Die »Ereignismeldungen UdSSR« 1941. Группа авторов

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Die »Ereignismeldungen UdSSR« 1941 - Группа авторов

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Polens an Sowjetrußland. Die Sowjets bauten das Gefängnis fertig, stellten an den vier Ecken der Umfassungsmauer je einen hölzernen Wachturm mit MP-Posten auf und benutzten das Gefängnis seit Dezember 1939 als Sammellager für diejenigen zu mehrjähriger Zwangsarbeit Verurteilten, die nach Sibirien deportiert werden sollten. In das Gefängnis wurden mit Ausnahme einiger weniger Ordnungsstrafenhäftlinge, die nur eine mehrmonatige Gefängnis-Ordnungsstrafe z. B. wegen Zuspätkommens zur Arbeit, nicht pünktlicher Steuerzahlung usw. zu verbüßen hatten, nur politische Häftlinge aufgenommen, während man kriminelle Häftlinge, die zur Deportation kommen sollten, im Gefängnis von Kremenez sammelte. Zu beiden Seiten des Gefängnisses hatten die Polen zwei Kapellen für die Häftlinge gebaut, die von den Russen in Klublokale für ihre sowjetischen Angestellten umgewandelt wurden. Die Umfassungsmauer des Gefängnisses ist durchweg etwa 4 1/2 m hoch; sämtliche Fenster, die verhältnismäßig groß sind, sind stark vergittert und haben Scheiben aus verschmiertem Glas, so daß es einem Häftling unmöglich ist, aus einem dieser Fenster hinauszusehen. Das Gefängnis besitzt ein Kellergeschoß, Erdgeschoß, ein 1. und ein 2. Obergeschoß; außerdem hat es – ein Novum für Dubno – eine eigene Wasserleitung. Der Fußboden ist durchweg parkettiert. Anfang 1941 wurde in Dubno bekannt, daß sich im Kellergeschoß einige Wasserzellen befinden, die vornehmlich zur Geständniserpressung verwandt wurden. In diesen Wasserzellen befindet sich ein Hocker. Normalerweise war der Wasserstand so, daß ein auf dem Hocker stehender Häftling noch bis zu den Fußknöcheln im Wasser stehen mußte. Darüber hinaus konnte je nach der Zweckbestimmung das Wasser in beliebiger Höhe gestaut werden. Nach durchaus glaubwürdigen Aussagen der letzten überlebenden Gefängnisinsassen betrug der Aufenthalt eines zu Vernehmenden in einer solchen Wasserzelle 5 bis 7 Tage. Entweder war der Häftling nach dieser Zeit zu jeder Aussage bereit oder aber er ertrank oder verfiel in schweres körperliches und geistiges Siechtum. Auch Frauen gegenüber wurde diese Wasserzellenmethode angewandt. Das Gefängnis stand unter der Aufsicht des NKWD. Direktor war der NKWD-Major Genosse Winokur; seine Privatsekretärin und bevollmächtigte Vertreterin war die Jüdin Bronstein. Auch Winokur ist Jude. Stellvertretender Gefängnisdirektor war der Genosse Viktor Czerewko, der örtliche Führer des NKWD von Dubno. Außerdem saß noch in der Gefängnisdirektion der Genosse Iwan Czelmokow, der nicht NKWD-Beamter, sondern politischer Führer in der kommunistischen Partei war. Als Bürovorsteherin der Gefängnisverwaltung fungierte die Genossin Rachil Goifler. Die hier genannten Personen hatten die volle Gewalt über das Gefängnis. Außer einigen Dunkel-Einzelzellen, die gerade so groß sind, daß ein mittelgroßer Häftling knapp darin liegen