Der Kommunale Haushalt in Aufstellung, Ausführung und Abschluss. Holger Truckenbrodt
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![Der Kommunale Haushalt in Aufstellung, Ausführung und Abschluss - Holger Truckenbrodt Der Kommunale Haushalt in Aufstellung, Ausführung und Abschluss - Holger Truckenbrodt Schriftenreihe Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen](/cover_pre871083.jpg)
a)im Ergebnishaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen,
b)im Finanzhaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, der Einzahlungen und der Auszahlungen für Investitionstätigkeit sowie der Einzahlungen und der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit,
c)unter Angabe des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sowie
d)unter Angabe des Gesamtbetrages der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
2.die Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite,
3.bei Gemeinden die Festsetzung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer, wenn diese nicht in einer gesonderten Satzung bestimmt sind, und
4.bei Samtgemeinden, Landkreisen und der Region Hannover weitere Vorschriften, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sollten keine Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Verpflichtungsermächtigungen oder Liquiditätskredite veranschlagt werden, sind dafür auch besondere Formulierungen zu verwenden. Das Muster 1 regelt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der kommunalen Haushaltssatzungen sowohl den Aufbau wie auch die textliche Fassung.
Beispiel:
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung (Muster 1)
1.Haushaltssatzung1) der Gemeinde ……… für das Haushaltsjahr2) ….
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde ……… in der Sitzung am …………….. folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2) 3)….. wird
1.im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | ............ Euro |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | ............ Euro |
1.3 | der außerordentlichen Erträge | ............ Euro |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | ............ Euro |
2.im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | ............ Euro |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | ............ Euro |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | ............ Euro |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | ............ Euro |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | ............ Euro |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | ............ Euro. |
festgesetzt.
Nachrichtlich4): Gesamtbetrag
– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | ............ Euro |
– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | ............ Euro. |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf ....... Euro festgesetzt.
(Oder:)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf ......... Euro3) festgesetzt.
(Oder:)
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr2) …. Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf ............ Euro3) festgesetzt.
(Oder:)
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze5) (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr2) .... wie folgt festgesetzt6):
1.Grundsteuer
1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | … v. H.3) | |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | … v. H. | |
2. | Gewerbesteuer | … v. H. |
§ 6 7)
……, | …………………………… | ………………………………….. |
Ort | Datum der Ausfertigung | Bürgermeisterin/Bürgermeister |
1) Die Angaben für nach § 139 NKomVG geführte Einrichtungen sind bei den jeweiligen Festsetzungen als »a-Paragrafen« zusätzlich anzugeben.
2) Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre (§ 112 Abs. 3 Satz 2 NKomVG) sind beide Haushaltsjahre anzugeben.
3) Die einzelnen Jahresbeträge sind bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre nebeneinander oder untereinander aufzuführen.
4) Auf die nachrichtlichen Angaben zum Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt kann verzichtet werden.
5) Anstelle der Steuersätze werden bei Landkreisen, Samtgemeinden oder der Region Hannover die Umlagesätze gemäß § 15 Abs. 3 NFAG (i.V.m. § 111 Abs. 3 NKomVG) festgesetzt.
6) Hat die Gemeinde nach Maßgabe des Grundsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes eine besondere Hebesatzsatzung erlassen, so ist zum Ausdruck zu bringen, dass die Angabe der Steuersätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorische Bedeutung hat; dies soll dadurch geschehen, dass das Wort »werden« durch die Worte »sind durch eine besondere Hebesatzsatzung« ersetzt wird.
7) Hier können weitere Vorschriften, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und den Stellenplan beziehen, aufgenommen werden (§ 112 Abs. 2 Satz 2 NKomVG).