Das deutsche Jahr - Einblicke in die Wiedervereinigung 1989/1990. Claus J. Duisberg

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Das deutsche Jahr - Einblicke in die Wiedervereinigung 1989/1990 - Claus J. Duisberg

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entgegenzunehmen, beharrte jedoch darauf, daß es sich um eine innere Angelegenheit handele, für die sie ausschließlich zuständig sei und die nicht Gegenstand der bilateralen Beziehungen sein könne. Die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung und der Botschaften mußten den Besuchern daher sagen, daß man ihnen von unserer Seite nicht helfen könne und der Weg zur Ausreise allein über die Behörden der DDR führe.

      Nicht alle wollten sich jedoch mit diesem Bescheid abfinden. Sie wollten sich nicht gedulden, sondern eine Entscheidung erzwingen und erklärten, die Vertretung andernfalls nicht zu verlassen. Das versetzte uns in eine schwierige Lage: Nach zwischenstaatlichem Recht durften unsere Vertretungen eigentlich kein Asyl gewähren, hätten strenggenommen die betreffenden Personen auf Ersuchen der örtlichen Behörden sogar herausgeben müssen; nach dem Grundgesetz hatten andererseits alle Deutschen – und Deutsche waren es für uns jedenfalls – Anspruch auf den Schutz der staatlichen Organe. Ganz abgesehen davon wäre es politisch überhaupt nicht zu vertreten gewesen, jemanden, der in einer unserer Missionen Zuflucht suchte, mit Gewalt vor die Tür zu setzen.

      Wenn alles Zureden nichts half, wurde in diesen sogenannten Zufluchtsfällen, die vornehmlich die Ständige Vertretung in Ost-Berlin betrafen, der Rechtsanwalt Vogel eingeschaltet, der regelmäßig nach einiger Zeit erschien, dem auf Ausreise Drängenden erklärte, daß er den Fall übernehmen wolle, und mehr oder weniger deutlich eine positive Erledigung in Aussicht stellte; Voraussetzung war, daß der Betreffende die Vertretung verließ und an seinen Wohnort zurückkehrte. Im allgemeinen konnte er tatsächlich einige Zeit später aus der DDR ausreisen. Die von der Bundesregierung dafür aufzubringenden Kosten entsprachen denen für den Freikauf eines Häftlings.

      Schon aus diesem Grund sollte auch aus unserer Sicht die Ausreise über die Ständige Vertretung nicht zur Regel werden; vor allem aber durften wir nicht riskieren, daß die DDR, um das Loch zu stopfen, den Zugang zu unserer Vertretung blockierte. Die Mitarbeiter waren daher gehalten, den Besuchern auf jede erdenkliche Weise klarzumachen, daß der Weg aus der DDR nicht über die Ständige Vertretung führe, wissend, daß letztendlich, wenn der andere nur hartnäckig genug blieb, doch eine Hintertür geöffnet werden konnte. So haben oft gerade die Robusten und Widerstandsfähigen ihr Ziel erreicht, während die Zaghaften und Bedrückten, die eigentlich der Hilfe bedürftiger gewesen wären, schließlich resigniert das Haus verließen.

      Besetzung der Ständigen Vertretung

      Nicht immer freilich ließen sich die Zufluchtsfälle schnell und ohne Aufsehen regeln. Manchmal dauerte es Tage oder sogar Wochen, bis Vogel Zusagen machen konnte, die ungebetene Gäste zum Verlassen der Vertretung bewegten. Die Gründe konnten in der besonderen Natur des Falles liegen – einmal war es beispielsweise ein Deserteur der Nationalen Volksarmee –, aber auch darin, daß die DDR immer wieder versuchte, die Bremse zu ziehen. So mußte die Ständige Vertretung 1983 für einige Wochen geschlossen werden, nachdem sich dort mehr als fünfzig Zufluchtsuchende festgesetzt hatten.

      Im Januar 1989 kamen wir fast wieder an diesen Punkt. Besucher, die eine Ausreisegenehmigung erzwingen wollten, weigerten sich, die Ständige Vertretung zu verlassen. Trotz aller Diskretion verbreitete sich die Nachricht, und andere drängten hinein, um sich der Gruppe anzuschließen. Vogel teilte mit, daß er kein Mandat habe, die Angelegenheit zu behandeln. Vorausgegangen war eine außerordentliche Zunahme der Zahl der Besucher unserer Ständigen Vertretung mit Ausreiseanliegen: 1988 waren insgesamt 6608 Personen aus diesem Grund in die Vertretung gekommen, von denen 379 erst nach Zusage von Vogel das Gebäude wieder verließen; 1987 waren es demgegenüber nur 825 Besucher mit 68 und 1986 nicht mehr als 312 mit 25 Zufluchtsfällen gewesen. In diesen Zahlen spiegelte sich der dramatisch wachsende Ausreisedruck, dessen die DDR verzweifelt, aber vergeblich Herr zu werden versuchte.

