Die Mainzer Republik und ihre Bedeutung für die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Группа авторов

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Vgl. Cluse 2002; Berkessel u. a. 2016a.

      21 Vgl. Meier/Schreiner 1994.

      22 Vgl. Czok 1988; Haverkamp 2002; Moraw 1998; Ehbrecht 2001; Kannowski 2001; Hergemöller 2012; Johanek 2012; Schneider-Ferber 2014.

      23 Vgl. Matheus 1999.

      24 Vgl. Boockmann, 2000; Gerhard Fouquet 1996.

      25 Vgl. Maire Vigueur 2000; ders. 2013.

      26 Vgl. Schilling 1988; Mörke 1991; Schlögl 2004; Rogge 2004; Fouquet 2016.

      27 Isenmann 2014.

      28 Schilling 2004, S. 40.

      29 Vgl. Sprenger 2000; Dobras, 2014, bes. S. 69ff.

      30 Vgl. Weinfurter 2014.

      31 Vgl. Matheus 1995; Hehl 2010a; Hehl 2010b.

      32 Forster, Ansichten 2016, bes. S. 26, 149–177.

      33 Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein, mit einem Vorwort von Jürgen Goldstein, Nachdruck der Ausgabe von 1793, Berlin 2016, bes. S. 26, S. 149–177; Sarkowicz 1998; Blickle 2012; Graber 2003.

      34 Vgl. die in Kürze erscheinende Studie von Erich Schunk

      35 Vgl. Brunner, 1931; Mitteis 1976; Werner 1976; Schwarz 2008; Irsigler 2011.

      36 Vgl. Duchhardt 2010, bes. S. 27ff., 44f., 53ff.

      37 Vgl. Blickle 1993; Press 1993; Füssel/Weller 2005.

      38 Schaab 1843–45; Mötsch/Dollwet 1998; Lehnert 1998; Lehnert 2011.

      39 Preuß 1906, S. 5; vgl. Lehnert 1998 Lehnert 2011.

      40 Vgl. Nora/François 2005; François/Schulze 2008; Boer u. a. 2012; Felten 2015.

      41 Vgl. Matheus 2015.

      42 Dumont 1999, S. 334.

      43 Vgl. Scheel 1984, S. 105f. Georg Forster wies die Errichtung des Gerichtssteins Erzbischof Diether von Isenburg zu, ebd. S. 105. Vgl. auch die Darstellung der Vorgänge aus der Feder eines Gegners der Mainzer Jokobiner: Anton Hoffmann, Darstellung der Mainzer Revolution oder umständliche und freymüthige Erzehlung aller Vorfallenheiten, so sich seit dem entstandenen französischen Revolutionskrieg zugetragen, und die einen Bezug auf den Krieg, auf die Uebergabe der Festung, oder auf den Klub und dessen grausames Verfahren gegen die anders Gesinnte haben; mit allen nöthigen Beylagen, 3. Heft, Frankfurt [u. a.] 1793, XLV. Kapitel, S. 190–200.

      44 Scheel 1984, S. 424.

      45 Vgl. Sprenger 1999.

      46 Vgl. Rebenich 2002.

      47 Vgl. Albertz 2006.

      48 Die Inschriften wurden schon 1806 wieder entfernt.

      49 Vgl. Arens 1985, Nr. 2132, S. 124f.; Heinz 2006; Dobras 2014, S. 75.

      50 Vgl. Matheus, 2015. Vgl. allgemein: Nagel 1971; Albrecht 2004; Pils u. a. 2012.

      51 Vgl. Grathoff/Rettinger 2013; Jahn/Rettinger 2013; Felten 2015b; Ochs/Zeilinger 2018.

      52 „Aufstieg der Mainzer Republik zum (umstrittenen) Mainzer Erinnerungsort.“ Vgl. den Beitrag von Matthias Schnettger in diesem Band.

      53 Das Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e. V. (IGL) digitalisiert zurzeit diese Protokolle und stellt sie dann auf seiner Homepage allen Interessierten kostenlos zur Verfügung.

