Jahrbuch der Baumpflege 2019. Группа авторов
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4.2 Die Planung: Dammerhöhung, -verbreiterung und -verdichtung
Die Dämme sind einer ständigen Belastung durch Wasserdruck ausgesetzt. Um diesem sicher und dauerhaft standzuhalten sowie Sickerwasser schadlos abzuführen, ist ein Mindestquerschnitt der Dämme erforderlich, der laut Aussage der Planungsbehörde in vielen Bereichen nicht vorhanden war.
Die Dammkronenhöhe wurde auf 1,00 m über Normalstau oder 0,50 m über Hochwasser der Jahresreihen 1971–1990 festgelegt. Der jeweils höhere Wert war maßgebend. Das hieß, dass die Dämme um 20–50 cm erhöht und die Dammkronenbreite auf 3–4 m verbreitert und verdichtet werden sollten.
270 Bäume, davon 130 Eichen, und etliche Sträucher sollten gefällt bzw. gerodet werden. Zusätzlich zu dem Verlust von mindestens 270 Bäumen bestand die Gefahr, dass die nach PFB (2013) zu erhaltenen 213 Eichen durch Anschüttung bis zu 50 cm sowie einer Verdichtung im Wurzelbereich die Baumaßnahme ebenfalls nicht überstehen würden.
5 Widerstand gegen die geplanten Baumaßnahmen
Der Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen und der Umgang mit den Bäumen entlang der StW waren aus Sicht vieler Anwohner und Umweltverbände nicht gerechtfertigt. Dabei stellte niemand von ihnen die Notwendigkeit einer Sanierung und Instandsetzung der Funktionsfähigkeit der Dämme in Frage. Sie sahen jedoch bei den im Projekt enthaltenen, sich zum Teil widersprechenden Bewertungen und Forderungen, u. a. auch bei den Auflagen für die Bauausführung, erhebliche Konflikte und Widersprüche.
Laut PFB (2013) sollten beispielsweise „… die Dämme teilweise um etwa 50 cm angehoben werden. Dazu wird der Boden abgetragen und durch verdichteten Kies ersetzt. Die Dämme werden so gebaut, dass auf ihnen ein Betriebsweg für … Dienstfahrzeuge entsteht.“
Der BUND Mecklenburg-Vorpommern und das Lewitznetzwerk e. V. befürchteten, dass durch eine solche Anschüttung der Wurzeln, Verbreiterung des Dammes und zusätzliche Verdichtung im Bereich der Baumwurzeln die Eichen auf dem Damm stark geschädigt würden (Abbildung 3).
Abbildung 3: Die Stör-Wasserstraße liegt inmitten von Feldern und Wiesen. Unsere Vorfahren waren sich der Gefahr von Dammbrüchen bewusst und entwickelten ein ausgeklügeltes System des Hochwasserschutzes. Dieses 1739 fertiggestellte, im 19. Jh. perfektionierte und bis heute gepflegte System von Gräben, Schleusen und Wehren hat bisher gut funktioniert.
Der Wasserstand der Stör-Wasserstraße kann sehr fein justiert werden. Zusätzlich zu den vorhandenen Schleusen und Wehren wäre der Einbau von Überläufen eine sichere Möglichkeit, Dammüberflutungen zu vermeiden. Die Lewitz wird in diesem Bereich von zahlreichen intakten Gräben durchzogen. Die Bereithaltung von Überflutungsflächen im gesamten Gebiet wäre möglich.
Die Verbände kritisierten außerdem, dass keine Begleitung der Bauarbeiten durch einen Baumsachverständigen oder Maßnahmen, die die Auswirkungen der Baumaßnahme im Wurzelbereich für die Bäume minimieren würden, vorgesehen waren. Aus deren Sicht hätte aber die Machbarkeit eines solchen Bauvorhabens unbedingt mit einem Baumsachverständigen geprüft werden müssen. Die Planungsbehörde sah sich zwar gezwungen, die Eichen, die das Bild der Kanal-Allee ergeben, zu erhalten. Dieses tat sie aber aus Sicht der Verbände nur halbherzig mit einem „Versuch des Erhalts von Gehölzen durch Anschütten“ (PFB 2013).
