Bilanzbuchhalter-Handbuch. Группа авторов

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1. 01 zu 8 % Zinsen. Laufzeit 5 Jahre. Auszahlung unter Abzug eines Damnums von 5 %.

      Die Verbindlichkeit muss immer mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert werden (§ 250 Abs. 3 HGB).

a)Das Damnum soll sofort als Betriebsaufwand gebucht werden:

tbl_806287_550.jpg

b)Das Damnum soll aktiviert werden:

tbl_806287_551.jpg

      1855Die gleichen Vorschriften gelten für den seltenen Fall, dass der Rückzahlungsbetrag niedriger ist als der Auszahlungsbetrag. Der Unterschiedsbetrag ist dann zu passivieren und über die Laufzeit verteilt aufzulösen (ADS, § 253 HGB Rdn. 76).

      1856Das Disagio wird planmäßig über die Laufzeit der Verbindlichkeit abgeschrieben (§ 250 Abs. 3 Satz 2 HGB). Wegen des Aktivierungswahlrechts ist handelsrechtlich auch eine planmäßige Abschreibung über einen kürzeren Zeitraum als die Laufzeit des Darlehens möglich. Handelsrechtlich besteht ein Wahlrecht zwischen linearer und degressiver Abschreibung. Das Disagio zu Tilgungsdarlehen wird in der HB i. d. R. digital (arithmetisch-degressiv) abgeschrieben.

      1857 1857 In Fortführung des o. a. Buchungsbeispiels wird zum 31. 12. 01 abgeschrieben:

tbl_806287_552.jpg

      1858Im Falle einer Zinsfestschreibung ist der Unterschiedsbetrag über den Zeitraum der Zinsfestschreibung abzuschreiben und nicht über die vorgesehene Gesamtlaufzeit der Verbindlichkeit. Bei vorzeitiger Tilgung ist der noch nicht abgeschriebene Betrag des Disagios im Jahre der Kündigung oder der vorzeitigen Tilgung als Betriebsaufwand auszubuchen. Wird die Laufzeit verkürzt, ist das restliche Disagio auf die neue Restlaufzeit zu verteilen. Eine Verlängerung der Laufzeit führt nicht zu einer Neuverteilung des Disagios.

      1859Das Disagio, Damnum oder Agio ist in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben (§ 268 Abs. 6 HGB).

a)Ausweis in der Bilanz

tbl_806287_553.jpg

b)Angabe im Anhang

      in der Bilanz lediglich:

tbl_806287_554.jpg

      zusätzlich im Anhang z. B.:

      Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält ein Disagio von ursprünglich 20 000 €, Restbetrag 16 000 €, das bei der Aufnahme einer Grundschuld in Abzug gebracht wurde.

      1860Steuerrechtlich ist ein Damnum oder Disagio grundsätzlich über die Laufzeit des Darlehens bzw. über den Zeitraum der Zinsfestschreibung gleichmäßig (d. h. linear) zu verteilen. In analoger Anwendung des BFH-Urteils v. 18. 3. 2010 kann aber auf die Bildung eines aRAP verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Betrag je Sachverhalt nicht mehr als 800 € beträgt.

      Bei Nichtaktivierung des Disagios in der Handelsbilanz trotz Aktivierungspflicht in der Steuerbilanz muss ein „aktiver Steuerabgrenzungsposten” gebildet werden (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB).

      1861Die planmäßige jährliche Abschreibung setzt die Festlegung der Abschreibungsmethode im Jahr des Zugangs voraus, die dann für die gesamte Laufzeit des Kredites gilt. Ist eine feste Laufzeit des Kredites vereinbart, entspricht die Laufzeit der Abschreibungsdauer in Jahren. Ist die Laufzeit innerhalb der Kreditbedingungen nicht geregelt, sollte die Abschreibung über die voraussichtliche Tilgungszeit erfolgen. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht sollte vom Zeitpunkt der ersten Kündigungsmöglichkeit ausgegangen werden. Der Unterschiedsbetrag muss spätestens im Zeitpunkt der Rückzahlung des Kredits abgeschrieben sein. Wegen des Aktivierungswahlrechts des Disagios ist die Abschreibung über einen kürzeren Zeitraum zulässig, wenn sie nur planmäßig erfolgt.

      1862Bei einem reinen Fälligkeitsdarlehen ist der Unterschiedsbetrag linear über die Laufzeit verteilt abzuschreiben.

      Bei einem Tilgungsdarlehen wäre eine entsprechende Verteilung des Disagios in gleichen Jahresbeträgen wirtschaftlich nicht richtig, da der Zinsaufwand mit zunehmender Tilgung von Jahr zu Jahr abnimmt. Das Disagio ist deshalb jährlich mit einem Prozentsatz des Kreditbetrages abzuschreiben. Der Prozentsatz lässt sich nach folgender Formel errechnen:

       Aufnahme eine Kredits von 90 000 € unter Abzug von 5 % Disagio (= 4 500 €).

      Laufzeit des Kredits = 9 Jahre.

      Abschreibungsprozentsatz = Prozentsatz des Disagios × 2 / Kreditlaufzeit in Jahren + 1

      Abschreibungsprozentsatz = 5 × 2 / 9 + 1 = 1 %

      Das Disagio ist deshalb mit jährlich 1 % des Kreditbetrages am Anfang des Geschäftsjahres abzuschreiben, d. h. im ersten Jahr mit 1 % von 90 000 € = 900 €, im zweiten Jahr mit 1 % von 80 000 € = 800 € usw., im 9. Jahr mit 1 % von 10 000 € = 100 €.

      Bei einem Annuitätendarlehen ist über die Laufzeit des Kredites eine gleiche Jahresrate zu entrichten. Dabei erhöht sich die jährliche Tilgung um den Betrag der ersparten Zinsen. Die Abschreibung des Disagios stellt dann eine geometrische Reihe dar. Die Gesamtzinsbelastung errechnet sich deshalb aus der Summe der Annuitäten abzüglich Nominalbetrag der Verbindlichkeiten.

      Die Berechnung erfolgt nach der Formel:

      Abschreibungsbetrag = Disagiobetrag × Jahreszinsaufwand : Gesamtzinsbelastung

      1863Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen des Disagios können sein:

Außerplanmäßige Tilgung,
Umschuldung,
Verbesserung der Kreditbedingungen,
Verkürzung der Laufzeit.

      Wird ein Kredit in vollem Umfang vorzeitig zurückgezahlt, ist das gesamte restliche Disagio abzuschreiben. Im Falle einer außerplanmäßigen teilweisen Tilgung ist auf den restlichen Darlehensbetrag entfallenden Disagiobetrag abzuschreiben.

       (goodwill)

      1864Im Laufe des Bestehens und der Entwicklung eines Unternehmens entsteht ein Firmenwert. Dieser selbst geschaffene oder originäre Geschäfts- oder Firmenwert ist kein Vermögensstand und deshalb handels- und steuerrechtlich nicht aktivierungsfähig (§ 248 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 2 EStG).

      Bei dem im Rahmen eines sog. asset deals entgeltlich erworbenen

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