Das Mainzer Schloss. Группа авторов

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des 1. und 2. Obergeschosses und in dem das Erdgeschoss abschließenden Metopen-Triglyphen-Fries befinden. Diese sind jedoch weitgehend im 19. Jahrhundert ausgetauscht oder neu eingesetzt worden. Diese Tatsache stellt zwar nicht die Trennung und Datierung der einzelnen Bauphasen in Frage, jedoch kann die Interpretation der Ornamente nur mit Vorsicht benutzt werden.

      2 Vgl. Falck, Ludwig: Die erzbischöflichen Residenzen in Eltville und in Mainz. In: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte, 45, 1993, S. 61–81; Dobras, Wolfgang: Die kurfürstliche Stadt bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges (1462–1648). In: Dumont, Franz / Scherf, Ferdinand / Schütz, Friedrich (Bearb.): Mainz. Die Geschichte der Stadt, hg. im Auftrag der Stadt Mainz. Mainz 1998, S. 227–263.

      3 Die Begriffe „Burg“ und „Schloss“ werden in diesem Text folgendermaßen benutzt: Burg meint einen in erster Linie auf Verteidigung angelegten Herrschaftssitz, Schloss eine vornehmlich zur Repräsentation dienende Anlage. Vgl. dazu Müller, Matthias: Von der Burg im Schloss! Das Mainzer Schloss und die Revision eines entwicklungsgeschichtlichen Denkmodells. In: Felten, Franz Josef (Hg.): Befestigungen und Burgen am Rhein. (Mainzer Vorträge, 15), Stuttgart 2011, S. 91–121. Die Unterscheidung ist notwendig, um die Entwicklung der Mainzer Anlage von der nach außen und der Stadt gegenüber zu verteidigenden Burg des späten 15. Jahrhunderts zum repräsentativen Schloss in der Mitte des 18. Jahrhunderts beschreiben zu können. Vgl. auch Schütte, Ulrich: Das Schloß als Wehranlage. Befestigte Schlösser der frühen Neuzeit. Darmstadt 1994.

      4 Vgl. Frank, Lorenz / Mielke, Natalie: Mainz Holzturm. Bauhistorische Untersuchung 2015 (unveröffentlichtes Manuskript).

      5 StA Mz, BPSP / 35 C.

      6 Vgl. Biller, Thomas: Die Adelsburg in Deutschland. Entstehung, Form und Bedeutung. München 1993, S. 195– 207; Neeb 1924, S. 5; Schütte 1994 (wie Anm. 3), S. 106 f.; Zahler, Ursula: Die Martinsburg, der Vorgängerbau des Kurfürstlichen Schlosses zu Mainz. In: Berens, Michael / Maas, Claudia / Ronig, Franz (Hgg.): Florilegium Artis: Beiträge zur Kunstwissenschaft und Denkmalpflege. Festschrift für Wolfgang Götz. Saarbrücken 1984, S. 173–175.

      7 Vgl. Wegner 1988, S. 164.

      8 Wenngleich die Errichtung der Schlosskirche durchaus als Element der Residenzbildung angesehen werden kann, erscheint es aufgrund der räumlichen Trennung der einzelnen Bauten nicht zulässig, wie Neeb (1924, S. 6) die Martinsburg als Residenz der Mainzer Erzbischöfe zu bezeichnen.

      9 Der Abstand zwischen der nördlichsten Fensterachse des Schlossgebäudes und der südlichsten Fensterachse des Erweiterungsbaus ist deutlich breiter als zwischen den restlichen Fensterachsen. Der Abstand entspricht eher dem Abstand zwischen der südlichsten Fensterachse des Schlossgebäudes und seinem südwestlichen Kantenerker. Der Erweiterungsbau weist in seiner südlichsten Fensterachse im 1. Obergeschoss ein Brüstungsfeld auf, das stilistisch zum älteren Schlossgebäude gehört. Es dürfte ursprünglich in der Nordmauer des Schlossgebäudes versetzt gewesen sein.

      10 Eine Ansicht der Stadt Mainz von Wenzel Hollar aus dem Jahr 1632 zeigt die Martinsburg von der anderen Rheinseite aus mit dem bereits angefügten Schlossgebäude, das jedoch kein Dach trägt. Auf der Zeichnung ist deutlich erkennbar, dass das Schlossgebäude einen reinen Anbau darstellt, der die Bausubstanz der Martinsburg nicht angreift. Die Zeichnung befindet sich in der Nationalgalerie Prag. Vgl. Roland, Berthold (Hg.):Wenzel Hollar 1607–1677. Reisebilder vom Rhein. Städte und Burgen am Mittelrhein in Zeichnungen und Radierungen. Ausst. Kat. Mainz 1986, S. 116 und Faltblatteinlage an der vorderen Umschlagseite.