      Vor diesem Hintergrund plädierte ich im Januar 1989 dafür, die Ständige Vertretung für das Publikum zu schließen, einmal um das aktuelle Problem zu begrenzen, zum anderen um die DDR, der ein solcher Schritt wegen des damit verbundenen auch internationalen Aufsehens – die Wiener KSZE-Folgekonferenz befand sich in ihrer Schlußphase – äußerst unangenehm sein mußte, zum Handeln zu bewegen. Die Minister Schäuble und Frau Wilms scheuten aber vor einer derart spektakulären Maßnahme zurück. Die DDR lenkte dann auch ohnedies ein; und in der Folgezeit gelang es in Gesprächen zwischen Walter Priesnitz, dem Staatssekretär im Ministerium für Innerdeutsche Beziehungen, und Rechtsanwalt Vogel sogar, die Tarife im Rahmen der besonderen Bemühungen beträchtlich zu reduzieren.

      Die wirkliche Krise kam dann aber im August 1989. Ich war am Montag, dem 7. August, nach einem Urlaub zum ersten Mal wieder im Büro und hoffte auf noch einige beschauliche Tage, weil der Bundeskanzler wie üblich zum Urlaub am Wolfgangsee war, der Chef des Bundeskanzleramts – seit April 1989 Bundesminister Rudolf Seiters – ebenfalls in Österreich Ferien machte und das Bundeskanzleramt wie jedes Jahr um diese Zeit in sommerlicher Ruhe vor sich hin dämmerte. Kurz nach Dienstbeginn aber rief mich der stellvertretende Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin, Jürgen Staab, an und unterrichtete mich, daß sich seit dem Ende der vorangegangenen Woche eine wachsende Zahl Ausreisewilliger in der Vertretung aufhielten, die ohne positive Entscheidung über ihre Ausreiseanträge das Gebäude nicht wieder verlassen wollten; inzwischen seien es bereits über 80 Personen, darunter Familien mit Kindern, und stündlich kämen weitere hinzu.

      Ich bat Staab, bei der bisherigen Linie zu bleiben und allen eindrücklich vorzustellen, daß die Entscheidung über die Ausreise allein bei der DDR liege und die Bundesregierung darauf keinen Einfluß habe; andererseits dürfe aber niemand am Zugang gehindert oder gar gewaltsam wieder hinausgewiesen werden. Allerdings solle das Haus wie jeden Tag nach Ende der Besuchszeit für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Ich erfuhr dann, daß sich auch in unseren Botschaften in Budapest und Prag Gruppen von Ausreisewilligen festgesetzt hatten. Priesnitz hatte sich bereits um Kontakte mit Vogel bemüht, aber noch keine Reaktion erhalten. Im Laufe des Tages teilte Vogel mit, er habe nur ein eingeschränktes Mandat, das heißt, er könne den Leuten beim Verlassen der Vertretungen nur Straffreiheit zusichern, nicht dagegen auch eine wohlwollende Prüfung ihrer Ausreiseanträge.

      Ich versuchte, Minister Seiters an seinem Ferienort zu erreichen, was erst nach einiger Zeit gelang, und schlug ihm vor, die Ständige Vertretung zu schließen, weil der Zustrom eher wachsen als abnehmen werde und wir bereits jetzt größere Probleme mit der Unterbringung und Versorgung der Menschen hätten. Nach weiteren Telefonaten zwischen Bonn, Berlin und Österreich konnte ich schließlich am Abend Staab die Weisung geben, die Ständige Vertretung am nächsten Tag für den Publikumsverkehr nicht zu öffnen und bis auf weiteres geschlossen zu halten. Die Zahl unserer Gäste hatte sich inzwischen auf 130 erhöht; einer kletterte später noch über die Mauer, so daß es 131 wurden.

      Am 8. August erläuterten Priesnitz und ich die Entscheidung vor der Bundespressekonferenz. Unsere Linie war, die Angelegenheit nicht zu dramatisieren, um der DDR ein eventuelles Einlenken nicht zu erschweren und die Fortsetzung der bisherigen, auf praktische Zusammenarbeit gerichteten Politik nicht in Frage zu stellen. Die Information über die Situation in der Vertretung wurde auf die notwendigen Fakten beschränkt; eine Sensationsberichterstattung sollte möglichst vermieden werden. Ich wies deshalb auch die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung zu strikter Enthaltsamkeit gegenüber der Presse an; und in der Folge legten wir unter Einbeziehung der Zufluchtsuchenden noch Regeln fest, nach denen ihr Kontakt mit der Außenwelt auf die sachlich erforderliche Kommunikation mit Angehörigen beschränkt wurde. Für Minister Seiters bereitete ich eine am 9. August veröffentlichte Erklärung vor, in der er an die Ausreisewilligen der DDR appellierte, nicht den Weg über die Vertretungen der Bundesrepublik zu gehen, weil dadurch »mehr Probleme geschaffen als gelöst« würden; dabei konnte auch darauf hingewiesen werden, daß 1989 bis Ende Juli bereits 4643 Bürger der DDR legal in die Bundesrepublik übersiedeln durften.

      Selbst wollte ich so bald wie möglich nach Berlin fahren, zumal der neue Leiter der Ständigen Vertretung, Staatssekretär Franz Bertele, ebenfalls gerade auf Urlaub war, incommunicado in Norwegen. Außerdem

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