Jüdische Altertümer. Flavius Josephus
Чтение книги онлайн.
Читать онлайн книгу Jüdische Altertümer - Flavius Josephus страница 48
3. Nachdem er so gesprochen, übergab er ihnen ein Buch, in welchem die Gesetze und die Staatsverfassung aufgeschrieben waren. Sie aber jammerten und konnten sich nicht darein schicken, ihren Führer verlieren zu müssen. Denn sie gedachten der Gefahren und Mühsale, denen er für ihr Wohlergehen sich unterzogen, und befürchteten, dass sie nie wieder einen ähnlichen Führer bekommen würden; auch glaubten sie, dass Gott nun weniger für sie sorgen werde, da er nur des Moyses Bitten für sie so gnädig erhört habe. Deshalb empfanden sie bittere Reue über das, was sie in der Wüste durch Zorneseifer gesündigt hatten, und das ganze Volk brach in Tränen aus und war so in Schmerz aufgelöst, dass es mit Worten sich nicht trösten ließ. Moyses aber versuchte sie zu beruhigen, und indem er sie von dem Gedanken abzulenken trachtete, als sei er beklagenswert, ermahnte er sie nochmals, treu an ihrer Staatsverfassung festzuhalten. Darauf ging das Volk auseinander.
4. Bevor ich aber zur Erzählung der weiteren Ereignisse übergehe, will ich noch einiges über unsere Staatsverfassung erwähnen, die Moyses mit seiner Tüchtigkeit und Weisheit eingerichtet hat, damit der Leser hieraus entnehmen könne, wie unsere Zustände früher gewesen sind. Alles habe ich so aufgeschrieben, wie Moyses es hinterlassen hat, und alle unnötigen Ausschmückungen weggelassen, auch nichts hinzugefügt, was Moyses nicht eingerichtet hätte. Das Einzige, was an meiner Darstellung neu ist, ist eine bessere Anordnung der einzelnen Bestimmungen; denn Moyses hat dieselben zerstreut aufgezeichnet, so wie sie Gott ihm gerade mitgeteilt hatte. Ich halte es aber für wichtig, dies besonders vorauszuschicken, damit meine Volksgenossen, die diese Schrift lesen, nicht etwa auf den Verdacht kommen, als sei ich von Moyses abgewichen. Bei der nun folgenden Aufzählung der einzelnen Gesetze will ich jedoch nur diejenigen erwähnen, die sich auf die Verfassung unseres Staates beziehen. Die übrigen Gesetze dagegen, die Moyses uns hinterlassen hat, will ich mir für ein anderes Werk aufsparen, das ich über unsere Gebräuche und deren Ursachen zu schreiben gedenke und das ich, so Gott will, nach Vollendung des vorliegenden Werkes verfassen werde.
5. Sobald ihr das Land der Chananäer erobert habt, in Muße seinen Reichtum genießt und an den Bau von Städten denkt, so befolget diese Vorschriften, damit ihr Gott wohlgefällig seid und euer Glück zu einem dauerhaften macht. Eine Stadt soll die heilige sein und an der schönsten und vortrefflichsten Stelle Chananaeas erbaut werden, die Gott sich selbst durch eine Prophezeiung auswählen wird. In dieser Stadt soll sich ein Tempel befinden und ein Altar, der nicht aus behauenen, sondern aus einzeln zusammengelesenen Steinen errichtet werden soll, die schön übertüncht und von glänzendem Anblick sind. Zu dem Altar sollen keine Stufen, sondern bergansteigende Erde führen. In keiner anderen Stadt soll ein Altar oder ein Tempel sein, denn Gott ist einzig, und einzig das Geschlecht der Hebräer.
6. Wer Gott lästert, soll gesteinigt, einen Tag lang aufgehängt und dann ehrlos und schimpflich begraben werden.
7. Dreimal im Jahre sollen die Hebräer von allen Gegenden des Landes in der Tempelstadt zusammenkommen, um Gott für die empfangenen Wohltaten zu danken und ihn um künftige zu bitten, sodann auch um durch engeren Verkehr und gemeinschaftliche Mahlzeiten die gegenseitige Freundschaft zu pflegen. Denn es sei schicklich, dass diejenigen, die ein und demselben Volksstamm angehörten und nach denselben Gesetzen lebten, einander persönlich bekannt seien. Das werde aber durch solche Zusammenkünfte sehr erleichtert, da man, wenn man sich gesehen und gesprochen, einander eingedenk bleibe, während man, wenn man nicht in Verkehr und Verbindung trete, sich einander völlig fremd bleibe.
