Handbuch des Strafrechts. Robert Esser

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Handbuch des Strafrechts - Robert Esser

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Jure Belli Ac Pacis, S. 327.

       [39]

      De Jure Belli Ac Pacis, S. 326.

       [40]

      Siehe unten Rn. 36.

       [41]

      De Jure Belli Ac Pacis, S. 338.

       [42]

      De Jure Belli Ac Pacis, S, 340.

       [43]

      De Jure Belli Ac Pacis, S. 336 ff.

       [44]

      Die Literatur zum Thema „Humanismus“ ist uferlos. Umfassend etwa Buck, Humanismus. Seine europäische Entwicklung in Dokumenten und Darstellungen, 1987.

       [45]

      Bainton, Erasmus. Reformer zwischen den Fronten, 1969/1972; Benziger, Erasmus von Rotterdam. Eine Biographie, 1989; zuletzt Christ-von Wedel, Erasmus von Rotterdam. Ein Portrait, 2016.

       [46]

      Friedrich, Montaigne, 3. Aufl. 1993; Starobinski, Montaigne. Denken und Existenz, 1986.

       [47]

      Hazard, Die Krise des europäischen Geistes.

       [48]

      Joas, Die Sakralität der Person. Eine neue Geschichte der Menschenrechte, 2015, stellt diese neue Humanorientierung zu Unrecht in einen religiösen Kontext. Die Hinwendung zum Menschen vollzog sich im Gegenteil unter Abwendung von den alten und in den Augen der führenden Intellektuellen weitgehend diskreditierten religiösen Instanzen.

       [49]

      Wooton, The Invention of Science. A New History of the Scientific Revolution, 2015.

       [50]

      Eingehend Loewenstein, Der Fortschrittsglaube. Europäisches Geschichtsdenken zwischen Utopie und Ideologie, 2. Aufl. 2015.

       [51]

      Die Formel wird oft Bentham zugeschrieben, findet sich aber auch schon bei Helvetius und Beccaria.

       [52]

      Hilgendorf, „Aufklärung“, in: ders./Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, S. 137 ff.

       [53]

      T. Hobbes, Leviathan. Aus dem Englischen übertragen von J. Schlösser. Mit einer Einführung und herausgegeben von H. Klenner, 1996, Einleitung, S. XVII. Die Literatur ist nahezu unüberschaubar, vgl. etwa Höffe, Thomas Hobbes, 2010; Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung, 2002; Schelsky, Thomas Hobbes. Eine politische Lehre, 1981, Willms, Thomas Hobbes. Das Reich des Leviathan, 1989.

       [54]

      Kremkus, Die Strafe und Strafrechtsbegründung von Thomas Hobbes, 1999.

       [55]

      Hobbes, Leviathan, S. 262.

       [56]

      Grotius hatte seine Abgrenzung zur Theologie allerdings noch mit einer ausdrücklichen Rückversicherung versehen, s.o. Rn. 24.

       [57]

      Überblick bei Geis, „Gesellschaftsverträge“, in: Hilgendorf/Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, S. 193 ff.

       [58]

      Leviathan, S. 263.

       [59]

      Leviathan, S. 263.

       [60]

      Leviathan, S. 246.

       [61]

      Ob Hobbes als Vorläufer des Liberalismus oder des Totalitarismus zu lesen ist, ist umstritten. Für beide Positionen lassen sich bei ihm Argumente finden. Dazu näher Maluschke, Philosophische Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaates, S. 45 ff.

       [62]

      Leviathan, S. 247.

       [63]

      Leviathan, S. 248.

       [64]

      Ehrverlust ist für Hobbes „die Zufügung eines Übels, welches das Gemeinwesen für unehrenhaft erklärt, oder der Entzug eines Gutes, das es für ehrenhaft erklärt.“ (Leviathan, S. 267).

       [65]

      So schon Naucke, Kant und die psychologische Zwangstheorie Feuerbachs, 1962.

      

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