Einführung in die Praxis der Strafverteidigung. Olaf Klemke

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Einführung in die Praxis der Strafverteidigung - Olaf Klemke Praxis der Strafverteidigung

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eines Verteidigerausschlusses seien ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit. Der Ausschluss des Verteidigers nehme dem Beschuldigten nicht nur den Verteidiger seiner Wahl und seines Vertrauens. Er greife zugleich in die Unabhängigkeit des Verteidigers vom Staat ein. Der Verteidigerausschluss berühre damit auch die Belange der Rechtspflege selbst.[79] Es ist kein Grund ersichtlich, an die Rücknahme der Bestellung des Pflichtverteidigers geringere Anforderungen zu stellen als an den Ausschluss des Wahlverteidigers. Auch erstere tangiert das Recht des Beschuldigten auf Verteidigung durch den Anwalt seines Vertrauens und die Unabhängigkeit des Verteidigers von staatlicher Einflussnahme. § 143 StPO erlaubt nach seinem eindeutigen Wortlaut die Rücknahme der Bestellung der Verteidigung „aus wichtigem Grund“ gerade nicht. Ein solcher „wichtiger Grund“ hindert lediglich die Bestellung des vom Beschuldigten bezeichneten Verteidigers, § 142 Abs. 1 S. 2 StPO, gestattet jedoch nicht dessen Entpflichtung.

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      Hat der Pflichtverteidiger Anlass zu der Annahme, dass es in der Hauptverhandlung zu erheblichen Konfrontationen mit dem Gericht kommen könnte, sollte er sich von dem Beschuldigten vorbeugend eine Wahlverteidigervollmacht erteilen lassen. Im Falle einer Rücknahme der Bestellung wegen des angeblichen Missbrauchs von Verteidigungsrechten kann er sich sogleich als Wahlverteidiger bestellen und weiter verteidigen. Er sollte dann mit seinem Mandanten erörtern, einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden anzubringen. Unabhängig hiervon sollte er gegen die Rücknahme der Bestellung sowohl im Namen des Angeklagten als auch im eigenen Namen Beschwerde einlegen.

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      Der Verteidiger muss – um derartige Verwicklungen von vornherein zu vermeiden – in seinem Bestellschriftsatz an das Gericht bzw. unmittelbar nach der Zustellung der öffentlichen Klage zur Stellungnahme nach § 201 Abs. 1 StPO den Vorsitzenden um Abstimmung des Termins zur Hauptverhandlung bitten.

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      Muster 5: Bitte um Terminabstimmung

      An das

      Landgericht B

      Herrn Vorsitzenden der Strafkammer

      In der Strafsache gegen Herrn A

      Az.:...

      bestelle ich mich zum Verteidiger des Angeschuldigten A. Bereits jetzt bitte ich, den Termin zur Hauptverhandlung mit mir abzustimmen, um Terminkollisionen von vornherein vermeiden zu können. Ich werde den Vorsitzenden nächste Woche deswegen anrufen.

      Rechtsanwalt

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c) Der vom Beschuldigten gewünschte Pflichtverteidigerwechsel

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      Diese Ansicht ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Nach der st. Rspr. des BVerfG ist das Recht des Beschuldigten, sich vom Anwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen, verfassungsrechtlich verbürgt. Dem ist auch dann Rechnung zu tragen, wenn dem Verteidigungsverhältnis durch Zerstörung der Vertrauensbeziehung nachträglich der Boden entzogen wird. Die von der Rspr. aufgestellten Anforderungen an die Darlegung der Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses sind überspannt. Hier ist ein weitaus großzügigerer Maßstab angebracht.

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