SOS - Deutsche Seeleute in Not. Fred Rockstroh

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу SOS - Deutsche Seeleute in Not - Fred Rockstroh страница 12

SOS - Deutsche Seeleute in Not - Fred Rockstroh

Скачать книгу

Schiffsmechaniker 25 500,00 Euro

       Nautische Offiziersassistentin/ Nautischer Offiziersassistent 12 750,00 Euro

       Technische Offiziersassistentin/ Technischer Offiziersassistent 17 000,00 Euro.

      5.5 Kumulierung Gemäß Artikel 8 AGVO darf der Ausbildungsplatz nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, sofern diese eine staatliche Beihilfe darstellen, es sei denn, aufgrund dieser Kumulierung wird die geltende Beihilfeintensität bzw. der geltende Höchstbetrag nicht überschritten oder die weitere Förderung bezieht sich auf unterschiedliche Ausgaben.

      8. Diese Richtlinie tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt bis 31.Dezember 2015

      Bonn, den 29.Oktober 2014

      Als Anmerkung noch folgender Hinweis: Mit der Richtlinie der Bundesregierung vom 06.Oktober 2015 zur Ausbildungsförderung in der Seeschifffahrt wurden die Zuschüsse pro besetztem Ausbildungsplatz wie folgt aufgestockt

       Schiffsmechanikerin/ Schiffsmechaniker 32 000,00 Euro

       Nautische Offiziersassistentin/ Nautischer Offiziersassistent 16 000,00 Euro

       Technische Offiziersassistentin/ Technischer Offiziersassistent 21 000,00 Euro.

      Diese Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2019 gültig

      Also schon vor der 9. Nationalen Maritimen Konferenz in Bremerhaven war den Schiffseignern, die so sehr gewünschte erhöhte Ausbildungsförderung zugesagt worden.

       Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

      Bekanntmachung über die Höhe der Einzelzuschüsse für das Kalenderjahr 2015 nach der Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt

      (Vom 18. Juli 2014)

      Die Höhe der Einzelzuschüsse für das Kalenderjahr 2015 nach der Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt vom 9. November 2012 (BAnz AT 28.03.2013 B3) wird nachstehend bekannt gegeben:

      1. Die Einzelzuschüsse (Nummer 5.4.3. der Richtlinie) werden für das Kalenderjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

       Einzelzuschüsse in Euro Bordposition Schiffsgröße <= BRZ 3 000 / >= BRZ 3 000

       Kapitän/Kapitänin € 13 000,00 / € 16 700,00

       Erster Offizier/ Erste Offizierin € 13 000,00 / € 15 000,00

       Leiter/-in der Maschinenanlage € 13 000,00 / € 15 000,00

       TWO/ NWO, 2. TO/Erster Offizier ((der /die € 15 400,00 / € 15 400,00

      sich in der Erfahrungsseezeit befindet in

      deren/ dessen erfolgreicher Abschluss der

      schulischen Ausbildung zum Offizier/ -in

      zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der

      Richtlinie nicht mehr als 4 Jahre zurück liegt

       Sonstiger Offiziere/ -innen € 12 200,00/ € 12 200,00

       Schiffsmechaniker/-in, Schiffsbetriebsmeister/-in € 12 700,00/ € 12 700,00

       Schiffsleute und sonstige Arbeitnehmer/innen € 9 400,00/ € 9 400,00

      Die im Rahmen des Schiffsbetriebes an Bord tätig sind.

      2. Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

      Bonn, den 18. Juli 2014

      Auch hier als Anmerkung der Hinweis, dass die Höhe der Einzelzuschüsse für das Kalenderjahr 2016 und fortfolgend 2017 nach der Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 28.05.2015, in der bisherigen Größenordnung weitergeführt werden

      Zusätzlich bestehen folgende Regelungen:

       40 % -er Lohnsteuereinbehalt bei deutschen/ europäischen Seeleuten, wenn sie nach deutschem Heuertarifvertrag (HTV See) angestellt sind, durch die deutschen Schiffseigner/ Reeder/ Managementgesellschaften.

      Außerdem die Zusage der Bundesregierung den Lohnsteuereinbehalt ab 01.07.2016 auf 100% zu erhöhen, die neue Regelung soll vorerst bis 2020 gelten und danach neu verifiziert werden

       Ankündigung der Bundesregierung für 2016 die Übernahme der Lohnnebenkosten der Reeder zu 100%, durch den Bund zu prüfen, also Erstattung durch den Steuerzahler

       Tonnagesteuerregelung entsprechend § 5a EStG

       Befreiung von Schiffserlöspools von der Versicherungssteuer

      Nach Aussage des 25. Subventionsberichtes der Bundesregierung an den Bundestag (Drucksache 18/5490) vom 02.09.2015 betragen die Finanzbeihilfen für die Schifffahrt 2015 und 2016 jeweils 58 Millionen Euro, wobei davon ausgegangen werden kann, dass mit der Zusage der 100 % igen Übernahme der Lohnnebenkosten, also auch der Kosten für die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft und diverser anderer Kosten für 2016 eine Korrektur nach oben zu erwarten ist.

      Auch hier der Hinweis, weil er sich als notwendig erweist. Alle Subventionen und steuerlichen Förderungen durch die Bundesregierung für die deutsche Seeschifffahrt sind letztendlich vom deutschen Steuerzahler zu schultern, also der Allgemeinheit. Das heißt ein relativ kleiner Wirtschaftszweig, jedoch nicht unbedeutend für ein Exportland wie Deutschland, im Vergleich zu anderen Industriezweigen, genießt des Privileg größtmöglicher Subventionen durch das Gemeinwesen. Da lohnt es sich dann schon, einmal genauer hinzusehen in der Kosten-Nutzen-RECHNUNG für den Steuerzahler. Und vor allem in den Begründungen der Schifffahrtslobbyisten, warum deutsche Seeleute immer mehr auf das Abstellgleis geschoben und durch „Billigseeleute“ aus der 3. Welt und Osteuropa ersetzt werden. Dabei sollten gerade die Sicherung der Beschäftigung deutscher Seeleute und der Erhalt deutschen maritimen Knowhows und Fachwissens mit die vordringlichsten Aufgaben und Anliegen der Schifffahrtsförderung sein. Oder haben da der Bundesrechnungshof, viele meiner Berufskollegen und der Autor etwas falsch verstanden?

Скачать книгу