kann, besitzt das Gefängnis meist große Massenzellen, in denen zwischen 3 und 40 Häftlinge untergebracht wurden. Normalerweise waren in dem Gefängnis durchschnittlich etwa 1500 Gefangene, von denen bis zu 250 Frauen und etwa 50 Kinder im Alter zwischen 12 und 15 (Knaben und Mädchen) waren. Lediglich kurz vor der Einnahme Dubnos durch die deutschen Truppen waren nur etwa gegen 600 Gefangene vorhanden, da kurz zuvor drei große Transporte nach Sibirien abgegangen sind, ohne daß Nachschub-Häftlinge eingeliefert wurden. In gewissen Andrangszeiten sollen aber in diesem Gefängnis bis über 3000 Häftlinge eingepfercht gelegen haben. Der Transportweg nach Sibirien ging von hier über Kiew. Ob in Kiew nochmals ein längerer oder kürzerer Aufenthalt war, ließ sich hier nicht feststellen. Die Transporte gingen mit Regelmäßigkeit wöchentlich einmal am Montag-Dienstag ab. Im Laufe der letzten zwei Monate vor der Einnahme Dubnos waren nur 10 Juden in dem Gefängnis. Die Verpflegung und die sanitäre Betreuung der Häftlinge war trotz der vorhandenen Wasserleitung höchst unzureichend. Zum Frühstück gab es ausnahmslos täglich 1/2 Liter etwas gesüßten, schwarzen Malzkaffee und dazu für die bereits Abgeurteilten 700 Gramm Brot und für die noch nicht Abgeurteilten 600 Gramm Brot als Tagesration. Mittags gab es mit höchst seltenen Abweichungen eine dünne Hirsesuppe; die gleiche Suppe gab es zum Abendbrot. Wenn es einmal keine Hirsesuppe gab, wurden den Gefangenen stinkender Fisch oder sonstige ungenießbare Küchenabfälle gereicht. Den Häftlingen blieb daher nichts weiter übrig, als von der Morgenration zu leben. Eine einheitliche Gefangenenkleidung gab es nicht. Nur die bereits zu einem Sibirien-Transport Zusammengestellten erhielten als Kennzeichen eine Armbinde mit einer Nummer. In jeder Zelle befand sich ein Kübel, in den die Notdurft verrichtet werden mußte; außerdem wurden die Häftlinge jeden Tag einmal auf die Aborte geführt. Pritschen oder Strohsäcke gab es nicht. Die Gefangenen mußten auf dem blanken Fußboden in ihre Decken gewickelt schlafen. In der Frauenabteilung waren die sanitären Betreuungen noch dürftiger, zumal den Frauen während der Menstruation nichts, keine Watte, kein Lappen oder Papier gegeben wurde. Auch schwangere Frauen wurden genau wie die übrigen Gefangenen inhaftiert. Sie bekamen das gleiche Essen, mußten ebenfalls auf dem Fußboden schlafen und wurden auch nur täglich einmal 7 bis 10 Minuten zum Rundgang auf den Gefängnishof geführt. Erst etwa 8 bis 10 Tage vor der zu erwartenden Entbindung wurden die Schwangeren in die Spitalabteilung gebracht, wo sie erstmalig durch eine Hebamme untersucht wurden. Schon 14 Tage nach der Entbindung wurden die Mütter mit ihren Säuglingen zusammen wieder in die alten Zellen gesperrt. Ohne Rücksicht auf eine bereits erfolgte Entwöhnung des Säuglings (die Säuglinge erhielten durch das Gefängnis keinerlei Nahrung und waren ausschließlich auf die Muttermilch angewiesen) wurden dann die Mütter, wenn der Transport fällig war, nach Sibirien geschickt, während man die Kinder in einem Sowjetheim unterbrachte.