      54 Vgl. Schütz 1993; Hausmann 2016 S. 16f.

      55 Die Forschungsergebnisse von weiteren, unterdessen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz entstandenen Bachelor- und Masterarbeiten wurden am 22. März 2018 unter der Überschrift „Nouvelles de la République de Mayence“ in den Räumen des Mainzer Stadtarchivs vorgestellt.

      56 Zur aktuellen Diskussion um die Bedeutung von Selbstbestimmung und zur Rolle von „kleineren Einheiten“ aus der Sicht der Staatsrechtslehre vgl.

      WOLFGANG DOBRAS

       Die Mainzer Republik – Ausgewählte Ereignisse und ihre archivalische Überlieferung

      Huber 2016; ders. 2017.

      Die neun Monate der Mainzer Republik vom Oktober 1792 bis Juli 1793 zählen zu den am besten dokumentierten Epochen der Mainzer Geschichte. Die wichtigsten Quellen hat Heinrich Scheel in zwei Bänden 1975 und 1981 auf über 1.400 Seiten ediert.1 Gleichwohl handelt es sich dabei nur um einen kleineren Teil dessen, was sich an Schriftgut zur Mainzer Republik erhalten hat.

      An erster Stelle ist die Publizistik zu nennen. Die Mainzer Republik löste mit über 400 pro- und antirevolutionären Flugschriften und einem Dutzend periodisch erscheinender Zeitschriften2 eine wahre publizistische Flut aus und schuf damit eine vorher nicht gekannte Dimension gesellschaftlicher Politisierung und politischer Öffentlichkeit (Abb. 1). Zur Publizistik kommen umfangreiche Darstellungen der Ereignisse hinzu, die unmittelbar nach dem Ende der Mainzer Republik gedruckt wurden. Sie sind überwiegend aus der Siegerperspektive geschrieben: So erschien schon 1794 mit kurfürstlichem Imprimatur die Geschichte der deutsch-französischen Beziehungen des Mainzer Professors der Kameralwissenschaft Bernhard Sebastian Nau, der in seinem vierten Band ausführlich auf Mainz eingeht und auch Teile der Protokolle des Mainzer Jakobinerklubs ediert hat.3 Die in 12 Heften 1793/94 veröffentlichte „Darstellung der Mainzer Revolution“ des Mainzer Hofgerichtsadvokaten Anton Hoffmann ist sogar bis heute eine zentrale Quelle für die Geschichtsschreibung über die Mainzer Republik geblieben:4 Hoffmann erlebte als Augenzeuge bis zu seiner Deportation im April 1793 die revolutionären Vorgänge und dokumentierte sie akribisch. Obwohl in einem polemisierenden Stil aus einer dezidiert antirevolutionären und prokurfürstlichen Perspektive geschrieben, bietet seine Darstellung auf über 1.000 Oktavseiten eine derart intime, andernorts nicht überlieferte Detailkenntnis der Personen und Ereignisse, dass sein Werk nicht übergangen werden kann, aber entsprechend kritisch zu nutzen ist.5

       Abb. 1: Rede des Pariser Konventskommissars Antoine-Christophe Merlin de Thionville vom 12. Januar [richtig: 13. Januar] 1793 zur Errichtung eines weiteren Freiheitsbaumes in Mainz, Mainz: Druckerei des St. Rochus-Hospitals 1793. Die Buchstaben „FG“ für „Freiheit“ und „Gleichheit“ auf dem Titelblatt sind der Abklatsch einer von den Mainzer Jakobinern geprägten, ansonsten nicht mehr erhaltenen Metallplakette, die an die symbolträchtige Zerstörung des kurfürstlichen Gerichtssteins auf dem Höfchen durch die Revolutionäre am 3. November des Vorjahres erinnern sollte.

      Nicht weniger beeindruckend ist die archivalische Überlieferung: An erster Stelle zu nennen ist der in den Farben der Trikolore gebundene, sich über die Zeit vom 17. bis 31. März 1793 erstreckende Protokollband des Rheinischdeutschen Nationalkonvents, des ersten nach allgemeinem

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