Es wurde dargestellt, dass die Aufschüttung im Interesse des Baumerhaltes lediglich mit einer zu tolerierenden Vitalitätsminderung verbunden sei. Ein Fachgutachten, welches entgegen der langjährigen fachlichen Praxis bestätigt, dass mit der Aufschüttung nur eine Vitalitätsminderung ansonsten gesunder Eichen verbunden wäre, wurde allerdings nicht geliefert. Auch eine repräsentative Wurzelsuchgrabung, um zu beweisen, dass in dem überschütteten Bereich keine Wurzeln vorhanden sind, was nach bisheriger Kenntnis über Wurzelwachstum unwahrscheinlich wäre, wurde nicht vorgenommen.
In den Unterlagen gab es lediglich eine Einschätzung, dass „es sich bei den Bäumen vorwiegend um Eichen … handelt, die sich gegenüber Aufschüttungen im Vergleich zu anderen Baumarten … noch relativ tolerant verhalten …“.
Die Anschüttung und Verdichtung von Wurzeln widerspricht den eigenen Projektanforderungen an anderer Stelle. So heißt es im Zusammenhang mit dem Erhalt der 213 Bäume: „Sie (die Bäume) sind während der Baumaßnahme entsprechend der DIN 18920 … gegen mechanische Schäden zu schützen. In Frage kommen u. a.:. Verhinderung von Ablagerungen, Verdichtungen im Wurzelbereich der Bäume (entspricht einem Kronentraufbereich zuzüglich eines seitlichen Abstandes von 1,5 m)“ (PFB 2013).
Neben dem sofortigen Verlust von 270 Eichen, der von den Verbänden nicht akzeptiert wurde, war nach deren Meinung auch mit dem Absterben der eigentlich zu erhaltenden 213 Eichen zu rechnen. Dieser Totalverlust war weder zu akzeptieren noch zu kompensieren. Die Unbeweglichkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die wir auf der Bürgerversammlung am 25. Juni 2013 erleben mussten, ließ aber genau dieses Szenario befürchten.
6 Der Erhalt der Lewitz-Eichen
BUND und das Lewitznetzwerk e. V. haben sich außerdem an Bundestags- und Landtagsabgeordnete gewandt, zu Ortsterminen eingeladen, Podiumsdiskussionen durchgeführt und sich gemeinsam mit dem Landesjagd- und Landesanglerverband in einem offenen Brief an den Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, DR. TILL BACKHAUS gewandt (Abbildungen 4-6).
Neben der Kritik machten sie aber auch deutlich, dass sie mit diesem Projekt die Chance sehen, gemeinsam und mit dem Willen einer Konsensfindung aller Beteiligten das Projekt zu optimieren, so dass die Sanierung der Dämme allen unterschiedlichen Interessengruppen gerecht wird. Die Sanierung im Planungsgebiet Stör-Wasserstraße könnte somit beispielgebend über das Bundesland hinauswirken. In dieses Vorhaben wollten sich die Verbände einbringen und baten um ein Gespräch. Dieses Gesprächsangebot kam vom Wasserschifffahrtsamt Lauenburg (WSA), das für die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses verantwortlich war. Ein Auftaktgespräch fand am 15. Januar 2014 mit den interessierten Verbänden sowie mit Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dem zuständigen Ministerium, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StaLU-WM) und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim statt. Das Gespräch versprach eine Kooperationsbereitschaft und Offenheit für das weitere Vorgehen, das nach der Veröffentlichung des PFB (2013) durch das Bundes-Wasserschifffahrtsamt Magdeburg für uns unmöglich erschienen war. Unser großes Engagement und die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit hatten ein Einlenken der Wasserschifffahrtsbehörde insbesondere der Zweigstelle Lauenburg bewirkt.
Abbildung 4a, b: Mitglieder des Lewitznetzwerkes protestieren