Soldatengesetz. Stefan Sohm

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Soldatengesetz - Stefan Sohm Heidelberger Kommentar

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href="#ulink_0c0352d6-9c4b-557b-a10c-222feb416788">Begriff der Ernennung7 – 11

       c)Erfordernis der Ernennung12 – 19

       2.Absatz 220 – 25

       3.Absatz 326 – 44

       a)Allgemeines26 – 28

       b)Dienstgradbezeichnungen29 – 37

       c)Uniform38 – 44

       4.Absatz 445 – 53

      Literatur:

      Alff, Richard: Zur Rechtsstellung der in ein Parlament gewählten Soldaten, NZWehrr 1980, 201; Dau, Klaus: Uniformen, Rang- und Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr im Schutz des § 132a StGB, NZWehrr 1987, 133; Deiseroth, Dieter: Gerichtliches Disziplinarverfahren gegen einen nicht rechtswirksam in sein Dienstverhältnis berufenen Zeitsoldaten?, jurisPR-BVerwG 24/2007 Anm. 6; Demandt, Ecke: Ist es zulässig, dem Soldaten das Tragen der Uniform während des Dienstes zu verbieten?, NZWehrr 1981, 182; Dittrich, Karl-Heinz: Der Bundespräsident und seine Bedeutung für die Streitkräfte, BWV 1999, 73; Drescher, Alfred: Die Neuregelung der Rechtsverhältnisse der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes, RiA 1977, 51; Fichte, Robby: An den Haaren herbeigezogen – Die vermeintliche Verfassungswidrigkeit des sog. Haar- und Barterlasses der Bundeswehr, NZWehrr 2006, 139; Koch, Alexander, Amtsträger und Soldaten – Amtsbezeichnungen und Dienstgrade im Strafrecht, NZWehrr 2019, 104; Kruck, Bernhard: Staatsoberhaupt und Streitkräfte, 2. Aufl. 1998; Leppek, Sabine, Das Ernennungsrecht im Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz – Ernennung und Ernennungsfehler unter besonderer Berücksichtigung der Heilbarkeit von Formfehlern, ZBR 2010, 397; Muckel, Stefan: Unterschiedliche Vorgaben zur Haartracht für Frauen und Männer in der Bundeswehr, JA 2019, 635; Nettesheim, Martin: Amt und Stellung des Bundespräsidenten in der grundgesetzlichen Demokratie, HStR III, 3. Aufl. 2005, § 61; ders., Die Aufgaben des Bundespräsidenten, HStR III, 3. Aufl. 2005, § 62; Pötz, Susanne: Die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Dienst – Zur Frage, wie viel Schmuck bei der Verrichtung des Dienstes in Uniform erlaubt ist, NZWehrr 2003, 245; Poretschkin, Alexander: Dienstgradabzeichen und Uniformen, BWV 2008, 173; Schlaich, Klaus: Die Funktionen des Bundespräsidenten im Verfassungsgefüge, HStR II, 2. Aufl. 1998, § 49; Schreiber, Jürgen: Staatliche Ehrenzeichen außerhalb des Ordensgesetzes?, NZWehrr 1977, 17; Wahlers, Wilhelm: Das äußere Erscheinungsbild uniformierter Beamter, ZBR 2009, 116.

      1

      Die Vorschrift legt fest, für welche Fälle im Bereich des Soldatenrechts eine Ernennung erforderlich ist. Im Zusammenhang damit werden die Begriffe der Berufung, Beförderung und Umwandlung definiert (Abs. 1). Weiterhin bestimmt § 4 die Befugnisse und Zuständigkeiten des BPräs für Ernennungen (Abs. 2) sowie für die Festlegung von Dienstgradbezeichnungen und Uniformen der Soldaten (Abs. 3). Schließlich wird eine Beförderungssperre für Soldaten im Hinblick auf eine bevorstehende Mitgliedschaft im BT, im Europ. Parlament oder in einer gesetzgebenden Körperschaft eines Landes sowie für Abg. während einer Wehrdienstleistung begründet (Abs. 4).

      2

      § 4 betrifft vier verschiedene Regelungsbereiche. Auf die Entstehungsgeschichte, den Vergleich zu anderen Best. sowie auf ergänzende RVO und Vorschriften wird daher – abw. von der sonstigen Systematik dieses Komm. – jew. bei der Komm. der einzelnen Abs. eingegangen.

II. Erläuterungen im Einzelnen 1. Absatz 1

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      4

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