Behauptung statt Wahrheit. Erwin Leonhardi

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Behauptung statt Wahrheit - Erwin Leonhardi Moses-Trilogie

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prunkvollen Wohnungen gefallen lassen? Dass es heutzutage unzählige Gotteshäuser gibt, steht in krassem Widerspruch zu den strengen Gesetzesvorgaben des AT. Aber zur guten Versorgung der heutigen Priesterschaft sind die Dome und Kirchenhäuser erforderlich. Sie schaffen schließlich Ämter.

      Mit Beginn der geografischen Verteilung der Priesterschaft wurde offiziell als Grund dafür die Betreuung der Seelen genannt. Das eigentliche Ziel war aber nicht die Betreuung, sondern die Vereinnahmung für die Sache der Kirche.

      Amtsverständnis

      Es herrscht von Beginn an ein seltsam anmutendes Amtsverständnis des christlichen Priestertums. Man kann sich nur darüber wundern, dass sich die nicht-priesterlichen Menschen, also hier eindeutig die Zweitklassigen, seit Jahrhunderten die Bevormundung durch die Priesterschaft gefallen lassen.

      Nach der Regelung der orthodoxen, der römisch-katholischen, der alt-katholischen Kirche und der Anglikanischen Gemeinschaft sind die Bischöfe, Priester und Diakone durch die Weihe von Gott für immer durch eine besondere Prägung aus den Christgläubigen ausgesondert. Sie sind innerhalb des Volkes Gottes von allen anderen unterschieden, also keine normalen Menschen mehr. Die Weihe wird durch Handauflegung und Weihegebet weitergegeben. Unter anderem wird dies willkürlich aus Apostelgeschichte 8:18 EU, der Einheitsübersetzung, hergeleitet.

      Daher rührt auch der behauptete Anspruch der Bischöfe dieser Kirchen, dass sie sich in der ungebrochenen direkten Nachfolge der Apostel befinden. So begründen sie die priesterlichen Aufgaben der Verkündigung des Evangeliums und dem Spenden der Sakramente. Der Priester handelt dabei in persona Christi, also so, als sei er während solcher Handlungen leibhaftig Jesus Christus. Wo endet eigentlich die priesterliche Anmaßung? Wie empfindet das ein normal denkender Priester selbst?

      Priesterämter

      Die innere Struktur von Kirchenorganisationen ist sehr verschieden. Die religiösen Ansätze für die jeweilige Amtsgewährung und die damit verbundenen Amtsrechte und Pflichten sind nicht vergleichbar. Hier sind drei große Beispiele:

      1. Mormonisch

      Bei den Mormonen, der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, beansprucht die Priesterschaft, direkt im Namen Gottes zu handeln, vergleichbar dem Papsttum. Die Theologie dieser Glaubensgemeinschaft führt diese Vollmacht über ihren Gründer Joseph Smith direkt auf Johannes den Täufer und die Apostel Petrus, Jakobus und Johannes zurück. Diese Kirche ordiniert ausschließlich Männer. Priester kann jeder Mann werden, wenn er dem geforderten Standard moralischer Würdigkeit und Kirchenaktivität entspricht.

      2. Evangelisch

      Bei den bekenntnislutherischen Kirchen ist das geistliche Amt Männern vorbehalten. Die überwiegende Zahl der übrigen lutherischen Kirchen weltweit praktiziert auch die Frauenordination.

      In der evangelischen Kirche gilt das Priestertum aller Gläubigen. Das bedeutet, dass jeder in der Gemeinde Gottes Wort verkündigen darf. Pfarrerinnen und Pfarrer sind theologisch ausgebildete Fachleute, die von Amts wegen mit der Verkündigung, der Verwaltung der Sakramente und der Seelsorge beauftragt sind. Sie werden nicht geweiht, sondern durch eine Ordination in ihr Amt eingesegnet.

      Eine zentrale Führungsperson, vergleichbar dem Papst, gibt es nicht. Oberste Organisationsstufe in Deutschland ist die EKD, die "Evangelische Kirche in Deutschland". Darunter existieren die Landeskirchen, an deren Spitze jeweils ein Bischof oder Präses als geistlicher Leiter steht. Die nächste Ebene bilden die Kirchenkreise, an deren Spitze der Superintendent steht. Er ist immer ein Pfarrer. Die Kirchenkreise vereinigen eine passende Anzahl von Gemeinden.

      Die Selbstverwaltung spielt neben den Ämtern eine wesentliche Rolle. In jeder Gemeinde gibt es einen aus mehreren Mitgliedern bestehenden ehrenamtlichen Kirchenvorstand, der über die Verwaltung mitentscheidet. Auf der Ebene der Landeskirchen und der EKD gibt es äquivalent dazu die Synoden. Sie bilden das Kirchenparlament.

