Kartellrechtliche Schadensersatzklagen. Fabian Stancke

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Kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Fabian Stancke Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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stehen oder Anspruch und Gegenanspruch nach ihrem Zweck und der Verkehrsanschauung wirtschaftlich als ein Ganzes, als ein innerlich zusammengehöriges Lebensverhältnis erscheinen.421

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      209

      Im Einzelfall stellt sich die Entscheidung darüber, ob ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang nach § 88 GWB vorliegt, als Ergebnis einer Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls dar.

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       5. Instanzenzug

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      Von der Konzentrationsermächtigung in §§ 92, 93 GWB haben drei Landesregierungen wie folgt Gebrauch gemacht (Stand März 2020):

       – Bayern (§ 33 Abs. 2 GZVJu):Zuständig für den OLG-Bezirk München: OLG MünchenZuständig für den OLG-Bezirk Bamberg und Nürnberg: OLG Nürnberg; für Entscheidungen über sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist das OLG München allein zuständig

       – Niedersachen (§ 7 Abs. 2 ZustVO-Justiz):Zuständig ist das OLG Celle

       – Nordrhein-Westfalen (§ 2 Kartellgerichte-Bildungs-VO):Zuständig ist das OLG Düsseldorf

      217

      Die Vorschrift des § 89 Abs.

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