Feuerwehrbedarfsplanung. Thomas Lindemann

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Feuerwehrbedarfsplanung - Thomas Lindemann

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nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle ist insbesondere die Performance der Feuerwehr (Prozessqualität) maßgeblich für das Ergebnis und damit das Sicherheitsniveau in der Kommune (Ergebnisqualität). Das Thema bedarf also einer ganzheitlichen und letztendlich outcome-orientierten Betrachtung. Viele interne und äußere Einflussgrößen und Rahmenbedingungen führen dazu, dass trotz planungszielkonformen Eintreffens und guter Performance der Feuerwehr an der Einsatzstelle Personen nicht gerettet werden können und dass umgekehrt eine Personenrettung erfolgreich ist, obwohl aufgrund verspäteten Eintreffens der Feuerwehr oder zu geringer Mannschaftsstärke das Planungsziel verfehlt wurde.

      3 Grundlagen der Feuerwehrbedarfsplanung

      3.1 Begriffsbestimmungen

      Das vorliegende Buch trägt den Titel »Feuerwehrbedarfsplanung«. In den einzelnen Bundesländern wird der an dieser Stelle repräsentativ verwendete Begriff auch als »Brandschutzbedarfsplan«, »Gefahrenabwehrbedarfsplan« oder »Bedarfs- und Entwicklungsplan« bezeichnet. Jede Bezeichnung hat ihre Berechtigung und im Kern ist dasselbe gemeint:

      »Ein Feuerwehrbedarfsplan ist die nach fachlichen Erwägungen politisch legitimierte Fachplanung der organisatorischen, personellen und materiellen Anforderungen zur Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer Feuerwehr auf Basis von festgelegten Planungskriterien in einer betrachteten Gebietskörperschaft.«

      Feuerwehrbedarfsplan

      Die Bezeichnung »Feuerwehrbedarfsplan« stellt denjenigen Begriff dar, der sein Wesen sinngemäß widerspiegelt, nämlich den planerischen Bedarf an feuerwehrtechnischen Ressourcen festzustellen. So ist auch Verwechslung mit »Brandschutzbedarf« ausgeschlossen, der begrifflich viele Anwendungen finden könnte (z. B. im gebäudetechnischen Brandschutz oder dazugehörige Ausstattungsgegenstände). Nicht automatisch ist mit dem allgemeinen Brandschutzbegriff die abwehrende Komponente mit der Feuerwehr gemeint. Schließlich umfasst der Begriff »Brandschutz« allgemein die Summe der Maßnahmen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes (bestehend aus baulichen, (anlagen)technischen und organisatorischen Brandschutz). Mit der Bezeichnung »Feuerwehrbedarfsplan« wird klar, dass es sich um den Bedarf der Feuerwehr handelt.

      Brandschutzbedarfsplan

      Dennoch ist auch die Bezeichnung »Brandschutzbedarfsplan«, wie er in Nordrhein-Westfalen verwendet wird, nachvollziehbar, da der zu planende Brandschutzbedarf in diesem Fall tatsächlich mehr umfasst als die reine Feuerwehr (u. a. auch die Löschwasserversorgung). Auch in der DIN 14011 »Begriffe aus dem Feuerwehrwesen« (in der alten Ausgabe von 2010) wird der Begriff »Brandschutzbedarfsplan« verwendet, der dort unter Nr. 3.6.6.12 als »Plan der zuständigen Behörde zur Festlegung des personellen und materiellen Bedarfs für den abwehrenden Brandschutz eines bestimmten Gebiets« definiert wird. Der Begriff »Brandschutzbedarfsplanung« vernachlässigt aber die Tatsache, dass die Aufgaben der Feuerwehren deutlich mehr als die Brandbekämpfung

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