      3. Katholisch

      In der Struktur der römisch-katholischen Kirche gibt es eine Unzahl von Ämtern in einer extrem verzweigten streng hierarchischen Organisationsstruktur.

      An der Spitze steht der Papst. Darunter befindet sich die Ebene der Kardinäle, Kardinalbischöfe mit einem Kardinaldekan, Kardinalpriester mit einem Kardinalprotopriester, Kardinaldiakone mit einem Kardinalprotodiakon. Es folgen Erzbischöfe, Bischöfe, Diözesanbischöfe, Protonotare, Ehrenprälate, Kaplane, Ehrendomherren, Geistliche Räte und Dekane. Erst dann kommen die Pfarrer und Stadtpfarrer mit den Pfarrvikaren, Kooperatoren, Subsidiaren und Diakonen. So jedenfalls sieht die Struktur in etwa aus, wobei es viele Sonderrollen und Ehrentitel gibt. Und natürlich ist eine solche Struktur zu träge, um in irgendeiner Weise auf den Rest der Welt zu reagieren. Man geht vielmehr davon aus, dass der Rest der Welt auf sie zu reagieren hat.

      Katholische Priester stehen normalerweise einer Pfarrei als Pfarrer vor. Sie erfüllen aber auch andere Aufgaben, beispielsweise in einem Orden, an kirchlichen Zentren, an Wallfahrtsorten, im Ordinariat, in Krankenhäusern, Heimen, Schulen, katholisch-theologischen Fakultäten, Akademien usw. Erstaunlicherweise gab es in den alt-katholischen Kirchen auch zahlreiche Priesterinnen. Zusätzlich gab es Priester ohne eigene Gemeinde. Sie durften ihren Dienst ehrenamtlich neben hauptberuflichen Geistlichen ausüben.

      Alle erheben den Anspruch andere Menschen leiten zu wollen und sind von der eigenen Meinung getragen, sie wären dazu nicht nur autorisiert, sondern auch fähig.

      Wer zahlt die Gehälter?

      Die Allgemeinheit der Kirchenmitglieder und vor allem der Nicht-Kirchenmitglieder nimmt an, die Gehälter für alle Kirchendiener würden aus den Kirchensteuern bezahlt.

      Das ist leider falsch.

      Die Gehälter der Bischöfe zahlt die öffentliche Hand, also der Steuerzahler. Jährlich beläuft sich die Ausgabensumme dafür derzeit auf gut eine halbe Milliarde Euro, in 2015 rund 510 Millionen Euro. Bei den Kirchengehältern wurden bisher in den öffentlichen Haushalten nie Sparmaßnahmen ergriffen.

      Die Regelung für die Bezahlung durch den Staat ist im Grundgesetz verankert. Die Begründung dafür liegt in der Vergangenheit, die über 200 Jahre zurückliegt. Im Jahr 1803 wurden der Reichskirche durch die Reichsdeputation Regensburg über zweihundert Klöster, rund achtzig Abteien, achtzehn Bistümer und vier Erzbistümer durch Enteignung abgenommen. Diese Besitztümer wurden zur Entschädigung der Fürsten verwendet, deren Gebiete ganz oder teilweise an Napoleon abgetreten werden mussten. Aber bereits in der Verfassung von 1919 wurde festgelegt, dass diese Zahlungen zu beenden sind. Bis heute fehlt es an einem Gesetz, wie die Beendigung vonstattengehen soll und wann der Stichtag ist, an dem die Zahlungen an die Kirche aufhören.

      Das Thema wird durchaus diskutiert, aber ohne Wirkung. Eine Methode zur Beendigung wäre eine letzte Abstandszahlung. Hier steht aber eine unseriöse Extremforderung der Kirche im Wege. Sie verlangt den 40-fachen Betrag der letzten Zahlung, also rund 25 Milliarden Euro. Im Gegensatz dazu vertritt die Humanistische Union, staatsrechtlich gestützt, die Meinung, dass durch die Zahlungen des Staates seit Inkrafttreten unseres Grundgesetzes die kirchliche Maximalforderung bereits seit 1963 getilgt ist.

      Die Humanistische Union (HU) ist eine 1961 in München gegründete deutsche Bürgerrechtsvereinigung, die unter anderem die strikte Trennung von Staat und Kirche fordert und dazu Lösungsvorschläge unterbreitet, leider bisher in dieser Sache ohne Erfolg. Sehr ähnliche Anstrengungen unternimmt die 2004 gegründete Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), die ihrem Sitz in Oberwesel hat. Nicht zuletzt wirbt die

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