Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD). Christian Warns

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Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) - Christian Warns Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht

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sodass es zu einer willkürlich getroffenen Abgrenzungsentscheidung kommen muss. Folglich wird durch die Bereichsscheidungslehre nicht nur die Definitionskompetenz bezüglich der eigenen Angelegenheiten auf den Staat verlagert, sondern zusätzlich auch eine willkürliche Begrenzung130 des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts ermöglicht. Dadurch wird im Ergebnis aber die Grundidee des Art. 137 Abs. 3 WRV – die Selbstbestimmung der Kirche in den eigenen Angelegenheiten – negiert.

      b. Kritik an der Abwägungslösung und Vorzugswürdigkeit eines kollisionsrechtlichen Ansatzes

      Die Idee einer Abwägung widerstreitender Interessen – konkret des Selbstbestimmungsrechts einerseits und staatlich zu schützender Interessen andererseits – mag bei einem ersten Blick angesichts der umfassend ausgearbeiteten Dogmatik zur Abwägung von Freiheitsgrundrechten naheliegen. Dies gilt umso mehr, als es durchaus zutreffend ist, Art. 137 Abs. 3 WRV als ein Freiheitsrecht der Institution Kirche zu bezeichnen.

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