Jugendgerichtsgesetz. Herbert Diemer

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Jugendgerichtsgesetz - Herbert Diemer Heidelberger Kommentar

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nicht erfolgen (absolut h.M., statt aller MK-Laue JGG § 6 Rn. 6 ff. m.W.N.; s. auch unten § 8 Rn. 11 ff.).

      4

      Alle anderen Nebenfolgen nach dem allgemeinen Strafrecht sind zulässig. Insbesondere zur Einziehung (§§ 73 ff. StGB) s. unten die Erl. zu § 8. Auch landesrechtlich Vorgesehene dürfen angeordnet werden, soweit sie in den entsprechenden Gesetzen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Soweit Nebenfolgen kraft Gesetzes zwingend eintreten, können sie auch nicht aus erzieherischen Gründen ausgeschlossen werden (s. Rn. 3).

      (1) Als Maßregeln der Besserung und Sicherung im Sinne des allgemeinen Strafrechts können die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, die Führungsaufsicht oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden (§ 61 Nr. 1, 2, 4 und 5 des Strafgesetzbuches).

1.
2. die Gesamtwürdigung des Jugendlichen und seiner Tat oder seiner Taten ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten der in Nummer 1 bezeichneten Art begehen wird.
1. die Unterbringung des Betroffenen nach § 63 des Strafgesetzbuches wegen mehrerer solcher Taten angeordnet wurde oder wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer solcher Taten, die er vor der zur Unterbringung nach § 63 des Strafgesetzbuches führenden Tat begangen hat, schon einmal zu einer Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden war und
2. die Gesamtwürdigung des Betroffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten der in Absatz 2 bezeichneten Art begehen wird.

      Kommentierung

      A.Maßregeln nach § 61 StGB (Absatz 1)1 – 23

       I.Allgemeines1, 2

       1.Anwendungsbereich1

       2.Anordnung der Maßregel2

       II.Einzelne Maßregeln der Besserung und Sicherung3 – 16

       1.Allgemeines3

       2.Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus4 – 6

       3.Unterbringung in einer Entziehungsanstalt7 – 9

       4.Führungsaufsicht10 – 14

       5.Entziehung der Fahrerlaubnis15, 16

       III.Verbindung mit Jugendstrafe17 – 20

       1.Reihenfolge der Vollstreckung17 – 19

       2.

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