Die verbotenen Bücher. Roger Reyab
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Hier können Sie also noch einmal ausdrücklich und amtlich nachlesen, dass ein Tag Anwesenheit für eine Abrechnung ausreicht. Wenn das keine Einladung für Hasardeure und Geschäftemacher ist. Es ist zumindest extrem fahrlässig. Interessant auch, dass es absolut offen bleibt, wie viele Teilnehmer ein Träger anmeldet. Pro Kurs nur 25, aber wie viele Kurse?
„Wie viele Unterrichtseinheiten am Tag kann man bei Einstiegskursen anbieten?
Antwort: Wie die UE verteilt werden, bleibt dem Träger überlassen. Die Förderdauer von acht Wochen als Volumengröße (320 UE) darf jedoch nicht überschritten werden.“
Auch bei der Ausgestaltung der Stunden hat der Träger volle Gestaltungsfreiheit. Aber es kommt noch viel besser.
„Gibt es eine Höchstgrenze bei der Anzahl der Kurse für ein bestimmtes Einzugsgebiet oder können beliebig viele Kurse angeboten werden?
Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.“
„Werden alle mit der Eintrittsmeldung angezeigten Kurse gefördert?
Ja.“
Sie sehen also, dass die Anzahl der Kurse sogar in einer Region keiner Beschränkung unterliegt. Das ist eine Lizenz zum Gelddrucken.
„Kann ein Kurs auch weniger als 320 Stunden haben?
Ja.“
Das ist die Krux. Es war vollkommen egal, wie viele Stunden ein Teilnehmer tatsächlich geschult wurde. Entscheidend ist nur die Anmeldung und das Geld ist im Sack. Das motiviert Lehrkräfte und Träger nur wenig dazu, immer in jedem Punkt das Beste zu geben.
„Soll mit der Maßnahme ein spezifisches Sprachlevel erreicht werden, z. B. A2?
Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.“
Damit wurden den Trägern Tür und Tor für unqualifiziertes Personal geöffnet, das natürlich billiger ist. Man kann sich also vorstellen, welchen Fachkräften oder auch Laien die Flüchtlinge gegenüber gesessen haben.
„ Ist eine Abschlussprüfung erforderlich? Muss am Ende ein Zertifikat ausgehändigt werden, wenn ja, wie soll dies aussehen?
Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.“
Noch nicht einmal eine Leistungsüberprüfung wird angemahnt und auch kein Abschlusszertifikat. Der Flüchtling wird also nichts in Händen halten, wenn er den Kurs absolviert hat. Eine Unverschämtheit.
„Aus unseren bisherigen Erfahrungen wissen wir, dass Ausländer ihnen unterbreitete Sprachkursangebote nur sehr unregelmäßig wahrnehmen. Eine große Anzahl kommt gar nicht oder selten zum Unterricht. Auf welche Weise wollen Sie erreichen, dass die Asylsuchenden den Deutschunterricht regelmäßig besuchen? Hat die Arbeitsagentur erwogen, ein Anreiz- oder ein Sanktionssystem zu schaffen?
Hierzu werden keine Vorgaben gemacht. Der Besuch des Sprachkurses ist freiwillig.“
So etwas hat die Welt noch nicht gesehen und gehört. Die Träger werden förmlich dazu genötigt, die Spielräume bis ins Extrem auszuweiten und zu ihrem Vorteil zu nutzen. Man könnte in Anbetracht der 300 verpufften Millionen so eine Vorgehensweise der Agentur fast schon Anstiftung zu einer Straftat nennen.
„Sind zusätzliche Genehmigungen für die Durchführung dieser Maßnahmen erforderlich?
Nein.“
Das war auch nicht anders zu erwarten und nun sehen Sie die Krönung:
„Reicht eine Zulassung als Bildungsträger aus?
Ja, ist allerdings nicht Bedingung.“
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Diese Maßnahmen kann jeder durchführen. Absolut jeder. So etwas kann man sich doch nicht vorstellen. Das sprengt wirklich alles, was bisher an Steuergeldverschwendung die Republik ereilt hat. Aber es kann sich noch steigern.
„Wenn ein Kurs starten kann, wo melde ich das entsprechend an? Gibt es konkrete Ansprechpartner bei den Agenturen für Arbeit?
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es gibt keine konkreten Ansprechpartner in den Agenturen für Arbeit. Die Akquise der Teilnehmenden, die Organisation und die Durchführung der Einstiegskurse liegen in der alleinigen Verantwortung der Träger.“
Sie haben richtig gelesen. Die Kurse mussten nirgendwo angemeldet werden, es gab keine Stelle für das Anmelden. Es gab nur eine Einreichungsstelle für die Barschecks, also die Teilnehmerlisten. Eine Teilnehmerliste war also Garant für ca. 25 000 Euro. Der Skandal ist derart umfassend und erschreckend, dass einem bei dem Dilettantismus angst und bange wird.
„Müssen in diesen Einstiegskursen die vom Bundesamt für
Migration vorgeschriebenen Lehrbücher verwendet werden?
Antwort: Keine Vorgaben.
Welche verbindliche Vorgabe zu den inhaltlichen Modulen gibt es?
Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.
Können die Kurse auch modular aufgebaut werden,
B. Ziel A11 4 Wochen, Ziel A1 weitere 4 Wochen?
Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.
Müssen in diesen Einstiegskursen die vom Bundesamt für
Migration vorgeschriebenen Lehrbücher verwendet werden?