Handbuch des Strafrechts. Robert Esser

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Handbuch des Strafrechts - Robert Esser

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oder dem Herausschneiden der Zunge geahndet wird. Neben den Todes- und Leibesstrafen kennt die mittelalterliche Strafpraxis (im Verbreitungsgrad umstritten) das Einsperren als Turm- oder Lochstrafe, das aufgrund der unerträglichen Haftbedingungen weniger als Freiheits- denn als Körperstrafe wirkt. Stigmatisierung bezwecken das Brandmarken und sichtbare Verstümmeln („Schlitzohr“). Im Spätmittelalter finden in der städtischen Strafpraxis Ehrenstrafen breite Anwendung: Der Delinquent wird an einem zentralen Ort der Stadt, fixiert an einem Schandpfahl oder Pranger, den allgemeinen Missachtungskundgebungen preisgegeben.[56]

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      2. Abschnitt: Strafrechtsgeschichte§ 5 Geschichte des europäischen Strafrechts bis zum Reformationszeitalter › E. Das Reformationszeitalter (1500–1650)

E. Das Reformationszeitalter (1500–1650)

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