Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat, Band 1. Augustinus von Hippo

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Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat, Band 1 - Augustinus von Hippo Die Schriften der Kirchenväter

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der Geduld und Ergebung bricht, noch die Frömmigkeit aus den Herzen reißt, sondern dieselbe prüft und ihre Fruchtbarkeit erhöht, wieviel weniger macht dann der Mangel dessen, was man den Toten an Pflege und Bestattungsfürsorge zuzuwenden pflegt, solche unglücklich, die schon an den verborgenen Wohnsitzen der Frommen der Ruhe genießen! Wenn es daher an diesen Dingen bei der Verwüstung der großen Stadt oder auch anderer Städte gemangelt hat, so bedeutet das weder für die Überlebenden, die das nicht bieten konnten, eine Schuld, noch für die Toten, die das nicht zu fühlen vermögen, eine Strafe.

      

       14. Den Heiligen in der Gefangenschaft mangelte es niemals an Tröstung durch Gott.

      

      Aber viele Christen, so bringt man vor, sind auch als Gefangene weggeschleppt worden. Das ist freilich das allerschlimmste, wenn sie nämlich irgendwohin verschleppt werden konnten, wo sie ihren Gott nicht fanden. Auch für dieses Unglück hat die heilige Schrift gar trostspendende Erzählungen. Die drei Jünglinge befanden sich in der Gefangenschaft, ebenso Daniel und andere Propheten; und Gott war ihr Tröster. So hat also der, der den Propheten selbst im Bauche des Untiers nicht verließ, auch seine Gläubigen in der Gewalt eines wenn auch ungebildeten, so doch zur Menschheit zählenden Volkes nicht verlassen. Freilich, auch die Geschichte des Jonas belächeln unsere Gegner lieber als daß sie sie glauben, während sie doch ihren Schriften darin Glauben schenken, daß Arion aus Methymnä, der berühmte Zitherspieler, da er aus dem Schiffe hinausgeworfen wurde, von einem Delphin auf den Rücken genommen und ans Land gebracht worden sei. Aber unsere Erzählung von dem Propheten Jonas ist doch unglaublicher. Freilich ist sie das, weil sie wunderbarer ist, und sie ist wunderbarer, weil sie von größerer Macht zeugt.

       15. Regulus bietet ein Beispiel dafür, daß man um der Religion willen selbst freiwillig Gefangenschaft auf sich nehmen soll, was jedoch diesem Verehrer der Götter nicht zu nützen vermochte.

      

      Gleichwohl haben sie unter ihren hervorragenden Männern auch ein gar herrliches Beispiel dafür, wie man um der Religion willen die Gefangenschaft sogar freiwillig auf sich nehmen soll. M. Regulus, ein Feldherr des Römervolkes, war als Gefangener bei den Karthagern. Da diese lieber ihre eigenen Gefangenen zurückerlangen als die römischen behalten wollten, sandten sie, um das zu erreichen, mit ihren Boten vornehmlich auch jenen Regulus gen Rom, nachdem sie ihn eidlich verpflichtet hatten, nach Karthago zurückzukehren, falls er ihren Wunsch nicht durchsetze. Er ging hin und überredete den Senat gerade zum Gegenteil, weil er der Ansicht war, daß ein Tausch der Gefangenen dem römischen Staat nicht fromme. Und nachdem er den Senat davon überzeugt hatte, wurde er von den Seinigen nicht genötigt, zu den Feinden zurückzukehren, sondern er tat dies freiwillig, weil er seinen Schwur halten wollte. Die Feinde aber töteten ihn unter ausgesuchten und schauerlichen Martern; sie schlossen ihn in aufrechter Stellung in einen engen hölzernen Behälter ein, der rings mit sehr spitzigen Nägeln gespickt war, so daß er sich nach keiner Seite hin ohne die furchtbarsten Schmerzen anlehnen konnte, und quälten ihn so durch Entziehung des Schlafes zu Tode. Gewiß, mit Recht rühmt man eine Tugend, die sich stärker erwies als ein so schreckliches Unheil. Und zwar hatte er bei den Göttern geschworen; und das Verbot ihres Kultus soll nun dieses Unglück über das Menschengeschlecht gebracht haben! Ja, wenn sie, die doch verehrt wurden, um das zeitliche Leben glücklich zu gestalten, über einen schwurtreuen Mann solche Strafen verhängten oder kommen ließen, was konnten sie denn da einem Meineidigen in ihrem Zorn noch schlimmeres antun? Doch warum ziehe ich nicht nach beiden Seiten meinen Schluß? Zweifellos verehrte Regulus die Götter und zwar so, daß er aus Treue gegen seinen Eid weder in seinem Vaterland blieb noch sich von dort irgend anderswohin begab, sondern keinen Augenblick Bedenken trug, zu seinen heftigsten Feinden zurückzukehren. Wenn er das als ersprießlich für das zeitliche Leben erachtete, das für ihn einen so entsetzlichen Ausgang nehmen sollte, so täuschte er sich ohne Zweifel. Denn gerade sein Beispiel lehrt, daß die Götter ihren Verehrern zur irdischen Glückseligkeit nichts nütze sind, da er ja, obgleich ihrem Kult ergeben, besiegt und gefangen genommen und schließlich, weil er genau so handeln wollte, wie er bei ihnen geschworen hatte, mit einer neuen, ganz unerhörten und schauderhaften Strafart gepeinigt und getötet wurde. Wenn aber die Verehrung der Götter die Glückseligkeit nach diesem Leben als Lohn verleiht, warum verleumdet man dann die christlichen Zeiten, als wäre der Stadt jenes Unheil widerfahren, weil sie die Götter nicht mehr verehrt, da sie doch bei der eifrigsten Verehrung der Götter ebenso unglücklich werden konnte wie Regulus war? Man müßte sich nur eben gegen die sonnenklare Wahrheit in staunenswerter Blindheit so töricht sperren, daß man behaupten wollte, es könne wohl ein einzelner Mensch, nicht aber ein ganzer Staat, der die Götter verehre, unglücklich sein, weil nämlich die Macht ihrer Götter viele zu Schutzen eher imstande sei als einzelne, während doch die Vielheit eben aus einzelnen besteht.

