Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White страница 75

Автор:
Жанр:
Издательство:
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White C.F. Müller Wirtschaftsrecht

Скачать книгу

wie folgt zusammenfassen, eine detaillierte Beschreibung der Vorgaben wird im darauffolgenden Abschnitt vorgenommen.

      3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung › A. Einführung › II. Kernanforderungen im Überblick › 1. Allgemeine Sorgfaltspflichten, § 10 GwG

      11

      § 10 Abs. 1 GwG definiert die allgemeinen Sorgfaltspflichten wie folgt:

Identifizierung und Identitätsüberprüfung des Vertragspartners, § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG;
Identifizierung und Identitätsüberprüfung der ggf. für den Vertragspartner auftretenden Person, § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG;
Abklärung und Identifizierung des bzw. von wirtschaftlich Berechtigten, § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG; ist der Vertragspartner keine natürliche Person, ist die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners mit angemessenen Mitteln in Erfahrung zu bringen;
Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung, soweit sich diese Informationen im Einzelfall nicht bereits zweifelsfrei aus der Geschäftsbeziehung ergeben, § 10 Abs. 1 Nr. 3 GwG;
Feststellung, ob es sich bei dem Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigten um einen PEP handelt, § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG; und

      3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung › A. Einführung › II. Kernanforderungen im Überblick › 2. Vereinfachte Sorgfaltspflichten, § 14 GwG

      12

      3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung › A. Einführung › II. Kernanforderungen im Überblick › 3. Verstärkte Sorgfaltspflichten

      13

      Verstärkte Sorgfaltspflichten sind von Kreditinstituten zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten zu erfüllen, wenn sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall unter Berücksichtigung der in den Anlagen 1 und 2 zum Geldwäschegesetz genannten Risikofaktoren feststellen, dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen kann.

      14

      

      Verstärkte Sorgfaltspflichten sind zwingend in folgenden Konstellationen anzuwenden:

beim Vertragspartner oder bei einem wirtschaftlich Berechtigten handelt es sich um eine politisch exponierte Person oder um eine natürliche oder juristische Person, die in einem Drittstaat mit hohem Risiko niedergelassen ist;
es handelt sich um eine im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen besonders komplexe oder große, vom Ablauf her ungewöhnliche oder ohne offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck erfolgende Transaktion; oder
es liegt eine grenzüberschreitende Korrespondenzbankbeziehung mit Instituten mit Sitz in einem Drittstaat oder, vorbehaltlich einer Beurteilung als erhöhtes Risiko, einem Land des EWR vor.

      3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung › B. Regulatorische Anforderungen

      15

      In diesem Abschnitt erfolgt eine ausführliche Beschreibung der kundenbezogenen Sorgfaltspflichten, jeweils gegliedert nach den Auslösern der Pflichten und den an sie gestellten regulatorischen Anforderungen.

      3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung › B. Regulatorische Anforderungen › I. Allgemeine Sorgfaltspflichten, § 10 GwG

      16

      17

      Neben den geldwäscherechtlichen Vorgaben werden der Vollständigkeit halber auch relevante Regelungen im Zusammenhang mit § 154 Abs. 2 AO im Kontext der Kundenidentifizierung behandelt.

      3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung › B. Regulatorische Anforderungen › I. Allgemeine Sorgfaltspflichten, § 10 GwG › 1. Auslöser

Скачать книгу