Kartellrechtliche Schadensersatzklagen. Fabian Stancke

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Kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Fabian Stancke Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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die konkrete Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, wenn die Verfahren getrennt geführt würden. Denn verschiedene Gerichte könnten die Innenhaftung unterschiedlich beurteilen. Dies gelte nicht nur für die Frage, ob ein (gesamtschuldnerischer) Freistellungsanspruch überhaupt besteht, sondern auch für dessen Umfang, also die interne Quotierung zwischen den Kartellanten. Das OLG Hamm stellte weiter fest, es sei für die Beklagten auch vorhersehbar gewesen, dass sie an dem allgemeinen Gerichtsstand eines der Kartellanten in Regress genommen würden. Dies gelte sowohl für die Kartellbeteiligten, da diese nicht nur für die Schäden aus eigenen Lieferungen, sondern gesamtschuldnerisch auch für Lieferungen von Mitkartellanten und Dritten hafteten wie auch für die Konzernmuttergesellschaften. Nach Ansicht des OLG Hamm hätten sie erkennen können, dass sie für zurechenbares wettbewerbswidriges Verhalten ihrer im Konzern stehenden Töchter in Anspruch genommen werden könnten.114

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       e) Besonderer Gerichtsstand am Ort der unerlaubten Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO)

      Gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO besteht ein besonderer Gerichtsstand für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

      aa) Grundsatz

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      63

      In zwei jüngeren Entscheidungen (flyLAL, Tibor-Trans) hat der EuGH dann eine weitere Konkretisierung des deliktischen Gerichtsstands vorgenommen.

      bb) CDC Hydrogen Peroxide

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      (1) Handlungsort: Gründungsort oder Ort der Einzelabsprache

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      Es bestehen nach Auffassung des EuGH zwei unterschiedliche Möglichkeiten, den Handlungsort eines Verstoßes gegen das Kartellverbot zu bestimmen.

      67

      69

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