      11 Merian, Matthäus: Topographia Archiepiscopatuum Moguntinensis, Trevirensis et Coloniensis. O. O. 1646.

      12 Diese Beobachtungen stehen im deutlichen Widerspruch zu den Aussagen von Schütte 1994 (wie Anm. 3), S. 108. Diesen Zustand zeigt auch ein Stadtgrundriss von Mainz aus dem Jahr 1676 (s. S. 173, Abb. 7). Interessant an diesem Plan ist, dass er in der Verlängerung des an die Burg anschließenden Schlossgebäudes in gestrichelter Linie auch eine geplante Erweiterung des Schlossgebäudes zeigt. Diese Erweiterung wäre deutlich länger als das bereits bestehende Schlossgebäude und damit auch als die tatsächlich ausgeführte Schlosserweiterung von 1675–1678 geworden. Dabei sollten erkennbar keine älteren Gebäude an seinem nördlichen Ende mitbenutzt werden.

      13 Der Kupferstich ist erstmals wiedergegeben bei Neeb 1924, S. 8, Abb. 4.

      14 Die Rheinseite von Martinsburg und Schloss nach der Verlängerung des Schlossgebäudes zeigt ein Kupferstich von Jeremias Wolff Erben um 1720/1730. Deutlich erkennbar ist, dass bei der Erweiterung des Schlossgebäudes in die Bausubstanz der Burg eingegriffen wurde. Zumindest in den obersten Geschossen wurden die westlichen Teile der Burg abgebrochen.

      15 StA Mz, BPSP / 1817.1 D; StA Mz, BPSP / 1817.2 D. Die beiden undatierten Zeichnungen wurden von Neeb (1924, S. 12) zwischen etwa 1687 und 1705 datiert.

      16 Gegen eine frühere Datierung der Zeichnungen spricht sich Georg Peter Karn in seinem Beitrag zu den Innenräumen in dieser Publikation aufgrund der Beschriftung mit den Raumbezeichnungen aus. Dieser Widerspruch kann bislang nicht aufgelöst werden. Möglicherweise basieren die Zeichnungen auf älteren Plänen oder aber ältere Pläne wurden nachträglich beschriftet.

      18 Vgl. Frank, Lorenz: Die Geschichte des Deutschhauses in Mainz. In: Das Mainzer Deutschhaus und sein Erbauer. Neues zur Baugeschichte des Landtagsgebäudes. (Schriftenreihe des Landtags Rheinland-Pfalz, 65), Mainz 2016, S. 43–60.

      SCHLOSSARCHITEKTUR ALS SPIEGEL HÖFISCHER KONKURRENZ

      Die Barocken Erweiterungsbauten des Mainzer Schlosses und das fürstliche Baugeschehen im frühneuzeitlichen Reich

      Matthias Müller

      SCHLOSSARCHITEKTUR ALS „VISITENKARTE“ FRÜHNEUZEITLICHER TERRITORIALSTAATEN UND IHRER INSTITUTIONEN

      Bundeskanzler Helmut Kohl hat das neue, maßgeblich durch ihn selbst initiierte und von 1997 bis 2001 errichtete neue Bundeskanzleramt in Berlin (Abb. 1) als ein Haus charakterisiert, „mit dem die Bundesrepublik identifiziert wird“1 und die Aufgabe der für den Entwurf verantwortlichen Architekten, Axel Schultes und Charlotte Frank, dahingehend beschrieben, dass die von ihnen gestaltete Architektur allen Betrachtern einen anschaulichen Begriff vom wiedervereinigten, weltoffenen und zugleich selbstbewussten Deutschland vermitteln solle. Überdies hatte das neue Bundeskanzleramt die Aufgabe zu erfüllen, mit Hilfe der Architektur nicht nur der „angemessenen protokollarischen Bewältigung“ zu dienen, sondern auch die „hervorgehobene Stellung“ des deutschen Bundeskanzlers zu „dokumentieren“, wie es der damalige Kanzleramtsminister Friedrich Bohl in einer Pressekonferenz formulierte.2

      Der von Helmut Kohl ins Spiel gebrachte Gedanke, dass Architektur gewissermaßen als „Visitenkarte“ eines Staates und seiner Institutionen dienen könne, greift letztlich auf eine sehr alte, seit der Antike bestehende Tradition zurück, die der Florentiner Humanist und Architekt Leon Battista Alberti in der Mitte des 15. Jahrhunderts in seinem Architekturtraktat De Architectura bzw. L’Architettura reflektierte. In diesem Traktat erinnerte er seine Zeitgenossen und herrschaftlichen Auftraggeber daran, dass kein Medium besser geeignet sei, den Rang eines Fürsten zu demonstrieren, als die Baukunst. Sie sei letztlich beeindruckender, glaubwürdiger und nachhaltiger als jede historiografische, schriftlich

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