Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II. Ulrich Falk

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Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II - Ulrich Falk Schwerpunkte Klausurenkurs

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wäre ein anderer Aufbau erforderlich: Lehnt man eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des F ab, ist die Prüfung von Ansprüchen gegen ihn beendet. Die Lösung ist mit den Ansprüchen gegen die S-AG fortzusetzen. Kommt man auch dort nicht über den objektiven Tatbestand hinaus, bietet es sich an, die Fragen des Mitverschuldens und des Anspruchsinhalts im Rahmen eines Hilfsgutachtens zu erörtern. Der Sachverhalt verlangt insb. nach einer Auseinandersetzung mit den Aufwendungen der Mutter des A.

      c) Haftungsbegründende Kausalität

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      d) Zurechnung

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      Bejaht man ein pflichtwidriges Unterlassen, so ist auch die Rechtswidrigkeit der Verletzungshandlung anzunehmen. Vorgezeichnet ist dann zugleich die Annahme einer Fahrlässigkeit i. S. v. § 276 II BGB. Das Verschulden des F ist auch kausal für den Schaden des A. Gleichwohl kann man die Frage aufwerfen, ob ihm die Rechtsgutsverletzung im haftungsrechtlichen Sinn zurechenbar ist. Der Brand entstand erst durch die Verkettung unglücklicher Umstände. Dazu haben sowohl A selbst als auch ein unbekannter Dritter, der den Zigarrenstummel auf den Boden der Straßenbahn warf, erheblich beigetragen.

      Vgl. zum Dazwischentreten des Verhaltens Dritter den Fall 6 „Erkerzimmer“.

      Für die Zurechnung ist ferner erforderlich, dass die Rechtsgutsverletzung adäquat ist. Da der Geschehensablauf jedenfalls nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung ist, kann dies ohne längere Ausführungen bejaht werden.

      71

      

      Vertiefungshinweis:

      e) Mitverschulden

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      A hat den weitaus schwerer wiegenden Beitrag zur Schadensentstehung geleistet. Daneben ist eine Verschuldensabwägung vorzunehmen, wobei wiederum A die Hauptlast trifft. Er hat Zeitungen vor den Warmluftschacht gelegt, dazu eine Plastiktasche. Schon allein dadurch entsteht eine gewisse Brandgefahr. Vor allem aber befanden sich in seiner Tasche Streichhölzer und Feuerwerkskörper, die sodann explodierten und nach aller Wahrscheinlichkeit den Umfang der Verletzungen um ein Vielfaches steigerten.

      Auch

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