Handbuch Sozialraumorientierung. Группа авторов

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erstellen zu können, bedarf es der Klärung des Auftrages für den Einsatz professioneller Sozialer Arbeit nach dem Handlungskonzept SRO. Daraus ergibt sich der konzeptionelle Rahmen der spezifischen Aufgabenstellung des jeweiligen Handlungsfeldes.

      Der Auftrag zu professionellem Handeln ergibt sich für Soziale Arbeit zunächst aus dem in den vorigen Abschnitten bereits benannten und diskutierten disziplinären Gegenstand Sozialer Arbeit: der Vermeidung, Verminderung und Bewältigung sozialer Probleme (Engelke 2004). Aus dem Verständnis sozialer Probleme ergibt sich sowohl ein prospektiv-präventiver Auftrag, im Sinne der Förderung von sozialem Wandel, als auch ein eher reaktiv-korrektiver Auftrag, im Sinne der Veränderung von gesellschaftlich als unerwünscht geltender Zustände.

      Im Rahmen des prospektiv-präventiven Auftrags geht es darum, sozialen Wandel insofern zu fördern, als die Lebens- und Handlungsbedingungen von Menschen so gestaltet oder verändert werden, dass diese gleiche Zugangschancen zu gesellschaftlich als wertvoll geltenden Gütern erhalten.

      Der im Rahmen der Bewältigung sozialer Probleme eher reaktiv-korrektive Auftrag Sozialer Arbeit ist mit der Veränderung gesellschaftlich als unerwünscht geltender Zustände verbunden und zielt vorwiegend auf die Beseitigung sozialer Benachteiligung. Menschen gelten als sozial benachteiligt, wenn ihr Zugang zu gesellschaftlich als wertvoll geltenden Gütern aufgrund ihrer Stellung in gesellschaftlichen Beziehungsgeflechten regelmäßig eingeschränkt ist. Beurteilung und Bewertung sozialer Benachteiligung kann an den von Hradil (1999) beschriebenen Dimensionen sozialer Ungleichheit orientiert und betrachtet werden. Die Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Einflussfaktoren/Determinanten und deren Auswirkungen in den Dimensionen sozialer Ungleichheit sind in Becker (2016: Kap. 6) zusammenfassend beschrieben.

      Zwar finden möglicherweise einzelne der in diesem Band aufgeführten Aufgaben und Tätigkeiten auch im Rahmen sozialraumorientierter Arbeit in anderen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit Anwendung, sie sind in Art und Umfang allerdings nicht unmittelbar übertragbar, denn die einzelnen Tätigkeiten ergänzen sich innerhalb des Handlungsfeld spezifischen Aufgabenspektrums und erzeugen damit Synergieeffekte, die bei isolierter Anwendung im Rahmen eines anderen Handlungsfeldes nicht entstehen. So kann bspw. eine Gemeinwesenarbeiter*in für ihre Tätigkeit als Moderator*in eines Beteiligungsgremiums auf eine Vertrauensbasis zu den beteiligten Bewohner*innen zurückgreifen, die auf ihre kontinuierliche aufsuchende Arbeit, z. B. durch »Streetwork« und viele persönliche Gespräche, die sie dabei mit Menschen aus der Bevölkerung geführt hat, zurückzuführen ist. Auf solche Vorarbeit kann z. B. eine vorwiegend mit Methoden der Einzelfallhilfe arbeitende Bewährungshelfer*in, die aktuell ein Gremium von Bürger*innen zur kommunalen Kriminalitätsprävention zu moderieren hat, nicht ohne weiteres bauen.

      Auf die grundsätzliche Mandatierung zum Einsatz Sozialer Arbeit wurde oben bereits eingegangen. Die konkreten Bedingungen und Ausgestaltungen der unterschiedlichen Mandatierung bzw. Auftragsstellung Sozialer Arbeit im jeweiligen Handlungsfeld werden von den Autor*innen in ihren jeweiligen Beiträgen in diesem Handbuch ausgeführt. Diese können sich auf geltende rechtliche Grundlagen, die Einordnung von Pflichtleistungen und sog. »freiwilligen Leistungen«, die Finanzierung sowie die Spezifika der jeweiligen Adressat*innen und die Ausgestaltung der zum Einsatz kommenden Methoden und Techniken professioneller Arbeit beziehen.

      1.8 Entwicklungsprozesse und Wegmarken zum Handlungskonzept Sozialraumorientierung

      Nach den eher grundsätzlichen Ausführungen zur Mandatierung Sozialer Arbeit, die für alle Handlungsfelder Sozialer Arbeit gelten, werden einige Wegmarken und Entwicklungsprozesse zur Genese sozialraumorientierter Sozialer Arbeit ausgeführt. Die wesentlichen Prinzipien des Handlungskonzeptes SRO wurden oben bereits vorgestellt und sollen hier nochmals kurz zusammengefasst werden. Diese fußen auf dem »Arbeitsprinzip Gemeinwesenarbeit« von Boulet/Krauss/Oelschlägel (1980) und den »Prinzipien stadtteilbezogener bzw. sozialraumorientierter Arbeit« nach Hinte u. a. (Hinte/Lüttringhaus/Oelschlägel 2007; Hinte/Treeß 2007) sowie den darauf aufbauenden »Leitstandards der Gemeinwesenarbeit« von Lüttringhaus (2007), die in der Fachwelt bekannt und weitgehend anerkannt zu sein scheinen (vgl. Handbuch GWA, Stövesand u. a. 2013).

      Erfahrungen und Kenntnisse aus der GWA wurden vor allem von Oelschlägel Anfang der 1980er Jahre zu einem Handlungsfeld übergreifenden »Arbeitsprinzip« Sozialer Arbeit formuliert (vgl. Boulet/Krauss/Oelschlägel 1980). Dabei konnte sich Oelschlägel auf ältere Quellen von Steinmeyer (1969) beziehen, der schon Ende der 1960er Jahre ein über den Methodenbegriff hinaus gehendes Verständnis von GWA vorschlug. Auch auf den Tagungen der Victor-Gollancz-Stiftung wurde GWA bereits in den 1970er Jahren als Form einer stadtteilbezogenen, kooperativen und methodenintegrativen Sozialarbeit beschrieben (Graf 1976). GWA als Arbeitsprinzip war demnach als eine Grundorientierung, Sichtweise und Haltung professionellen Handelns, die eine grundsätzliche Herangehensweise an soziale Probleme im Rahmen professioneller Sozialer Arbeit impliziert, zu verstehen. Mit dem »Arbeitsprinzip Gemeinwesenarbeit« nach Boulet/Krauss/Oelschlägel (1980) sind folgende Merkmale verbunden: Zunächst die Einordnung zu bearbeitender sozialer Probleme in ihrer historischen und gesellschaftlichen Einbettung. Zur Erklärung der feststellbaren Phänomene und deren Wechselwirkungen seien Theorien aus unterschiedlichen Disziplinen zu integrieren. Aus dieser geforderten Interdisziplinarität folge die Integration von Methoden Sozialer Arbeit, der Sozialforschung und des

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