GegenStandpunkt 4-16. Группа авторов
Чтение книги онлайн.
Читать онлайн книгу GegenStandpunkt 4-16 - Группа авторов страница 8
Grundlage dieses Steuersparmodells, das neben Apple unter anderem Adobe Systems, Amazon, Facebook, Google, IBM, IKEA, Microsoft, Oracle, Starbucks, Yahoo usw. betreiben, ist eine nicht minder kreative interne Berechnungsweise von Kosten und Gewinnen der Konzerne. Sie spalten sich in Mütter und Töchter auf und schalten zwischen Entwicklung und Design einerseits, Produktion und Vermarktung ihrer Produkte andererseits den Verkauf und Kauf von Lizenzen – letztlich im eigenen Haus. Sie trennen die Software, Produktdesign und Produktionswissen nicht nur technisch, sondern kommerziell von der Produktion oder Dienstleistung ab, die es schon auch noch braucht und die ihre Unterabteilungen oder Fremdfirmen erbringen, und verwandeln die geistigen Potenzen (in anderen Fällen auch nur die Geschäftsidee und den Markennamen) in eine Ware, die innerhalb des eigenen Konzerns ver- und gekauft wird. Im einen Betriebsteil, der Briefkastenfirma, die dieses Wissen als Lizenzhalterin zugeordnet bekommt, fungiert das geistige Eigentum an Patenten, Copyrights, Markennamen etc. – ein pures Rechtsverhältnis, das Recht eben auf ausschließliche Verfügung über und alleinige Verwertung von Patenten – unmittelbar als eigenständiges Kapital, das der Halterin regelmäßige Geldzuflüsse abwirft. Für den anderen Betriebsteil stellt dieses Wissen Kosten dar, regelmäßige Gebühren für seine Anwendung, die aus Umsatz der Produktions- und Vermarktungsabteilungen bezahlt werden müssen und den Gewinn drücken – oft bis nahe Null.
Die Aufspaltung derselben Firma in Lizenzgeber und -nehmer erlaubt ihr, den Wert der Lizenzen und damit den Anteil an der Wertschöpfung ihrer Produkte nach Belieben festzulegen – die Mütter und Töchter sind ja ihr eigener Markt, verlangen und bezahlen sich ihre Preise also selbst. Und mit der definitorischen Festsetzung der Anteile ihrer Unterfirmen an der gesamten ‚Wertschöpfung‘ des Konzerns können sie diese eben über den Globus und alle ihre Niederlassungen in verschiedenen nationalen Standorten frei nach dem Gesichtspunkt der Steuervermeidung verteilen.
Nutznießer eines solchen „Double-Irish-With-a-Dutch-Sandwich“ sind nicht zufällig global agierende Marktführer vor allem aus der Technologiebranche, die sich eine den Weltmarkt beherrschende Position erobert haben, d.h. mit ihren Produkten nicht ein Angebot unter vielen darstellen, sondern mit ihnen gleich ein ganzes eigenes Marktsegment schaffen und besetzen (Apple – das I-Phone, Google – die Suchmaschine, Windows – das Betriebssystem). In dem Maße, in dem es ihnen gelingt, ihre elektronischen Dienste, ihre tatsächliche oder vorstellig gemachte Technologieführerschaft sowie Design und Marke als Alleinstellungsmerkmale am Markt durchzusetzen, können sie nämlich Preise verlangen, die der Konkurrenz ein Stück weit enthoben sind und in denen die wirklichen Kosten der materiellen Produktion nur noch eine verschwindende Rolle spielen, sofern solche Kosten überhaupt anfallen und nicht sowieso nur digitale Waren (Musik, Apps, Suchergebnisse) übers Netz verkauft werden. Die reale Fertigung ihrer Geräte erledigen zumeist längst Fremdfirmen als verlängerte Werkbank ihrer Labore und Softwareschmieden, während die mit ihren laufenden Erfindungen und Neuerungen die eigentlichen Leistungen vollbringen, die am Markt preiswirksam und damit profitbringend sind. Auf dieser Basis können diese Konzerne auch intern so rechnen, dass in Forschung und Entwicklung, Produktdesign und Markenname mehr oder weniger der ganze Wert ihrer Produkte steckt und die nachgeordneten Abteilungen der wirklichen Produktion und Vermarktung dazu so gut wie nichts mehr beitragen.
