Nachhaltig investieren für Dummies. Alexandra Bolena

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Nachhaltig investieren für Dummies - Alexandra Bolena

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Themen und worauf man bei diesen hinsichtlich Nachhaltigkeit achten muss, gibt es in den jeweiligen Praxiskapiteln noch viel nachzulesen.

      Im nächsten Kapitel geht es aber nun darum, wie Sie unmittelbar auf Unternehmen einwirken können und welche Rechte Sie als Investor haben. Und – im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit noch viel wichtiger – wie Sie diese nutzen können, um Druck in Richtung Klimaziele und Green Deal zu erzeugen.

      Der Impact-Typ – der Weltverbesserer

      IN DIESEM KAPITEL

       SDG-Ziele beachten

       Mit Investments Gutes bewirken

       Engagementpolitik

      In diesem Kapitel wird Ihnen der Impact-Typ vorgestellt, also ein Anleger, der bewusst in »gute« – und zwar im absoluten, und nicht nur im relativen Sinn – Branchen und Themen investieren will. Zudem ist so mancher Impact-Typ auch noch aktiv tätig und ergreift auf Aktionärsversammlungen das Wort.

      Nicht alle Investmentideen, die Sie in Teil III und IV kennenlernen, sind für alle Typen gleich gut geeignet. Es lohnt also durchaus, sich nochmals zu überlegen, welcher Impact-Typ Sie sind. Folgende Fragen können dabei behilflich sein:

        Sind Sie ein gläubiger Mensch? Dann finden Sie in Kapitel 2 Hinweise, die Ihnen Investmententscheidungen erleichtern.

       Reicht es Ihnen, keine »bösen« Industrien zu unterstützen? Am besten orientieren Sie sich an Ausschlusskriterien (siehe dazu Kapitel 3).

       Wollen Sie in die Besten der Branche investieren? Orientieren Sie sich an dem »Best-in-Class«-Prinzip (mehr in Kapitel 3).

       Haben Sie positive Kriterien definiert und wollen in Themen investieren, die diese Werte teilen? Dann sind Sie im ersten Abschnitt dieses Kapitels richtig.

       Wollen Sie direkt Impact bewirken und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Geschäftspraktiken in Richtung Nachhaltigkeit zu verändern? Dann stürzen Sie sich in die letzten beiden Abschnitte dieses Kapitels über Voting und Engagement.

      Wer nach Positivkriterien veranlagt, identifiziert Branchen und investiert in Unternehmen, die einen besonderen ökologischen oder sozialen Nutzen für Umwelt und Gesellschaft bewirken. Weitere mögliche Positivkriterien: gute Governance, also gute und sozialverträgliche Beziehungen zu Kunden und Mitarbeitern. Die Lieferketten sind transparent und fair – mit anderen Worten: Allen Stakeholdern – inklusive der Umwelt – soll wertschätzend und anständig begegnet werden.

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      Quelle: https://www.un.org/sustainabledevelopment/ (The content of this publication has not been approved by the United Nations and does not reflect the views of the United Nations or its officials or Member States.)

      Die Ziele klingen alle klar und vernünftig. Dennoch kann es auch hier zu Zielkonflikten kommen, wenn man aus ihnen konkrete Handlungs- und Investmentanweisungen ableiten will, wie im Kapitel 2 näher ausgeführt wird. Die Problematik kennen Sie ja schon vom DNSH-Prinzip.

      

Ein Beispiel vorweg: Beim SDG Nummer 7, das die Bereitstellung bezahlbarer und sauberer Energie fördern möchte, rücken wohl Hersteller von Solar-und Windanlagen in den Investmentfokus. Allerdings kommt es bei Windenergie definitiv zu einem Konflikt mit den Zielen 14 und 15. Nicht nur Vögel, Insekten und Fledermäuse sind von den riesigen Windrädern irritiert, auch das Leben unter Wasser wird bei Offshore-Windanlagen beeinträchtigt.

       Unternehmen im Transitionsprozess

      Wer überzeugt davon ist, dass Veränderung Zeit braucht und nicht von heute auf morgen gelingen kann, kann auch den aktiven Transitionsprozess unterstützen. In diesem Fall macht es Sinn, sich Unternehmen anzusehen, die sich von ihren »alten« Geschäftsfeldern verabschieden und auf »nachhaltige Themen« umschwenken. Traditionelle Energieunternehmen zum Beispiel, die Kohle und Kernkraft abschwören und Ausstiegsszenarien entwickeln, um in Zukunft grünen Strom zu produzieren, oder Unternehmen aus der Automobilindustrie, die auf Elektroautos umstellen und/oder intensive Forschung zu Wasserstoffantrieb betreiben.

      Wenn Sie Aktien besitzen, haben Sie damit auch ein Mitspracherecht in der jeweiligen Aktiengesellschaft erworben. Als Aktionär sind Sie schließlich Anteilseigner der Gesellschaft und haben das Recht, an Hauptversammlungen teilzunehmen.

      Der Besuch einer Jahreshauptversammlung ist seit jeher ein interessantes Erlebnis. Einerseits werden Sie in der Regel gut verköstigt – kostenlose Imbisse und Getränke gehören zu Hauptversammlungen einfach dazu –, andererseits können Sie sich aus erster Hand über die Entwicklung »Ihres« Unternehmens informieren und sich mit anderen Investoren austauschen.

      Die Hauptversammlung

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