Klausurenkurs im Strafprozessrecht. Marco Mansdörfer

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Klausurenkurs im Strafprozessrecht - Marco Mansdörfer страница 11

Автор:
Жанр:
Издательство:
Klausurenkurs im Strafprozessrecht - Marco Mansdörfer Schwerpunkte Klausurenkurs

Скачать книгу

      I. Strafbarkeit aus § 339 StGB

      33

      S könnte sich wegen Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB strafbar gemacht haben, indem er bei der Beurteilung der Anklagereife nicht der herrschenden Rechtsprechung folgte und, anstatt die Sache anzuklagen, eine Einstellung mangels Tatverdachts verfügte.

      1. Tatbestand

      34

      S müsste tatbestandlich gehandelt haben und mithin zunächst den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung verwirklicht haben.

      a) Objektiver Tatbestand

      aa) Tauglicher Täter

      35

      S müsste tauglicher Täter der Rechtsbeugung gewesen sein. In Betracht kommen Richter, andere Amtsträger oder Schiedsrichter. Der Staatsanwalt ist Amtsträger i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. a StGB. Mithin ist S tauglicher Täter.

      bb) Tatsituation: bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache

      36

      37

      

(1)

      38

      

(2)

      39

      

(3)

      Somit war S bei seiner Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens mit der Entscheidung einer Rechtssache betraut.

      cc) Tathandlung: Rechtsbeugung

      40

      (1) Ältere subjektive Theorie

      41

      (2) Pflichtwidrigkeitslehre

      42

Скачать книгу