Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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      bb) Anerkannte Legitimationsdokumente und -mittel zur Identitätsüberprüfung

      65

      Zur Identitätsüberprüfung einer natürlichen Person sind drei Kategorien von Legitimationsdokumenten bzw. -mittel nach dem GwG zugelassen.

      (1) Amtliche Ausweise, § 12 Abs. 1 Nr. 1 GwG

      66

      Zur Identitätsüberprüfung zugelassen sind amtliche Ausweise, die ein Lichtbild des Inhabers enthalten und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird. Dies sind die nachfolgend aufgeführten:

      67

      (2) Dokumente nach der Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung (ZIdPrüfV), § 12 Abs. 1 Nr. 5 GwG

      68

      

      Zur Identitätsüberprüfung sind weiter folgende Dokumente zugelassen:

      69

      Die beiden zuletzt genannten Tatbestände sind nur zugelassen zum Abschluss eines Basiskontovertrags i.S.d. §§ 31, 38 des ZKG (sog. Basiskonto).

      (3) Elektronische Legitimationsmittel, § 12 Abs. 1 Nr. 2–4 GwG

      70

      Zur Identitätsüberprüfung sind folgende elektronische Legitimationsmittel zugelassen:

elektronischer Identitätsnachweis nach § 18 PAuswG (auch bezeichnet als elektronischer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion bzw. eID-Funktion);

      cc) Verfahren zur Identitätsüberprüfung

      71

      Hinsichtlich der nach dem GwG vorgesehenen Verfahren zur Identitätsüberprüfung ist wie folgt zu unterscheiden.

      (1) Vor-Ort-Prüfung, § 13 Abs. 1 Nr. 1 GwG

      72

      (2) Gleichwertige Verfahren, u.a. Videoidentifizierungsverfahren, § 13 Abs. 1 Nr. 2 GwG

      73

      74

die Mitarbeiter müssen zu geldwäsche- und datenschutzrechtlichen Vorschriften geschult sowie zu den Prüfverfahren der im Rahmen des Videoidentifizierungsverfahrens akzeptierten Dokumente und ihren prüfbaren Sicherheitsmerkmalen ausgebildet sein; die Schulung muss vor Aufnahme der Identifizierungstätigkeit abgeschlossen sein und mindestens einmal jährlich aktualisiert werden, im Rahmen der Aktualisierung sind insbesondere Änderungen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu vermitteln;
die Mitarbeiter müssen

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