Feuerwehrbedarfsplanung. Thomas Lindemann

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Feuerwehrbedarfsplanung - Thomas Lindemann

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Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr in den peripheren Ortsteilen bis zu zwölf Minuten, um zuverlässig mit einer Gruppe an der Einsatzstelle einzutreffen. Bei der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist nun über die zukünftigen Planungsziele zu entscheiden. Hierbei stehen zwei Varianten zur Diskussion23 :

      Variante 1: Für die Bedarfsplanung wird weiterhin für die städtisch und ländlich strukturierten Bereiche des Stadtgebiets ein differenziertes Planungsziel angesetzt, in dem für die erste Gruppe eine Eintreffzeit von acht Minuten für den Innenstadtbereich (durch Berufsfeuerwehr abgedeckt) und von zwölf Minuten für die ländlichen Bereiche vorgesehen werden (durch Freiwillige Feuerwehr abgedeckt), siehe Bild 13. Das Planungsziel ist mit der grundsätzlichen IST-Struktur der Feuerwehr zu erreichen, die im Rahmen der üblichen SOLL-Maßnahmen zu optimieren ist.

      Variante 2: Es wird ein gleich (hohes) Planungsziel mit einer Eintreffzeit von acht Minuten für die erste Gruppe für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. In diesem Fall ist die Einrichtung einer zweiten hauptamtlich besetzten Feuerwache erforderlich, da mit der verringerten Fahrzeit in den ländlichen Bereichen dieselbigen nicht mehr von den Standorten der Freiwilligen Feuerwehr abgedeckt werden können.

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      Bild 13: Beispiel einer Variantenplanung zu strategischen Fragestellungen: Festlegung eines differenzierten (links) oder stadtweit einheitlichen Planungsziels (rechts)

      Aus fachlicher Sicht sind beide Varianten des dargestellten Beispiels vertretbar und liegen innerhalb des bedarfsplanerischen Gestaltungskorridors. Hier handelt es sich um eine politische Entscheidung darüber, ob das gleiche Versorgungsniveau der Feuerwehr unabhängig vom Wohnort innerhalb der Gemeinde zugesichert werden soll oder eine (zweckmäßige) Differenzierung angesetzt wird. Im gleichen Zuge hat die Entscheidung für die eine oder andere Variante Auswirkungen darauf, ob sich die Feuerwehr dieser Stadt in ihrer strukturellen Aufstellung weiterhin als »Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften« (Schwerpunkt liegt auf dem Ehrenamt mit hauptamtlicher Unterstützung) oder als »Berufsfeuerwehr« (Schwerpunkt liegt auf der hauptamtlichen Aufgabenerledigung mit ehrenamtlicher Unterstützung) versteht. Die Entscheidung greift damit nicht nur tief ins Organisations-, sondern gegebenenfalls auch Motivationsgefüge des Haupt- wie auch des Ehrenamts ein (vgl. »Spirale der Hauptamtlichkeit« in Kapitel 9.3.4).

      Jedoch greift nicht jede Entscheidung, die einer Variantenplanung bedarf, so tief in die strategische Ausrichtung der Feuerwehr ein. In manchen Fällen sind es auch Detailentscheidungen, die sich im Prozess der Feuerwehrbedarfsplanung nicht lösen lassen.

      Beispiel für Varianten einer Detailentscheidung:

      Eine Feuerwehr in einem Ortsteil mit 700 Einwohnern und ohne nennenswertem Gefahrenpotenzial verfügt im IST-Zustand über ein TSF, welches aufgrund seines Alters ersatzbeschafft werden muss und das in einem Feuerwehrhaus mit bereits beengten Platzverhältnissen untergebracht ist. Aus bedarfsplanerischer Sicht wäre für diese Ortsfeuerwehr ein aus einem TSF-W sowie ein MTF bestehender Fuhrpark ideal, da sie eine ausreichende Personalstärke für den Einsatz einer Löschgruppe (9 Kräfte) alarmverfügbar aufweist. Sowohl im Übungsbetrieb als auch im Einsatzfall soll diese Löschgruppe jedoch ohne die Nutzung von Privat-Pkw an die Übungs- bzw. Einsatzstelle gebracht werden, was mit einem TSF-W mit sechs Sitzplätzen alleine nicht realisierbar ist. Die Beschaffung eines zusätzlichen MTF erfordert jedoch für das bestehende Feuerwehrhaus einen Neu- oder Anbau. Alternativ könnte die Beschaffung eines LF 10 in Erwägung gezogen werden, welches zwar nicht für das örtliche Gefahrenpotenzial erforderlich ist, aber über eine Gruppenkabine mit neun Sitzplätzen verfügt. Ein LF 10 passt mit seinen Abmessungen jedoch nicht in die bestehende Fahrzeughalle und würde daher ebenfalls Baumaßnahmen erfordern.