      Nach den übereinstimmenden Aussagen von drei von dem Unterzeichneten vernommenen Überlebenden des Blutbades vom 24. und 25.6.1941 sind etwa 550 Häftlinge, darunter etwa 100 Frauen, umgebracht worden. Bei Aufnahme der Ermittlungen durch den Unterzeichneten waren nur noch 4 Überlebende, die zur Zeit in verschiedenen Dubnoer Lazaretten liegen, anzutreffen, während 4 weitere Überlebende bereits aus den Krankenhäusern entlassen waren. Zur Schilderung der Ereignisse vorn 24. und 25. 6. sei ein Bericht über die Vernehmung des überlebenden Total Tschirwa, Pastor der ukrainisch-evangelischen Kirche in Kustyn, 4.12.05 in Kustyn bei Rowno geboren, und ein Bericht über die Vernehmung der überlebenden Walentyna Lepieszkiewicz, Ehefrau, keine Kinder, 17.8.17 in Rostow am Don geboren, in Rowno wohnhaft gewesen, angefügt. Außer den beiden Genannten wurde noch der überlebende Bauer Piotr Morosiuk, 18.5.10 in Radziwillow geboren, vernommen. Seine Aussage deckt sich völlig mit der des Pastors Tschirwa. Die 4. noch im Dubnoer Lazarett befindliche überlebende 23-jährige Ehefrau Peworonia Pindwiuk, in Jaroslawicze geboren, ist auch heute noch vernehmungsunfähig, da sie durch die Erlebnisse im Dubnoer Gefängnis wahnsinnig geworden ist und völlig teilnahmslos in ihrem Krankenbett liegt. Der P. mußte der rechte Arm amputiert werden. Diese 23-jährige Frau, die nach Angabe von Bekannten eine junge, hübsche Frau gewesen sein soll, hat jetzt das Aussehen einer 50-jährigen, irren Greisin. Angaben des Pastors Tschirwa: Tsch. ist Vater von 3 Kindern, Ukrainer und seit langem Angehöriger der OUN. Wegen seiner Zugehörigkeit zur OUN wurde er durch die Denunziation eines seiner Kollegen und eines NKWD-Spitzels im September 1940 festgenommen und zunächst dem Gefängnis in Rowno zugeführt. Seine Vernehmungen in Rowno wurden unter Zuhilfenahme von Spezialhandfesseln durchgeführt, die an der Innenseite mit Eisenstacheln versehen waren und bei der geringsten Bewegung der Hände in die Gelenke stachen; außerdem wurde er mit einem Gummiknüppel verprügelt. Die Verhandlung gegen ihn fand am 27. 3. 41 in Rowno statt, wo er zu 8 Jahren Zwangsarbeit (Deportation nach Sibirien), zu 5 Jahren Rechtsverlust und zur Konfiskation seines Vermögens verurteilt wurde. Im Juni 1941 sollte sein Transport nach Sibirien erfolgen. Aus diesem Grunde wurde er nach Dub-no überführt. Am 21.6.1941 stand er verladefertig auf dem Bahnhof; plötzlich wurden alle Häftlinge wieder ins Gefängnis zurückgebracht. Er kam in eine Zelle des obersten Stockwerks und lag mit 30 politischen Häftlingen zusammen, die sämtlich Ukrainer waren, gegen die zum Teil aber noch nicht verhandelt worden war, und die man alle wegen konterrevolutionärer Bestrebungen festgenommen hatte. Am 24. 6. abends befahl man den Häftlingen, sofort nach dem Abendessen schlafen zu gehen, sich aber nicht wie sonst an die beiden Seitenwände ihrer Zelle zu legen, sondern an die Fensterseite, der Tür gegenüber. Schon eine halbe Stunde später wurde durch die Luke in der Zellentür, durch die sonst das Essen gereicht wurde, der Lauf einer Maschinenpistole geschoben und mehrere Feuerstöße wurden abgegeben. Sogleich warfen sich die Häftlinge an die Türwand auf den Boden, so daß für den MP-Schützen kein Ziel mehr vorhanden war. Daraufhin wurde die Zellentür geöffnet, und es erschien ein Sowjetjude mit der Maschinenpistole sowie 2 Sowjetjüdinnen mit Nagan-Revolvern (die Jüdin Bronstein und die Jüdin Goifler), die ein wildes Feuer auf die am Boden Liegenden eröffneten. Tsch. hatte das Glück, nach einer Schußverletzung

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