8. Außer dem Zehnten, den ihr den Priestern und Leviten abgeben müsst, sollt ihr noch einen besonderen Zehnten im Heimatlande verkaufen und den Erlös davon zu Gastmahlen und Opfern in der heiligen Stadt verwenden. Denn es ist billig, dass man den Ertrag des Landes, welches man durch Gottes Güte erhalten hat, zu seiner Ehre gebrauche.
9. Von Unzuchtslohn sollen keine Opfer dargebracht werden, denn Gott hat an dem durch Sünden Erworbenen keine Freude; auch kann es nichts Verwerflicheres geben als die Schändung des Leibes. In gleicher Weise soll man auch von dem Lohne, den man für Belegen durch einen Jagd- oder Schäferhund verdient hat, Gott nicht opfern.
10. Niemand soll die Götter schmähen, an die fremde Völker glauben; auch ist die Beraubung fremder Heiligtümer und die Wegnahme von Weihgeschenken irgendeines Götzenbildes verboten.
11. Niemand von euch soll ein aus Wolle und Leinen gewebtes Kleid tragen, denn das ist den Priestern allein vorbehalten.
12. Wenn das Volk zu dem alle sieben Jahre stattfindenden Opfer am Feste der Lauben in der heiligen Stadt versammelt ist, soll der Hohepriester von einer hohen Tribüne aus, wo er deutlich gehört werden kann, dem ganzen Volke die Gesetze vorlesen, und weder Weiber noch Kinder, noch selbst Sklaven sollen davon ausgeschlossen werden. Es ziemt sich nämlich, dass die Gesetze in aller Herz und Gedächtnis fest eingeprägt seien. Denn dann werden die Menschen nicht sündigen, wenn sie keine Unkenntnis des Gesetzes vorschützen können, und auch werden die Gesetze nachhaltigeren Eindruck auf die Sünder machen, da sie ihnen ihre Strafen verkündigen, zumal durch wiederholtes Anhören der Vorschriften diese sich so fest einprägen, dass sie immer ihnen gegenwärtig sind und sie vor Übertretung und dem daraus ihnen erwachsenden Schaden warnen. Die hauptsächlichen Gesetze aber sollen auch die Knaben lernen, denn das ist der schönste Lehrgegenstand und die Grundlage ihres Lebensglückes.
13. Zweimal am Tage, beim Morgengrauen und beim Schlafengehen, sollen alle dankbaren Herzens der Wohltaten gedenken, die Gott den aus der Knechtschaft der Ägypter Befreiten erwiesen hat. Denn natürliche Überlegung fordert von uns, dass wir Gott für vergangene Wohltaten danken und ihn zu zukünftigen geneigt machen. An seine Tür soll man die vornehmsten Wohltaten Gottes schreiben, und an seinen Armen soll jeder offenkundig zeigen, was Gottes Macht und Güte verkündet: An Stirn und Armen soll jeder sie eingeschrieben tragen, damit allerwärts Gottes Fürsorge für die Menschen zutage trete.
14. In jeder Stadt sollen sieben an Tugend und Eifer für die Gerechtigkeit hervorragende Männer die Vorsteher sein, und jedem Vorstande sollen zwei Diener aus dem Stamme Levis zugeteilt werden. Diejenigen, denen in den einzelnen Städten die Rechtsprechung obliegt, sollen in höchster Ehre gehalten werden, und man soll in ihrer Gegenwart weder schimpfen noch sich sonst ungebührlich benehmen. Denn ehrfurchtsvolle Scheu vor denen, die in hohen Würden stehen, hält auch von der Verachtung Gottes ab. Die Richter aber sollen die Macht haben, unanfechtbare Urteile zu erlassen, es sei denn, dass man ihnen beweisen könnte, sie hätten sich durch Geld bestechen lassen, das Recht zu fälschen, oder dass man aus irgendeiner anderen Ursache ihr Urteil als unzutreffend zu beweisen imstande wäre. Denn sie sollen ihr Urteil nicht mit Rücksicht auf Gewinn oder nach dem Ansehen der Person fällen, sondern Gerechtigkeit allein soll ihr Wahrspruch sein. Ist das nicht der Fall, so wird Gott selbst verachtet und denen untergeordnet, zu