Jahrbuch der Baumpflege 2016. Группа авторов

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(z. B. bei Linde) oder die gleichrangige Entwicklung dauert lange an (z. B. bei Ahorn).

       Abbildung 10: Ständerausbruch an einer vor wenigen Jahren gekappten Weide (links), Detail der Holzverbindung Ständer/​Stamm (rechts)

      Tabelle 1: Ständeranzahl und -dimension an verschieden alten Linden mit verschieden alten Ständern (Zeitpunkt der Kappung liegt unterschiedlich lange zurück) Quellen: SCHADEBERG 2003; GRÄFE 2004

Alter Anzahl Basisdurchmesser Höhe
3 Jahre 5 dominante 5 cm (dominante) 2,6 m
8 Jahre 23 dominante: 3 4 cm dominante: 9 cm 6 m
50 Jahre 2 21 cm 9,4 m
90 Jahre 1 47 cm 23,3 m

      Die Ständer entwickeln dabei aber immer wegen des überproportional starken Längenwachstums aus statischer Sicht ungünstige Schlankheitsgrade. Gleichzeitig sind sie wegen ihrer Entstehung aus schlafenden oder aus im Wundkallus traumatisch neu gebildeten Knospen statisch viel schlechter (nämlich zunächst nur im Stammmantel) mit dem Holz der tragenden Achse verbunden als reguläre Seitenäste oder Stämmlinge. Dies erhöht ihre Ausbruchgefahr deutlich und besonders bei weniger stabilen Holzarten mit sehr wüchsigen Austrieben (z. B. Pappel, Weide vgl. Abbildung 10) brechen sogar bereits junge Reiterate.

      Trotz des proportional schwächeren Dickenwachstums besitzen (baumartenabhängig) Ständer bereits wenige Jahre nach der Kappung Basisdurchmesser, die den für Schnittmaßnahmen an effektiv abschottenden Baumarten geltenden kritischen Astdurchmesser von 10 cm überschreiten (z. B. bei Linden vgl. Tabelle 1). Die Entnahme von alten Ständern ist deshalb i. d. R. (auch an anderen Baumgattungen) nicht mehr ohne Folgeschäden möglich.

      Bei umfangreichen, vergleichenden, intensiven visuellen Untersuchungen an Linden mit länger zurückliegenden Kappungen und ungeschnittenen Bäumen wurden Stammmerkmale mit Auswirkungen auf die Baumstatik besonders häufig an gekappten Bäumen festgestellt (GRÄFE 2004; WEISS et al. 2005; RICHTER 2009; SCHNEIDER 2009). Unabhängig vom Pflegezustand besitzen vor längerem gekappte Bäume signifikant mehr großräumige Morschungen und Höhlungen. Oft sind zwischen den dicht stehenden Ständern an den Kappungsstellen Druckzwiesel (V-Zwiesel) mit entsprechend erhöhtem Ausbruchsrisiko festzustellen. Dies bestätigt Angaben aus der Literatur (ROLOFF & DUJESIEFKEN 2003), wonach in ungepflegten gekappten Kronen häufig V-Zwiesel anzutreffen sind. Stammlängsrisse sind an den gekappten Linden im Vergleich zu nicht geschnittenen Bäumen etwa doppelt so häufig festzustellen (Abbildung 11). Langfristig rufen Kappungen ein erhöhtes Risiko der Bildung von Stammlängsrissen hervor, die dann besonders in Verbindung mit Morschungen ein Gefahrensignal sind.

      Bei vergleichenden eingehenden gerätetechnischen Untersuchungen mit dem Schalltomografen stellte sich heraus, dass die nicht gekappten Vergleichsbäume erheblich weniger zersetztes Holz im Stammquerschnitt aufweisen (Abbildung 12). Bäume, die vor sehr langer Zeit gekappt wurden, sind also in der Regel stark in ihrer Verkehrssicherheit eingeschränkt.

       Abbildung 11: Anteil des Gefahrenpotenzials durch Stammlängsrisse (Daten aus GRÄFE 2004)

       Abbildung 12: Anteil von zersetztem Stammholz in 2 m Höhe (schalltomografische Untersuchung, Daten aus GRÄFE 2004)

       3.5 Verlust der Baumfunktion

      Besonders einzeln stehende Solitärbäume wirken nach der Kappung optisch häufig völlig anders als mit ihrer artgemäß entwickelten Krone. Die bei der Baumpflanzung ursprünglich gewünschte gestalterische Aufgabe kann ein gekappter Baum dann meist nicht mehr erfüllen. Wenn von vornherein ein Baum mit kleiner, geformter Krone erwünscht ist, muss bereits frühzeitig im Baumleben mit dem regelmäßigen Schnitt und der Erziehung eines Kopfbaumes begonnen werden.

       3.6 Eingriff in den Naturhaushalt

      Für den Erhalt und den Schutz von Gehölzen im öffentlichem Interesse dienen in Anlehnung an die Eingriffsregelung (§§ 13 – 19 BNatSchG) auch im Innenbereich („innerorts“) die Grundsätze in der Abstufung „Vermeidung – Ausgleich – Ersatz – Ersatzzahlung“ als Maßstab, wenn bauplanungsrechtlich nichts anderes festgelegt ist (vgl. § 18 Abs. 2 BNatSchG). Für die Praxis des Baumschutzes und der Baumpflege insbesondere im Außenbereich („außerorts“) ist als „Allgemeiner Grundsatz“ (in § 13 BNatSchG) von Bedeutung: „Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.“ Nach § 9 SächsNatSchG (10.) gilt bspw. auch die Beseitigung von landschaftsprägenden Hecken, Baumreihen, Alleen, Feldrainen und sonstigen Flurgehölzen als Eingriff.

      Die Kronenpflege oder statisch begründete fachgerechte Kroneneinkürzungen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit gelten nach Auffassung von Juristen nicht als erhebliche Beeinträchtigung (KERN 2011), sie dienen ja dem Erhalt des Baumes. Nicht fachgerechte Kappungen sind dagegen als erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Einzelbaums und damit auch des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu betrachten (Abbildung 13).

       4 Möglichkeiten zum Baumerhalt bei ehemals gekappten Bäumen

      Aus den bisherigen Ausführungen lässt sich ableiten, dass ehemals gekappte Bäume in vielerlei Hinsicht schwierige „Problemfälle“ sind. Dennoch wird häufig der Erhalt der geschädigten Bäume angestrebt. Die für die Erhaltung und für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Maßnahmen an gekappten Individuen hängen u. a. davon ab, wie die Bruch- und Standsicherheit eingeschätzt wird, wie gut sich der Baum regeneriert hat und wie lange die Kappung zurückliegt (ROLOFF & DUJESIEFKEN 2003). Falls der Baum genügend standsicher ist, sich ausreichend regeneriert hat und auch der Wille besteht, die erforderlichen Pflegekosten zu tragen, können baumpflegerische Maßnahmen innerhalb der neu entstandenen Sekundärkrone in Betracht gezogen werden. Wenn die genannten Voraussetzungen aber nur teilweise oder überhaupt nicht gegeben sind, sollte der gekappte Baum durch eine Neupflanzung ersetzt werden.

       Abbildung 13: Fachgerechte Kroneneinkürzungen (KE) erhalten weitgehend den ursprünglichen Baumhabitus (links, unterschiedliche Schnittstärke bei zwei benachbarten Rot-Buchen); die Kappung ganzer Baumreihen verändert dagegen das Landschaftsbild erheblich und führt künftig zu erheblichen Problemen am Einzelbaum (rechts).

       4.1 Baumpflege an vor kurzem gekappten Bäumen

      Soll ein

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