       Wendet man nun ein, daß Regulus auch in der Gefangenschaft und in den leiblichen Martern durch seelische Tugend habe glücklich sein können, gut, dann soll man eben die wahre Tugend anstreben, damit durch sie auch der Staat glücklich sein könne. Denn der Staat schöpft sein Glück aus derselben Quelle wie der Mensch, da er ja weiter nichts ist als eine einträchtige Vielheit von Menschen. Ich rede daher vorerst noch nicht darüber, welcher Art bei Regulus die Tugend war; für jetzt genügt es, daß die Gegner durch dieses berühmte Beispiel zu dem Eingeständnis gedrängt werden, daß man die Götter nicht um leiblicher Güter noch um dessen willen, was äußerlich an den Menschen herantritt, zu verehren brauche, da ja auch er lieber alles dessen entbehren als die Götter beleidigen wollte, bei denen er geschworen hatte. Was machen wir doch mit Leuten, die sich rühmen, einen solchen Bürger gehabt zu haben, und schaudern bei dem Gedanken, einen solchen Staat zu haben? Schaudern sie aber dabei nicht, dann sollten sie doch zugeben, daß ähnliches wie dem Regulus auch einem ebenso gewissenhaft die Götter verehrenden Staate zustoßen konnte, und sollten aufhören, auf die christlichen Zeiten zu schmähen. Indes da die Erörterung von den ebenfalls mitgefangenen Christen ausgegangen ist, so mögen sie, die unverschämten und unüberlegten Spötter gegen die segensreichste Religion, sich dieses Beispiel vor Augen halten und verstummen; denn wenn es ihren Göttern nicht zur Schmach gereichte, daß ihr so eifriger Verehrer über der Wahrung der Eidestreue des Vaterlandes verlustig ging, da er doch kein anderes kannte, und als Gefangener bei den Feinden in langsamem Tode durch eine Hinrichtung von unerhörter Grausamkeit ums Leben gebracht wurde, so darf man umso weniger wider das Christentum Anklage erheben ob der Gefangennahme seiner Geweihten, die mit untrüglichem Glauben ein überirdisches Vaterland erwarben und sich daher selbst in ihrer Heimat als Pilgrime[49] fühlten.

      

       16. Konnte durch Vergewaltigung, wie sie vielleicht selbst geweihte Jungfrauen in der Gefangenschaft erduldeten, die seelische Tugend ohne Zustimmung des Willens befleckt werden?

      

      Einen schweren Vorwurf meinen sie gegen die Christen schleudern zu können, indem sie, um deren Gefangennahme im schlimmsten Licht erscheinen zu lassen, noch auf die Vergewaltigungen hinweisen, die nicht nur gegen Ehefrauen und Bräute, sondern selbst auch gegen manche Nonnen verübt wurden. Hier kommt jedoch nicht der Glaube, noch die Frömmigkeit, noch selbst die Tugend der Keuschheit, sondern lediglich unsere Erörterung ins Gedränge zwischen Schamgefühl und Vernunft. Auch liegt uns dabei mehr am Herzen, unsern eigenen Leuten Trost zu spenden als den andern Rede zu stehen. Zunächst also müssen wir hier ein für allemal feststellen, daß die Tugend, sofern sie die Grundlage des guten Lebens ist, vom Sitze der Seele aus über die Glieder des Leibes gebietet und daß der Leib heilig werde durch den Besitz eines heiligen Willens und daß, wenn dieser Wille unerschütterlich und standhaft bleibt, all das, was ein anderer mit oder an dem Leibe macht, wenn man dem, ohne selbst zu sündigen nicht entgehen kann, eine Schuld bei dem leidenden Teil nicht nach sich zieht. Da man aber an einem fremden Leibe nicht

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