Dialog über die beiden hauptsächlichsten Weltsysteme. Galileio Galilei

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Dialog über die beiden hauptsächlichsten Weltsysteme - Galileio Galilei

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des toskanischen Gesandten Niccolini wohnen durfte, ohne dass er irgendwie amtliche Kenntnis von dem Fortgange des gegen ihn eingeleiteten Verfahrens erhalten hätte. Da er nicht unfreundlich behandelt wurde, sah er dem Ausgang zuversichtlich entgegen, und diese Hoffnung auf eine glückliche Wendung verließ ihn bis zuletzt nicht. Am 12. April 1633 fand das erste Verhör statt, es bezog sich hauptsächlich auf das Verbot des Jahres 1616. Die Aussagen Galileis, zu deren Bekräftigung er das Zeugnis Bellarmins zunächst abschriftlich vorlegte, gipfeln darin, dass er von einem speziellen Verbote nichts weiß. Die ferneren Verhöre fanden am 30. April, am 10. Mai, das letzte vielbesprochene am 21. Juni 1633 statt. Während der Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Verhör wurde Galilei in einem Zimmer des Inquisitionsgebäudes in Haft gehalten. Soweit es sich um Tatsächliches handelte, sind Galileis Angaben durchweg als völlig aufrichtig wenigstens der Absicht nach zu betrachten, während er kein Bedenken trägt, seine inneren Überzeugungen zu verleugnen. Man hat sich die Frage vorzulegen, was denn geschehen wäre, wenn Galilei seine wahren Gesinnungen zum Ausdruck gebracht und standhaft an ihnen festgehalten, also trotz aller Einwirkungen sich geweigert hätte, die kopernikanische Lehre abzuschwören. Ein Zweifel ist kaum möglich, er würde entweder das Schicksal Giordano Brunos geteilt haben, der am 17. Februar 1600 den Feuertod erlitt, oder bestenfalls sein Leben lang im Kerker der Inquisition haben schmachten müssen.135 Wollte der 70-jährige Greis, der die Freuden und die Schönheit der Welt in so vollen Zügen zu genießen und mit so glühenden Farben zu schildern wusste, dies Martyrium nicht auf sich nehmen, wollte er die Wissenschaft nicht des Besten verlustig gehen lassen, was er ihr geben konnte – die Discorsi waren noch ungeschrieben – so musste er abschwören, und wenn er den falschen Schwur zu leisten sich bequemte, so dünkte es ihm nicht in höherem Maße unsittlich, wohl aber voraussichtlich klüger, schon in den Verhören seine Überzeugung zu verleugnen. Ob er dabei so weit gehen musste zu behaupten, der Dialog sei geschrieben worden, um die Gründe für die kopernikanische Lehre als nicht stichhaltig nachzuweisen, ob es gerechtfertigt war, als Motiv für die »scheinbare« Bevorzugung jener Lehre im Dialog die Eitelkeit eines Autors auf seine ungewöhnlich scharfsinnigen Einfälle anzugeben, ob er sich bereit zu erklären brauchte, in einer späteren Schrift eingehender und deutlicher die Unhaltbarkeit jener Gründe aufzudecken, lässt sich freilich mit gutem Grunde bezweifeln. Aber darf man sich wundern, dass das verderblichste aller Gifte, die Unfreiheit des Denkens, auch gut und groß angelegte Naturen in den Staub wirft?

      Demgemäß wurdest du auf unseren Befehl vor dieses h. Officium beschieden, wo du bei deiner eidlichen Vernehmung das Buch als von dir verfasst und in Druck gegeben anerkanntest. Du gestandest ein, dass du vor etwa zehn oder zwölf Jahren, nachdem dir der oben erwähnte Befehl bereits erteilt worden war, besagtes Buch zu schreiben angefangen und dass du die Erlaubnis zum Drucke desselben nachgesucht habest, ohne denjenigen, welche dir diese Erlaubnis gaben, mitzuteilen, dass dir der Befehl erteilt worden, die fragliche Lehre nicht für wahr zu halten, zu verteidigen, noch in irgendeiner Weise zu lehren.

      Du hast ferner eingestanden, besagtes Buch sei an mehreren Stellen so gehalten, dass der Leser sich die Meinung bilden könne, die für die falsche Meinung vorgebrachten Gründe seien so vorgetragen, dass sie eher durch ihre Beweiskraft geeignet zu überzeugen als leicht zu widerlegen seien, – indem du zu deiner Entschuldigung angabest, du seiest in einen, wie du sagtest, deiner Absicht so fern liegenden Irrtum verfallen infolge der Abfassung des Buches in dialogischer Form und infolge des natürlichen Gefallens, welches jeder an seiner eigenen Spitzfindigkeit und daran findet, sich scharfsinniger als die meisten Menschen zu erweisen, dadurch dass er auch für die falschen Sätze ingeniöse und blendende Wahrscheinlichkeitsgründe zu finden wisse.

      Und nachdem dir eine angemessene Frist für deine Verteidigung gesetzt worden war, hast du ein von der Hand Seiner Eminenz des Herrn Kardinals Bellarmin geschriebenes Zeugnis produziert, welches du, wie du sagtest, dir verschafft hattest, um dich gegen die Verleumdungen deiner Feinde zu verteidigen, welche von dir sagten, du hättest abgeschworen und seiest von dem h. Officium zu einer Buße verurteilt worden. In diesem Zeugnisse wird gesagt, du hättest nicht abgeschworen und seiest auch nicht zu einer Buße verurteilt, sondern es sei dir nur die von unserem Herrn abgegebene und von der h. Kongregation des Index publizierte Erklärung mitgeteilt worden, des Inhalts, dass die Lehre von der Bewegung der Erde und dem Stillestehen der Sonne der h. Schrift widerspreche und darum nicht verteidigt und nicht für wahr gehalten werden dürfe. Da nun in diesem Zeugnisse die beiden Ausdrücke des Befehles, docere und quovis modo, nicht erwähnt werden, so müsse man glauben, sagtest du, dass du im Verlaufe von 14 oder 16 Jahren diese ganz aus dem Gedächtnisse verloren, und dass du aus diesem Grunde über den Befehl geschwiegen hättest, als du die Erlaubnis zum Drucke des Buches nachsuchtest. Alles dieses sagtest du nicht, um deinen Irrtum zu entschuldigen, sondern damit er nicht bösem Willen, sondern eitlem Ehrgeiz zugeschrieben werde. Besagtes, von dir zu deiner Verteidigung vorgebrachtes Zeugnis aber ist nur

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