Die Grundlage: Die hoheitliche Freisetzung und Konkurrenz
um den nationalen Nutzen des Weltgeschäfts
Dass Konzerne wie Apple ihre Konkurrenz überhaupt in globalem Maßstab bestreiten, die Macht ihres geistigen und sonstigen Eigentums grenzüberschreitend anwenden und dafür Standortbedingungen, nationale Wachstumsaussichten und -hemmnisse rund um den Globus frei vergleichen können, beruht auf der Freiheit, welche die staatlichen Subjekte des Weltmarkts ihnen gewähren. Im Prinzip sind daran in der globalisierten Welt von heute alle Staaten und der Form nach alle gleichermaßen beteiligt: Im Interesse, vom globalisierten Geschäft national zu profitieren, konkurrieren Standorthüter in der Anwendung ihres eigenen Rechts und in Form zwischenstaatlicher Verträge um die Ausgestaltung der Bedingungen des grenzüberschreitenden Geschäfts. Getragen von dem gegensätzlichen Anspruch, das internationale Wirken des Kapitals für die eigene Nation zu funktionalisieren, bewähren sie sich eben dadurch als Mit-Garanten einer globalen Geschäftsordnung, auf die sie sich selbst und alle reihum verpflichten. An den Wellen, die der aktuelle Steuerstreitfall über den Atlantik schlägt, wird allerdings schon auch kenntlich, dass dem Inhalt nach das freie Weltmarktgeschäft nicht einfach ein Produkt gleichgewichtiger, konkurrierender Staaten, sondern das Resultat der maßgeblichen Weltwirtschaftsmächte und allen voran der USA ist: Die haben als Subjekt der Globalisierung mit ihrer ökonomisch und politisch überlegenen Macht für die Internationalisierung des kapitalistischen Geschäftslebens in Gestalt einer rechtsförmlichen Geschäftsordnung eines freien Weltmarkts gesorgt, um ihrem Kapital die Welt als Markt zu erschließen. Zur globalen Durchsetzung ermächtigt sind damit nicht nur die konkurrenztüchtigen amerikanischen Großkapitale, auch und vor allem fungiert der Kredit der Nation weltweit als Kapital und begründet dadurch die globale Finanzmacht der USA und die Ausnahmestellung ihres Nationalkredits als Weltgeld Nr. 1.
Komplementär zur Globalisierung des Kapitals der USA und konkurrierender Weltgeldnationen gibt es Staaten wie Irland, von denen das Weltgeschäft nicht ausgeht, sondern die um den Zufluss von Kapital konkurrieren. Daher bemühen sie sich, ihre Nation für den globalen Standortvergleich auswärtiger Multis als attraktives Anlageobjekt herzurichten, um Unternehmen zu attrahieren, die ein nationales Wachstum in Gang bringen und Arbeitsplätze schaffen, sodass am Ende der Staat davon profitiert. Dafür bieten sie dem internationalen Kapital die Sonderkonditionen, insbesondere eben vergleichsweise Steuervorteile: Der Staat hält sich mit seinem steuerlichen Zugriff zurück, um als Kapitalstandort zu taugen und sich damit Steuerquellen zu erschließen. Und das im Falle Irlands besonders erfolgreich.
Denn in diesem Fall untermauern die Steuervorteile nur ein weiterreichendes Standortangebot, um das Irland mit anderen europäischen Ländern konkurriert. Ohne selber einen attraktiven Markt zu bieten, profitiert Irland davon, Mitglied in einem Staatenbündnis mit einem gemeinsamen Binnenmarkt zu sein und außereuropäischen, vorrangig amerikanischen Kapitalen den Zugang zu dem zu eröffnen. Das ist für Unternehmen wie Apple, Amazon, Google, Starbucks usw. der entscheidende Grund, in europäische Niederlassungen zu investieren; im Verein mit den steuerlichen Sonderangeboten fällt die Wahl dann auf Irland. Im Schlepptau von Abteilungen amerikanischen Großkapitals aus der Sphäre Handel, Industrie und nicht zuletzt Finanzen siedeln sich Zuliefer- und Folgegeschäfte an, werden so weitere ‚Arbeitsplätze geschaffen‘ und Irland bilanziert ein eindrucksvolles Wachstum – vor allem als Finanzplatz reüssiert das Land in einer Größenordnung, die der Wucht zu entnehmen ist, mit der die Finanzkrise die Bankenlandschaft verwüstet.
Wenn nun die Kommission des europäischen Wirtschaftsblocks die Besteuerung im Binnenmarkt entgegen der bisherigen Steuerpraxis der Mitglieder neu zu regeln versucht, tritt sie in Gegensatz zu beiden komplementären Weisen, von der Globalisierung des Kapitals national zu profitieren: Sie greift auf der einen Seite Freiheiten des amerikanischen Kapitals im Hinblick auf sein Weltgeschäft an und auf der anderen Seite die besondere irische Methode, in Konkurrenz mit anderen EU-Staaten internationales Kapital für das Land zu mobilisieren.
Der Angriff auf Irlands ökonomisches Erfolgsmodell in der EU
und seine weiterreichenden Perspektiven
Die Entscheidung