Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46. Rainer Huhle

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Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46 - Rainer Huhle

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_eec2ab44-c1b3-5d6d-b7b2-b1962d5b2d01">121 NP, Bd. 8, 28. Februar 1946.

      122 In diesem Band, S. 122.

      123 Jackson in seiner zweiten Anklagerede am 28. Februar 1946: „Der Nazi-Despotismus bestand also nicht allein aus diesen einzelnen Angeklagten. Tausend kleine Führer diktierten, tausend Nachahmer Görings stolzierten umher, tausend Schirachs hetzten die Jugend auf, tausend Sauckels ließen Sklaven arbeiten, tausend Streichers und Rosenbergs schürten den Haß, tausend Kaltenbrunners und Franks folterten und töteten, tausend Schachts, Speers und Funks verwalteten, unterstützten und finanzierten die Bewegung.“

      (NP Bd. 8, S. 388 f.).

      124 Jackson in seiner unterstützenden Stellungnahme zum Urteil Krulewitch v. United States (1949). Auf diese Äußerung macht Safferling, Conspiracy aufmerksam (S. 74), dessen Aufsatz die wohl beste juristische Untersuchung des Conspiracy-Anklagepunkts ist, insbesondere auch im Hinblick auf seine Weiterentwicklung und die kritische Diskussion verwandter Straftatbestände wie „krimineller Vereinigung“.

      125 In diesem Band, S. 125.

      126 „Die Mißhandlung Deutscher durch Deutsche aber überschreitet, wie man jetzt weiß, nach Zahl und Art der Fälle und an Roheit alles, was für die moderne Zivilisation tragbar ist.“ (S. 94).

      127 So der programmatische Titel des berühmten Lehrbuchs von Johann Caspar Bluntschli, 3. Auflage, Nördlingen 1878.

      128 Jackson, Report 1945, S. 50f.

      129 In diesem Band, S. 126.

      130 Ebd., S. 223; vgl. den Beitrag von Gemählich in diesem Band.

      131 In den Protokollen der Londoner Konferenz findet sich keine Erwähnung der Atombomben, vgl. Jackson, Report 1949. Überhaupt war der moralische Schock, den die Atombomben auslösten, erst sehr viel später zu spüren. Die zeitgenössischen Reaktionen waren aus verschiedenen Gründen meist verharmlosend, vgl. ausführlich dazu Coulmas, Hiroshima.

      132 vgl. Anand: ‘Civilized’ States.

      133 s. Rostow, Japanese.

      134 Barrett, Korematsu.

      135 Walker, Truman, S. 96.

      136 Sehr nachdrücklich tut dies aber die finnische Völkerrechtlerin Immi Tallgren, vgl. Tallgren, The Voice.

      137 In diesem Band, S. 124.

      138 Ebd., S. 124.

      139 In diesem Band, S. 64; diese berühmte Metapher vom vergifteten Becher stand in Jacksons Redemanuskript, er ließ den Satz aber beim Vortrag aus. In das Prozessprotokoll gelangte er dennoch, weil diesem sein Manuskript zugrunde lag, das bereits während seines Vortrages zirkulierte. (Mitteilung von John Barrett in der „Jackson list“, 21.11.2013).

      140 NP, Bd. 1, S. 244.

      141 Jackson, Nurnberg Trial.

      Die Eröffnungsrede des amerikanischen Hauptanklägers Robert H. Jackson am 21. November 19451

      JUSTICE JACKSON: Hoher Gerichtshof!

      Der Vorzug, eine Gerichtsverhandlung über Verbrechen gegen den Frieden der Welt zu eröffnen, wie sie hier zum erstenmal in der Geschichte abgehalten wird, legt eine ernste Verantwortung auf. Die Untaten, die wir zu verurteilen und zu bestrafen suchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, daß die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben. Daß vier große Nationen, erfüllt von ihrem Siege und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richtspruch des Gesetzes übergeben, ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat.

      Dieser Gerichtshof, wenn er auch neuartig sein mag und ein Versuch, ist weder aus abstrakter Spekulation entstanden, noch wurde er geschaffen, um irgendwelche rechtswissenschaftlichen Theorien zu rechtfertigen. Mit dieser gerichtlichen Untersuchung wollen vielmehr vier der mächtigen Nationen, unterstützt von weiteren siebzehn Nationen, praktisch das Völkerrecht nutzbar machen, der größten Drohung unserer Zeit entgegenzutreten: dem Angriffskrieg. Die Vernunft der Menschheit verlangt, daß das Gesetz sich nicht genug sein läßt, geringfügige Verbrechen zu bestrafen, die sich kleine Leute zuschulden kommen lassen. Das Gesetz muß auch die Männer erreichen, die eine große Macht an sich reißen und sich ihrer mit Vorsatz und in gemeinsamem Ratschlag bedienen, um ein Unheil hervorzurufen, das kein Heim in der Welt unberührt läßt.

      Es ist ein Fall von solcher Schwere, den die Vereinigten Nationen Ihnen, meine Herren Richter, jetzt unterbreiten.

      Auf der Anklagebank sitzen einige zwanzig gebrochene Männer, von der Demütigung derer, die sie einmal geführt, fast ebenso bitter geschmäht wie von dem Elend derer, die sie angriffen. Die Möglichkeit, jemals wieder Unheil zu stiften, ist ihnen für immer genommen. Man mag sich beim Anblick dieser armseligen Gestalten, wie sie hier als Gefangene vor uns sind, kaum die Macht vorstellen, mit der sie als Nazi-Führer einst einen großen Teil der Welt beherrscht und fast die ganze Welt in Schrecken gehalten haben.

      Als Einzelpersonen gilt der Welt ihr Schicksal wenig. Da die Angeklagten aber unheilvolle Gewalten vertreten, die noch lange in der Welt umherschleichen werden, wenn sie selbst schon zu Staub geworden sind, ist diese Verhandlung von solcher Wichtigkeit. Sie sind, wie wir zeigen werden, lebende Sinnbilder des Rassenhasses, der Herrschaft des Schreckens und der Gewalttätigkeit, der Vermessenheit und Grausamkeit der Macht. Sie sind Sinnbilder eines wilden Nationalismus und Militarismus und all jener ständigen Umtriebe und Kriegstreiberei, die Generationen auf Generationen Europa in Kriege verstrickt, seine Männer vernichtet, seine Heime zerstört und sein Leben arm gemacht haben. Sie haben sich so sehr mit den von ihnen erfundenen Lehren und den von ihnen gelenkten Gewalten gleichgesetzt, daß jede Weichheit ihnen gegenüber gleichbedeutend wäre mit einer triumphierenden Aufmunterung zu all den Schandtaten, die mit ihren Namen verbunden sind. Die Zivilisation kann keine Nachsicht zeigen für diese

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