Bilanzbuchhalter-Handbuch. Группа авторов
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Buchung:
*) Soweit nicht über Steueraufwand gebucht.
1254 1254
Einzelunternehmen buchen:
Kapitalgesellschaften buchen:
1255Dividenden sind periodengerecht bereits im Jahr des Ausschüttungsbeschlusses zu erfassen.
a) | Buchung im Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses: |
Noch im Dezember 01 hat die AG beschlossen, für das abgelaufene Geschäftsjahr die im vorstehenden Beispiel angegebene Dividende zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 02. |
Einzelunternehmer und Kapitalgesellschaften buchen: |
b) | Buchung bei der Ausschüttung im Folgejahr: |
Einzelunternehmer buchen: |
Kapitalgesellschaften buchen: |
Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens:
1256Für die Wertpapiere des Anlagevermögens gilt das gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB). Anschaffungswert und Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag werden verglichen. Der niedrigere der beiden Werte darf der Bewertung zugrunde gelegt werden (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB). Er muss angesetzt werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB).
Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens:
1257Bei der Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB). Die Bewertung muss in jedem Fall zum niedrigeren Wert erfolgen:
Wenn die Veräußerung unmittelbar bevorsteht, ist auch der Ansatz des niedrigeren Verkaufswerts möglich:
1258Die Wertpapiere sind inventurmäßig aufzunehmen und zu bewerten. Der Schlussbestand wird gebucht:
1259Wertpapierkonten sind gemischte Konten, da sie Bestände und Erfolge enthalten. Der nach Buchung des Schlussbestands verbleibende Saldo ist ein positiver oder negativer Erfolg:
Der Schlussbestand wird gebucht:
Erträge werden gebucht:
Verluste werden je nach Verursachung gebucht:
Bei Wertpapieren des Anlagevermögens:
bzw.
Bei Wertpapieren des Umlaufvermögens:
Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens
bzw.
Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
a) | 1401 Objektsteuern: |
Einzelunternehmen und Personengesellschaften belasten die Grundsteuer i. d. R. dem Konto „Haus- und Grundstücksaufwendungen”.
b) | 1402 Verkehrsteuern (ohne Umsatzsteuer): |
c) | 1403 Verbrauchsteuern: |
d) | 1404 Grunderwerbsteuer: |
*) Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 schließt die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer aus.
1405Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet:
Das Inland, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich
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