Einführung in die Praxis der Strafverteidigung. Olaf Klemke

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Einführung in die Praxis der Strafverteidigung - Olaf Klemke страница 22

Автор:
Жанр:
Издательство:
Einführung in die Praxis der Strafverteidigung - Olaf Klemke Praxis der Strafverteidigung

Скачать книгу

• Versicherungsschein-Nr.: • Schaden-Nr.:

      Ich möchte über alle wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen von meinem Verteidiger ausschließlich per

Telefax:
Post
unter „persönlich/vertraulich“

      unterrichtet werden.

      Mit meiner Unterschrift bestätige ich das Merkblatt „Hinweise zur Datenverarbeitung“ und die Belehrungen über mein Widerrufsrecht als Verbraucher gemäß §§ 312b ff. BGB erhalten zu haben.

      Ort, Datum

      Auftraggeber

      Teil 1 Das Mandat des StrafverteidigersI. Der Wahlverteidiger › 5. Daten der Verfahrensbeteiligten

      20

      Vorteilhaft ist es auch, auf einem gesonderten Bogen, am besten dem sog. Aktenvorblatt, die Daten, insbesondere die Adressen, Telefon- und Telefaxverbindungen sowie die Aktenzeichen der Verfahrensbeteiligten, also der Polizeidienststelle, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts zu vermerken. Der Name des Sachbearbeiters bei Polizei und Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichtsvorsitzenden und die Telefondurchwahl sollten ebenfalls aufgenommen werden. Dies alles erspart später längeres Suchen in den Akten. Diese Daten sollten natürlich ständig aktualisiert werden, selbstverständlich immer unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung.

      Teil 1 Das Mandat des StrafverteidigersI. Der Wahlverteidiger › 6. Erklärungen über die Entbindung von der Schweigepflicht

      21

      Der Mandant ist zu veranlassen, seinen Verteidiger gegenüber eventuell von diesem bereits im Ermittlungsverfahren zu hörenden Zeugen sowie gegenüber den Verteidigern von Mitbeschuldigten von der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA) zu entbinden. Erst eine solche – vom Mandanten jederzeit widerrufliche – Entbindungserklärung ermöglicht es dem Verteidiger, mit Zeugen zu sprechen und Informationen mit anderen am Verfahren beteiligten Verteidigern auszutauschen. Sie verschafft der Verteidigung eine breitere Informations- und damit Entscheidungsgrundlage. Ohne eine Entbindung durch den Mandanten bringt sich der Verteidiger in die Gefahr der anwaltsgerichtlichen Verfolgung wegen Verletzung seiner Berufspflichten oder sogar der strafrechtlichen Verfolgung wegen Verrates von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB). Auch hier sollte der Verteidiger die alte Binsenweisheit des Anwalts beherzigen: „Der schlimmste Feind des Anwalts ist der eigene Mandant!“

      22

      Muster 3: Entbindung des Verteidigers von der anwaltlichen Schweigepflicht

      In dem Ermittlungsverfahren

      gegen: …

      AZ: …

      entbinde ich meinen Verteidiger, Rechtsanwalt A aus B, gegenüber den Verteidigern etwaiger Mitbeschuldigter sowie gegenüber möglichen Zeugen und sonstigen Auskunftspersonen von der anwaltlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Mir ist bekannt, dass ich diese Entbindungserklärung jederzeit widerrufen kann.

      Ort, Datum

      Auftraggeber

      Teil 1 Das Mandat des StrafverteidigersI. Der Wahlverteidiger › 7. Mandatsbedingungen

      23

      Um die Rechte und Pflichten aus dem Anwaltsvertrag möglichst klar zu regeln, ist es ratsam, Gegenstand und Umfang des angenommenen Mandates sowie die Modalitäten der Durchführung des Vertragsverhältnisses schriftlich zu fixieren und dies von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen. Da eine individuelle Aushandlung und Niederschrift der vertraglichen Vereinbarungen bei jedem Mandat zu umständlich und zeitaufwändig wäre, bietet es sich an, dem Mandanten vorformulierte allgemeine Mandatsbedingungen zu offerieren. Solche Mandatsbedingungen dürfen nicht Bestandteil der Vollmacht sein, denn sie betreffen die interne Beziehung zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten und sind damit für Dritte tabu.

      24

      

      Durch vorformulierte Mandatsbedingungen kann auch die zivilrechtliche Haftung des Verteidigers für Fehler bei der Mandatsbearbeitung beschränkt werden. Eine solche Haftungsbeschränkung ist allerdings durch individuelle Vereinbarung im größerem Umfang möglich.

      25

      26

      

      Durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall kann die Haftung gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO der Höhe nach darüber hinausgehend auf die Mindestversicherungssumme, also auf 250.000 €, beschränkt werden. Durch eine solche individuelle Vereinbarung lässt sich die Haftungsbeschränkung zudem auf alle Fälle fahrlässiger Schadensverursachung, also einschließlich der Fälle grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, erstrecken.

      27

      

Скачать книгу