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      Bild 14: Beispiel einer Variantenplanung für Sach- und Detailentscheidungen

      Aus rein sachlicher Sicht lässt sich dieser Sachverhalt kaum befriedigend lösen: Das LF 10 in der SOLL-Variante 3 ist größer dimensioniert als für diesen Ortsteil zwingend notwendig und im Anschaffungspreis rund doppelt so teuer wie ein TSF-W. Zudem fallen Kosten für Neu- oder Umbaumaßnahmen zur Unterstellung des LF 10 an. Es würde jedoch den Anforderungen zum Transport einer Mannschaft in Gruppenstärke mit nur einem Fahrzeug gerecht werden und damit den Fahrzeugpark quantitativ nicht »aufblähen« (Betriebskosten für nur ein Fahrzeug in SOLL-Variante 3 statt für zwei Fahrzeuge in SOLL-Variante 2). Aus einsatztaktischer Sicht wäre die Beschaffung von einem TSF-W und einem MTF die beste Lösung (SOLL-Variante 2), welche jedoch ebenfalls Neu- oder Anbaukosten mit sich bringt. Die »kostengünstigste« Variante, nur die Ersatzbeschaffung eines TSF-W vorzunehmen (SOLL-Variante 1), stößt möglicherweise auf Unzufriedenheit der Mitglieder der Ortsfeuerwehr. An dieser Stelle werden die im Kapitel 2.2 beschriebenen Wechselbeziehungen zwischen Personal-, Fahrzeug- und Standortplanung besonders deutlich.

      Kann im Rahmen der Arbeitsgruppe zum Feuerwehrbedarfsplan keine Lösung für die dargestellte Beispiel-Situation gefunden werden, müssen diese Varianten politisch durch die Lenkungsgruppe oder gar durch den zuständigen Gemeindeausschuss bzw. den Gemeinderat beschieden werden, die zwischen finanziellen Zwängen und politischer Bekenntnis zum Dienstfrieden der Feuerwehr zu entscheiden hat. Da sich alle Varianten im bedarfsplanerischen Gestaltungskorridor befinden, kann diese Entscheidung unterschiedlich ausfallen.

      Manche Entscheidungen können auch gänzlich außerhalb des Feuerwehrbedarfsplans gelöst werden. Ergibt sich beispielsweise aus der Bedarfsplanung die Notwendigkeit für einen neuen Feuerwehrstandort, reicht diese Feststellung im Feuerwehrbedarfsplan in einigen Fällen bereits aus, damit mit dessen Verabschiedung im Rat der Stadt oder Gemeinde der politische Wille zum Neubau des Standorts gesichert ist. Gegebenenfalls ist im Bedarfsplan ein geografischer Bereich einzugrenzen, in dem der neue Standort idealerweise liegen sollte. Die konkrete Grundstücksuche kann separat im Nachgang an den Bedarfsplanprozess durch eine Projektgruppe, die Verwaltung oder einen externen Sachverständigen ermittelt werden.

      3.5 Zuständigkeiten bei der Feuerwehrbedarfsplanung

      Die Zuständigkeit für die Aufstellung und Fortschreibung eines Feuerwehrbedarfsplans liegt bei der Gemeinde als Träger der Feuerwehr. So gilt beispielsweise in Nordrhein-Westfalen:

      »Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.« (§ 3 Abs. 3 BHKG)

      Dass die Feuerwehr zu beteiligen ist, bedeutet gleichsam, dass sie nicht selbst die Aufstellung und Fortschreibung durchzuführen hat, ihr diese Aufgabe jedoch – unter Berücksichtigung der hiermit verbundenen Arbeitsbelastung, insbesondere im Ehrenamt – übertragen werden kann. Damit steht vielmehr die Gemeindeverwaltung in der Pflicht, für die Feuerwehrbedarfsplanung Sorge zu tragen.

      Aus den Feuerwehrgesetzen der Länder geht nicht konkret hervor, ob der Feuerwehrbedarfsplan einer Gemeinde auch eines Ratsbeschlusses bedarf. Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich jedoch aus den Gemeindeordnungen bzw. Kommunalverfassungen der Länder. So ist beispielsweise der Rat in Nordrhein-Westfalen gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 GO für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit die GO nichts anderes bestimmt. Hierunter fällt auch die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen und damit auch die Feuerwehrbedarfsplanung. Auch Schütte (2000) hebt hervor, dass wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Feuerwehrbedarfsplans für die Sicherheitsarchitektur in der Gemeinde dieser durch Ratsbeschluss festzustellen ist.

      Der Rechtscharakter

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