GegenStandpunkt 3-17. Группа авторов

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deutliche Verbesserungen vor. Dabei sind Betriebsrenten – das will ich deutlich hervorheben – die älteste, die wichtigste und die kostengünstigste Zusatzversorgung im Alter.“ (Ebd.) Das Gesetz schafft „neue attraktive Möglichkeiten für zusätzliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen und für kleine und mittlere Betriebe“ (www.bundesregierung.de, 7.7.).

      „Wie bei der gesetzlichen Rente gilt auch hier: Niemand kann alleine für ein sicheres und gutes Auskommen im Alter sorgen. Nur alle zusammen bekommen das hin.“ (Nahles vor dem Bundestag, 10.3.)

      Daher muss die Betriebsrente im Sinne der Solidarität auch für die sogenannten ‚Versorgungseinrichtungen‘ attraktiver werden, an die die Unternehmer die einschlägigen Beiträge zahlen und gegenüber denen die Arbeiter Rentenansprüche haben. Für diese Finanzkapitalisten ist die Innovation aus dem Haus Nahles ein wahrer Befreiungsschlag, weil ein Versicherungsgeschäftsangebot der besonderen Art. Denn laut der Ministerin bietet das Gesetz „eine Antwort auf die lange Niedrigzinsphase“, die diesen finanzkapitalistischen Risikoexperten derzeit kaum Gelegenheit bietet, aus ‚Pensionsfonds‘ oder dergleichen ein ‚Renditeobjekt‘ zu machen, solange der Gesetzgeber sie verpflichtet, das Geld der Beschäftigten ‚mündelsicher‘ anzulegen. Auch diesen „Hemmschuh“ beseitigt das Gesetz, indem es die engagierten Versicherungsunternehmen von „Garantien und Mindestleistungen“ entbindet, also auch sie von einem „Haftungsrisiko“ befreit – umso freier sind sie dann, mit dem eingesammelten Geld die Risiken einzugehen, die sie für lohnend erachten. Die „Zusatzversorgung“ namens Betriebsrente muss also den Unternehmen zusätzlichen Schutz gegen Kosten und den Versicherungsunternehmen zusätzliche finanzkapitalistische Freiheiten bieten, damit sie überhaupt zu einer angebotenen Option wird – für die Geringverdiener, die das Geld für die zusätzliche Altersvorsorge aufzubringen haben, und für die das Geld jetzt schon nicht reicht. Letztere profitieren aber als Betriebsrentenanwärter in jedem Fall, denn falls die Anlage scheitert, ist zwar ihre Rechnung mit dieser zusätzlichen Altersversorgung hin, aber der Totalverlust der eingezahlten Gelder ist gesetzlich verboten – eine echt attraktive Säule!

      Dabei setzt die Ministerin darauf, dass das sichere Risiko, im Alter garantiert noch viel schlechter über die Runden zu kommen als jetzt, für den nötigen Anreiz zum zusätzlichen Sparen sorgt. Andererseits ist auch der Ministerin bekannt, dass die Alternative, für den möglichen Vorteil – ein wenig mehr Geld im Alter – den sicheren Nachteil – noch weniger Geld jetzt – in Kauf zu nehmen, der Grund dafür ist, dass „längst nicht alle im Land“ eine private Alterszusatzvorsorge betreiben. Deswegen schlägt sie zusammen „mit Kollege Schäuble“ zahlreiche „deutliche Verbesserungen“ für solche Geringverdiener vor; die lassen sich allerdings angesichts aller möglichen Rechtsfolgen, die sich aus der Einführung der Betriebsrente für Steuern und sonstige Beiträge zu und Ansprüche an andere Sozialversicherungen ergeben, gar nicht so leicht herbeiregieren. Für den Gesetzgeber stellen sich nämlich lauter Fragen: Sind die Einzahlungen in die Betriebsrente steuerpflichtig und/oder die Auszahlungen? Wie ist es mit Sozialabgaben darauf? Wie sind die lohnabhängigen Beiträge in die Krankenkasse zu berücksichtigen? Inwieweit bewirkt ein Eingriff an einer Stelle möglicherweise missliebige Folgen an anderer Stelle?

      Und noch ein ganz besonderes Zuckerl hält das neue Gesetz für die ‚Geringverdiener‘ bereit:

      „Dieser Schritt ist wirklich ein historischer Schritt. Das hat es noch nie gegeben. Es bestand gerade für Geringverdiener ein großes Hemmnis. Viele haben ja gesagt: Ich weiß gar nicht, ob ich im Leben so viel verdiene, dass ich am Ende über die Grundsicherung komme. Warum soll ich jetzt in die private Rente oder in die Betriebsrente einzahlen? An dieser Stelle sagen wir jetzt: Ihr könnt, egal wie eure Erwerbsbiografie am Ende verlaufen ist, rund 200 Euro behalten.“ (Nahles vor dem Bundestag, 10.3.)

      Mit diesem „historischen

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