Preis des aufrechten Gangs. Prodosh Aich

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Preis des aufrechten Gangs - Prodosh Aich

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Veröffentlichung vorläufig abgesehen werden könnte. Bevor dieser Bericht veröffentlicht ist, finanziert der WDR, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine zweite Untersuchung über die selbe gesellschaftliche Gruppe mit Blick auf einen weiterführenden Aspekt. Die Carl–Duisberg–Gesellschaft, eine private Einrichtung für die Betreuung der ausländischen Praktikanten, auch angewiesen auf die Unterstützung der Bundesregierung, ermöglicht die Durchführung der Untersuchung mittels eines Überbrückungskredits an ein Universitätsinstitut, auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, weil die Gremien des WDR nicht so schnell wie erwartet die Formalitäten erledigen.

      Winfried Böll, einflußreicher Berater im BMZ, versichert noch im Oktober 1962, daß der Forschungsantrag über die „Rückanpassung“ bis Ende Januar 1963 bewilligt sein würde, welches dann nach der Veröffentlichung von „Farbige unter Weißen“ aber doch nicht bewilligt wird. Nicht 1963, nicht 1964, nicht 1965, nicht 1966. Der Antrag wird auch nicht abgelehnt. Und was tue ich? Ich befolge blind den blöden Rat von Max Weber, dem Oberguru aller Soziologen, und bohre an jenem dicken Brett, auf dem der Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit eine Entscheidung über den Antrag aussitzt. Mit Billigung von König. Auch er glaubt, wie seine wiederholten schriftlichen Äußerungen dies belegen, daß das Projekt über den „Rückanpassungsprozeß“ tatsächlich verwirklicht werden würde und ich dann auch meine Habilitationsschrift darüber verfassen werde.

      Ich registriere nicht die veränderte Haltung vieler vor und nach der Veröffentlichung von „Farbige unter Weißen“. Auch dann nicht, als Winfried Böll mich durchaus wohlwollend darauf aufmerksam macht, daß ich durch „Farbige unter Weißen“ einen gefährlichen Grad an Bekanntheit erreicht hätte. Was hatte mich so blind gemacht? Hätte ich nicht erahnen müßen, daß ich als Veranlasser dieser kritischen öffentlichen Diskussion keine öffentlichen Gelder für Forschung auf diesem Gebiet zu erwarten haben würde? Hätte ich wenigstens nicht vermuten können, daß die Hochkonjunktur des Themas „Entwicklungsländer“ möglicherweise ausläuft bzw. die Politik zu diesem Thema keine weiteren Forschungen benötigt. Nein, ich habe alle diese Fragen nicht gestellt. Ich weiß nicht, ob König sich Fragen dieser Art gestellt hatte. Seine Aktivitäten deuten eher darauf hin, daß auch er die wirklichen Verhältnisse nicht überblickt hat.

      Am 22. März 1963 empfiehlt mich König als Berater für das Kultusministerium des Landes Nordrhein–Westfalen und erwähnt:

      „Wir planen ferner eine 3. Studie, welche eine der Hauptthesen bestätigen soll, wonach die Heimkehrer in ihren Heimatländern große Anpassungsschwierigkeiten durchzumachen haben. Bevor die erwähnte Untersuchung anläuft, stehen Herrn Dr. Aich noch einige Monate zur Verfügung, während derer er Ihnen sehr gern zur Verfügung steht.“

      Am 7. Oktober 1963 werde ich zum wissenschaftlichen Assistenten an der Universität zu Köln ernannt. Mitte Juli 1965 schlägt Unnithan eine Zusammenarbeit zwischen der Universität Köln und Universität Rajasthan vor. Sie soll sich mit meinem Aufenthalt in Jaipur konkretisieren.

      Am 2. September 1965 beantragt König die Verlängerung meines Vertrags. Begründung:

      „Zur Begründung mache ich folgende Angaben Herr Dr. Aich hat in meinem Auftrag bereits Semester–Lehrveranstaltungen im Seminar übernommen und mit größtem Erfolg durchgeführt. Außerdem betreut er im Forschungsinstitut alle Angelegenheiten, die mit der Entwicklungsproblematik zu tun haben und ist in diesem Zusammenhang mit der Abfassung einer größeren Arbeit beschäftigt. Ich bemerke noch. daß Herr Dr. Aich ein Habilitationskandidat ist, und sich während der Zeit seiner Mitarbeit im Institut durch zahlreiche und viel beachtete Publikationen ausgezeichnet hat, so daß die Verlängerung seines Dienstverhältnisses voll und ganz gerechtfertigt ist.“

      Der Vertrag wird auf weitere 2 Jahre verlängert. Aus heiterem Himmel – so schien es mir damals – schreibt mir König am 25. Januar 1966:

      „Nachdem nun aber die Verlängerung Ihres Dienstvertrages mit dem Soziologischen Institut akut geworden ist, möchte ich noch einmal mit aller Deutlichkeit auf die besprochenen Fragen zurückkommen. Ich hatte von Ihnen erwartet, daß Sie im Laufe der letzten zwei Jahre Ihre Arbeit fertiggestellt hätten. ... Darum legte ich Ihnen neulich nahe, daß Sie nun möglichst umgehend irgendeine Arbeit fertigstellen, die mir zeigt, daß Sie in den letzten Jahren überhaupt etwas getan haben. ... ich erwarte von Ihnen ein Manuskript spätestens bei meiner Rückkehr aus Afrika am 20. April dieses Jahres. Das ist auch der letzte Termin. Ich möchte Ihnen jetzt schon sagen, daß ich Ihr Arbeitsverhältnis werde eingehend überprüfen müssen, wenn Sie mich nochmals enttäuschen wie in der Vergangenheit.“

      Wieso hatte ich diesem so irrationalen Brief nicht schriftlich widersprochen, die unwahren Behauptungen zurückgewiesen? Wie konnte ich stattdessen binnen acht Wochen den Bericht über meine zweite Untersuchung über die politische Einstellung für die Veröffentlichung freigeben und damit einen wichtigen Bestandteil meiner geplanten Habilitationsschrift entwerten? Wie konnte ich dieses als eine Marotte von König abtun? Wie benebelt war mein Bewußtsein als Sozialwissenschaftler, daß ich keine Analyse über meine wirkliche Situation anstellte?

      Ich nahm nicht wahr, was zwischenzeitlich geschehen war. Meine Medienpräsenz hielt an, die der anderen nicht. Ich schrieb nicht wenig in den Zeitschriften und auch für den Rundfunk. Die anderen Soziologen in Köln nicht. Scheuch hielt sich nicht an der Harvard Universität. Welche Trendmeldungen über die sogenannte Entwicklungssoziologie brachte der neue „Herr Kollege“ von König mit nach Köln? Welche Einstellung hegte Scheuch gegenüber uns, nachdem er nun zu Amt und Macht gekommen war?

      Statt nachzudenken hielt ich mich mit dem Erhebungsinstrument für die Untersuchung über die Rückanpassung beschäftigt, mit Vorbereitungen der Seminarveranstaltungen und später (seit Juli 1965) mit Vorbereitungen einer eventuellen Lehrtätigkeit an der Universität Rajasthan. Die offizielle Einladung der Universität Rajasthan vom 19. Februar 1966 erreicht das Institut am Ende des Monats. In der Einladung steht nicht einmal eine Andeutung von einer beginnenden Zusammenarbeit beider Universitäten. König weist mich an, an den Kanzler der Universität einen sofortigen Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Dies geschieht am 10. März 1966. Auch König schreibt dem Kanzler am gleichen Tag:

      „ich möchte Sie hiermit bitten, Herrn Dr. Aich vom 1. 7. 1966 bis zum 30. 6. 1967 unter Fortzahlung seiner Bezüge zu beurlauben. Er wird während dieser Zeit ein Forschungsprojekt in Indien durchführen. Dieses Forschungsprojekt ist nicht nur von Bedeutung für unser Institut, es ist auch wichtig für die Habilitationsschrift von Herrn Dr. Aich. Außerdem wird Herr Dr. Aich während seines Aufenthaltes in Indien Gelegenheit haben, 9 Monate Gastvorlesungen zu halten. ... Ich möchte noch bemerken, daß ich im Interesse meines Instituts großen Wert auf die Realisierung dieses Projekts lege. Es ist auch von öffentlichem Interesse, daß ein von uns ausgebildeter Angehöriger der Dritten Welt die Gelegenheit erhält, an einer indischen Universität zu lehren. Diese seltene Chance sollte unbedingt genutzt werden. Es ist daher ganz gerechtfertigt, Herrn Dr. Aich für den genannten Zeitraum zu beurlauben und ihm seine Dienstbezüge weiterzuzahlen.“

      Zwischen dem 25. Januar 1966 und dem 10. März 1966 habe ich König nicht gesehen. Die Kopie seiner Befürwortung an den Kanzler stellt er mir zu. Beim Lesen fällt mir die naheliegende Frage nicht ein. Von welchem Forschungsvorhaben ist in dem Schreiben eigentlich die Rede und welcher Gegenstand soll „von Bedeutung für unser Institut, es ist auch wichtig für die Habilitationsschrift von Herrn Dr. Aich.“ sein? Mit welchen Mitteln sollte welches Forschungsvorhaben in Indien durchgeführt werden?

      Noch am 10. März 1966 stellt König einen Antrag auf Sachbeihilfe in Höhe von 57 263,- DM, nach dem ich in seinem Auftrag meinen ursprünglichen Antrag an das BMZ vom 16. November 1962 in Höhe von 94 256,- DM verschlankt hatte. Als Anlage schickt er auch eine Veröffentlichungsliste von mir zu diesem Themenkomplex. Unter anderem heißt es in diesem Antrag:

      „Die

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