt in Paragraf 4 das Recht, Polizeibehörden, insbesondere die Kriminalbeamten, zu Untersuchungshandlungen hinzuziehen. Durch Paragraf 159 der Strafprozessordnung (15. September 1879) erhielten die Kriminalbeamten den Status von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. Daraus hat sich aber keine Kontrolle über die Kripo entwickelt, denn diese entwickelte ihr Ermittlungsinstrumentarium methodisch, technisch und verwaltungsmäßig weiter. Seit 1864 erhielt die Kripo als ständiges zusätzliches Unterpersonal Wachtmeister und Schutzmänner.

      Kaiserzeit

      1872 wurde jedem Revier ein Kriminalschutzmann zugeteilt, der dem Reviervorsteher unterstand, aber Aufträge der Kriminalkommissare auszuführen hatte. Um den Bedarf an geeignetem fachlichen Personal zu decken, durften ab 1875 neben den Militärversorgungsempfängern auch andere eingestellt werden. Die Posten der Abteilungsdirigenten der Abteilungen II und IV wurden durch höhere Beamte besetzt. Trotzdem rekrutierten sich die Kriminalwachtmeister und -schutzmänner weiter vorwiegend aus der Schutzmannschaft. Seit 1879 waren sie ausschließlich der Abteilung IV unterstellt, die ihrerseits haushaltsmäßig selbständig wurde. 15

      Angepasst an die bestehenden sechs Bezirkshauptmannschaften der Schutzpolizei bildete man 1877 sechs Bezirkskommissariate der Kripo, deren Auftrag Aufklärung von Delikten im jeweiligen Bezirk lautete. Zusätzlich hatten die Bezirkskommissariate aber auch Aufgaben der Sittenpolizei und der politischen Polizei wahrzunehmen. Bezirke mit einer Bevölkerungszahl von 200 000 Personen hatten einen zu großen Zuschnitt. Durch die Vermehrung der Bezirkskommissariate konnte die durchschnittliche Bevölkerungszahl je Kommissariat auf 150 000 gesenkt werden. 16 Die Zahl der Polizeihauptmannschaften stieg mit dem Wachstum der Bevölkerung bis 1908 auf 13. Auf der lokalen Ebene war die Polizei durch 111 Reviere präsent. 17

      Mit der Einrichtung von drei Inspektionen (A: zuständig für die Bezirkskommissariate, B: zuständig für gewerbs- und gewohnheitsmäßig verübte Straftaten, C: zuständig für Angelegenheiten, die juristische, kaufmännische oder technische Vorkenntnisse erfordern) unterhalb der Abteilungsdirigenten gelang es 1885, eine effektive Mittelinstanz zu installieren. Den Revieren wurde zur Überwachung der Gaststätten und Gewerbebetriebe ein weiterer Kriminalschutzmann auf Dauer zugewiesen. Die den Kriminalschutzmännern vorgesetzten Kriminalwachtmeister erhielten eine kriminalistische Ausbildung. Seit 1886 stand die Sittenpolizei (unter der Leitung eines vierten Kriminalinspektors) wieder unter der Zuständigkeit der Abteilung IV. 18

      In den folgenden Jahren wurden die Geschäfte in der Inspektion A auf die Dezernate I bis III und in der Inspektion B auf die Dezernate I und II aufgefächert und die Personalstärke durch einen zweiten Kriminalinspektor für jede der beiden Inspektionen aufgestockt. Die Zahl der Bezirkskommissariate stieg (parallel zu den Bezirkshauptmannschaften) auf zwölf. Die Bearbeitung einfacher Kriminalfälle wurde einem neu gegründeten Dezernat D übertragen. In der Inspektion B stieg die Zahl der Kommissare von zwölf auf 16.

