SOS - Deutsche Seeleute in Not. Fred Rockstroh
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Beschäftigen wir uns also zunächst mit den deutschen Subventionen der deutschen Bundesregierung für die Seeschifffahrt. Und wie unschwer zu erkennen sein wird, werden sie nur einer Klientel gewährt. Das sind nicht die Seeleute! Denn diese Subventionen sind Kostenerstattungen der öffentlichen Hand für Ausbildungsförderung und Erstattung von Lohnnebenkosten für die Schiffseigner. Wenn es diese staatliche Ausbildungsförderung in diesem Umfange in der deutschen Seeschifffahrt nicht gäbe, würde es überhaupt keine Ausbildung in der Seeschifffahrt geben. Das ist leider die traurige Wahrheit, der natürlich von Schiffseignern und VDR e.V. vehement widersprochen wird.
Doch zunächst einige Erklärungen des besseren Verständnisses für den Laien wegen, zu den deutschen bestehenden Schiffsregistern und zum Begriff Bareboat-Charter
Welche deutschen Schifffahrtsregister gibt es und was sind ihre Unterschiede?
a) Erstes Deutsche Schifffahrtsregister oder Erstregister, auch nationales Register genannt
1. Die Registrierung im deutschen Erstregister (auch als nationales Register benannt) ist für alle Seeschiffe >15 m deutscher Schiffseigentümer Pflicht!
2. Die Registrierung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht des Heimathafens des Schiffes.
3. Das Erstregister ist kein einheitliches Register sondern wird von bestimmten Amtsgerichten geführt.
b) Was bedeutet Internationales Schifffahrtsregister (ISR) – im Englischen GIS (German International Shipping Register)?
1. Alle Schiffe von deutschen Eigentümern im ISR müssen im deutschen Erstregister registriert sein.
2. Die Eintragung in das ISR erfolgt freiwillig
3. ISR bedeutet, dass Schiffe, die im ISR registriert sind und die deutsche Bundesflagge führen, als Arbeitgeber für ausländische Seeleute deren Heimatheuern zahlen, in der Regel GIS Wages, abgeleitet aus German International Shipping Register –GIS. (Näheres dazu in einem nachfolgenden Kapitel). Deswegen werden Schiffe unter deutscher Flagge, registriert im ISR als Flag of Convenience bezeichnet.
4. Schiffe registriert im ISR, dürfen befristet, auf Antrag eine ausländische Flagge führen. Die Befristung beträgt 2 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
5. Es ist ein einheitliches Register und wird beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) geführt.
6. Ausschließlich die Registrierung im ISR erlaubt die Nutzung des § 5 a Einkommenssteuergesetz, der sogenannten Tonnagesteuer, zur pauschalierten Gewinnermittlung, ohne an die deutsche Flagge gebunden sein
7. Ausschließlich die Registrierung im ISR UND die Führung der deutschen Flagge erlauben die Inanspruchnahme deutscher Schifffahrtsförderung, wie Lohnsteuereinbehalt der Seeleute durch die Eigner, Ausbildungsplatzförderung, Finanzhilfen zur Senkung der Lohnnebenkosten
(Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur/ http://www.deutsche-flagge.de/de/flagge/schiffsregistrierung)
Was wird unter Bareboat-Charter verstanden?
Charter: kommt aus dem Englischen und kann mit mieten übersetzt werden und bedeutet nichts anderes, als, dass über einen befristeten Zeitraum ein Schiffseigentümer sein Schiff an einen Nutzer vermietet. Es gibt mehrere Charterarten wie z.b. Reisecharter (Voyage Charter) oder Zeitcharterverträge (time charter).
1. Das unbemannte Schiff wird für eine einzelne Reise oder einen definierten Zeitraum dem Charterer überlassen (Zeiträume bis zu 15 Jahren sind möglich).
2. Der Charterer selbst hat für die Bereederung zu sorgen und trägt während des Nutzungszeitraumes die Kosten für Wartung, Reparaturen und Betriebsstoffe, zusätzlich besteht auch die Möglichkeit durch ihn die Besatzung zu stellen.
3. Bareboat Charter erlaubt nach deutschem Flaggenrecht, im § 7 des Flaggenrechtsgesetzes (FlaggRG) festgeschrieben, die befristete Ausflaggung von Schiffen unter ausländische Flagge für maximal 2 Jahre, ohne das deutsche Schiffsregister verlassen zu müssen.
4. Die Befristung kann auf Antrag der Schiffseigner verlängert werden
5. Bareboat Charter wird international üblich in US$ pro Kalendertag vereinbart und berechnet. Kann das Schiff während dieser Zeit z. B. aufgrund eines technischen Defekts nicht genutzt werden, ist dies das Risiko des Charterers.
6. Bareboat Charter ist nur für Schiffe deutscher Eigentümer erlaubt, die im deutschen Internationalen Schiffsregister geführt sind.
Anmerkung: Eine besondere Form der Bareboat-Charter ist die DEMISE Charter, bei der der Charterer dem Schiffseigner die Ausrüstung einschließlich Reparaturen und die Besatzung einschließlich Kapitän zu stellen überträgt (demise). Hierbei ist die Besonderheit, dass bei technischen Ausfällen bzw. Defekten, die eine Nutzung des Schiffes nicht erlauben (sogenanntes off hire), für die Dauer der off hire-Periode keine tägliche Charterrate gezahlt wird (Zahlungsausfall für den Schiffseigner). Dazu sind spezielle Management Agreement Klauseln im Chartervertrag erforderlich.
Aktuelle Förderinstrumente der deutschen Bundesregierung für die deutsche Seeschifffahrt
Nachfolgend aufgeführt, die durch die Bundessregierung erlassenen Förderrichtlinien zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt für das Jahr 2015/ 2016, die verdeutlichen sollen, dass schon jetzt enorme finanzielle Aufwendungen in Form von direkten Finanzhilfen des Bundes, sowie erhebliche Steuermindereinnahmen durch steuerliche Bevorteilung der deutschen Schifffahrtsgesellschaften/ Reeder/ Schiffseigner durch den deutschen Steuerzahler zu schultern sind. Denn egal wie die Förderungen bezeichnet werden, sie gehen zu Lasten der deutschen Steuerzahler und nicht der Europäischen Kommission bzw. EU. Steuermindereinnahmen, weil sie nicht dem Staatshaushalt zugeführt werden und somit nicht auch anderweitig sinnvolle Verwendung in Bildung, Kultur, Kinder- und Jugendinitiativen und Infrastrukturprojekten finden können, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Und Finanzhilfen, weil sie direkt aus den Steuereinnahmen des Bundes bestritten werden, die durch den Steuerzahler zu entrichten sind.
Geltende Richtlinien der Bundesregierung zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt, bekanntgegeben im Bundesanzeiger für das Jahr 2015:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt
Vom 29. Oktober 2014
Die Zuwendung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss.
5.4 Bemessungsgrundlagen
Pro besetzten Ausbildungsplatz wird folgender Zuschuss