      Die Zuständigkeit des Berliner Polizeipräsidenten für das Berliner Umland, den so genannten weiteren Polizeibezirk, war durch die Kreisordnung von 1872, die die Übertragung der Ortspolizei auf die Amtsvorsteher vorsah, ausgehöhlt und schließlich 1873 durch eine Kabinettsorder aufgehoben worden. Zielgerichtetes polizeiliches Handeln im Berliner Umland wurde dadurch erheblich behindert. Das Gesetz vom 12. Juni 1889 (GS, S. 129) übertrug deshalb dem Berliner Polizeipräsidenten die orts- und landespolizeiliche Zuständigkeit für die Amtsbezirke Rixdorf, Schöneberg und Deutsch-Wilmersdorf im Kreis Teltow, für Lichtenberg, Reinickendorf, Weißensee und Stralau-Rummelsburg im Kreis Nieder-Barnim sowie für den Stadtkreis Charlottenburg. In diesen Verwaltungen wurden mit Berliner Beamten besetzte Kriminalbüros eingerichtet. 1898 kamen die Stadt Schöneberg, 1899 die Amtsbezirke Tempelhof, Treptow und Britz (Kreis Teltow) sowie Tegel und Pankow (Kreis Nieder-Barnim) unter die Zuständigkeit des Berliner Polizeipräsidenten. Die Entwicklung fand ihren vorläufigen Abschluss mit der Schaffung des Landespolizeibezirks Berlin im Jahre 1900, in dem aber weiterhin Vororte mit eigener Polizeiverwaltung (das heißt auch Kriminalpolizei) bestanden, die sich aber durch einen Nachrichtendienst mit der Berliner Kripo verständigten. 19

      Nach 1890 führte die Kripo so genannte fliegende Patrouillen zur Beobachtung der Kriminellen ein. Jede der aus zwölf Schutzmännern und einem Kriminalwachtmeister bestehenden Gruppen war auf besondere Verbrechensarten spezialisiert und handelte über die Grenzen der Reviere und Bezirke hinweg. 20 Seit 1903 war der Abteilung IV die Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels angegliedert. Als weitere übergreifende Zuständigkeiten kamen hinzu: 1920 die Zentralstelle zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate und vermutlich 1929 die Zentralstelle für Falschgeldwesen (Inspektion D angegliedert).

      Im Erkennungsdienst (ED) fasste man alle damals zur Verfügung stehenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen zusammen. Dazu zählten das vom Inspektor Meerscheidt-Hüllesen seit 1876 geführte Verbrecher-Album, das die Verbrechen in 29 verschiedene Gattungen aufschlüsselte, 21 das aus Frankreich übernommene Körpermessungssystem nach Bertillon (1909 mit 90 000 Messkarten), die nach Wiener Vorbild eingeführte Sammlung von Fingerabdrücken (Daktyloskopie, 1909 mit 68 000 Karteikarten), 22 das fotografische Atelier, das Merkmalsverzeichnis, das Spitznamenverzeichnis sowie eine Handschriftensammlung. 23

      Ständig gesammelt wurden die Polizeiberichte, die Tagesverzeichnisse und die Fahndungsblätter. In der Abteilung IV saß auch die Redaktion des Zentral-Polizeiblatts und des Deutschen Fahndungsblatts. Aus dem Strafregister erhielt die Kripo auf dem Wege der Amtshilfe Auskunft. Für Ausbildungszwecke entstanden seit 1890 die Sammlungen des Kriminalmuseums, in denen in drei Abteilungen Werkzeuge, die bei Verbrechen an Leib und Leben, zweitens Geräte, die bei Diebstählen, und drittens Ausrüstungen, die bei Betrügereien und Falschgeldherstellung zum Einsatz kamen, zur Veranschaulichung mit nachgestellten Szenarien in den Räumen des neuen Polizeipräsidiums am Alexanderplatz ausgestellt wurden. 24

      1889/90 bezog die Behörde nach nur dreijähriger Bauzeit das vom Baustadtrat Blankenstein am Alexanderplatz errichtete neue Polizeipräsidium. Die Kriminalpolizei war über Eingang V zu erreichen.

Скачать книгу